Rechtsprechung
OLG Celle, 21.11.1997 - 4 U 174/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muß Immobilien-Verkäufer auf Mietrückstände hinweisen? (IBR 1998, 312)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 280
- MDR 1998, 767
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 29.11.2018 - 3 U 24/18
Wann sind Mieteinnahmen eine Beschaffenheitsvereinbarung?
Das heißt: Die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge sind als Zusicherung einer Eigenschaft (bzw. Beschaffenheitsvereinbarung) zu verstehen, wenn der Käufer nicht auf Grund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (BGH, NJW 2001, 2551; BGH, NJW-RR 1990, 1161, 1162, vgl. auch BGH, NJW 1990, 902; NJW 1993, 1385; NJW 1998, 534, 535; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle, NJW-RR 1999, 280, 281 alle zitiert nach juris ). - BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99
Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen
aa) Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, wenn der Käufer nicht aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (…Senat, Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1161, 1162, vgl. auch Senat, Urt. v. 3. November 1989, V ZR 154/88, NJW 1990, 902;… Urt. v. 26. Februar 1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385;… Urt. v. 24. Oktober 1997, V ZR 187/96, NJW 1998, 534, 535; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle, NJW-RR 1999, 280, 281). - OLG Celle, 14.12.2004 - 16 U 60/04
Abänderung eines Urteils in der Berufung; Auslegung des § 11 Nr. 1 der …
Auch das OLG Hamm sieht in dieser Bestimmung eine Sonderregelung für das höhere Risiko nicht genutzter Gebäude (NJW-RR 1999, 280). - OLG Düsseldorf, 20.10.2003 - 9 U 134/02 Der Mietertrag eines Gebäudes stellt eine zusicherungsfähige Eigenschaft dar (BGH. NJW 1980, 1456, 1457; NJW 1981, 45, 46; NJW 1989, 1795; NJW 2001, 2551 ff.) Auch sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB a.F. zu verstehen, es sei denn, der Käufer hegt aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (BGH NJW-RR 1990, 1161 f.; BGH NJW 1990, 902; BGH NJW 1993, 1385; BGH NJW 1998, 534 f.; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle NJW-RR 1999, 280 f.).
- OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über den Zustand eines Objekts auf …
Die Zusicherung erschöpft sich nicht nur in einer Haftung zur Höhe, sondern umfasst auch das verschuldensunabhängige Einstehen dafür, dass die Beträge bei Gefahrübergang tatsächlich gezahlt werden und sie aus einer zulässigen Vermietung herrühren (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1161, 1162; vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 280, 281).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Aussichtslosigkeit einer Vollstreckung im Ausland in das bewegliche Vermögen; Zur Pflicht der Staatskasse zur Kostengeltendmachung
- Judicialis
KostVfg § 8 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; GKG §§ 49 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 58 Abs. 2 S. 1
Voraussetzungen der Haftung als Zweitschuldner - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle - 5 O 526/95
- OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
Vollstreckung im Ausland - Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung gegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96
Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002, 1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002, 1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).
- OLG Naumburg, 13.08.2002 - 6 U 1986/97
Zur Möglichkeit der Geltendmachung der Haftung eines Kostenschuldners gem. § 58 …
Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96
Auch wenn im Lande Sachsen-Anhalt aufgrund ministerieller Anordnung eine Auslandsvollstreckung nur bei offenen Forderungen über mehr als 1.500 EUR durchgeführt werden soll, so ändert dies an der rechtlichen Beurteilung nichts; denn diese Anordnung setzt die Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht außer Kraft (vgl. OLG Naumburg, Beschluß vom 13.08.2002, Az. 6 U 1986/97).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.06.1997 - 4 U 174/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 3
Sicherheit einer BGB-Gesellschaft für Gesellschaftsschulden auch zur Sicherung privater Verbindlichkeiten: Überraschende Klausel? - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 714; AGBG § 3
Unwirksamkeit der formularmäßigen Erstreckung einer von einer GbR bestellten Sicherheit auf Verbindlichkeiten der Gesellschafter
Papierfundstellen
- DB 1998, 1808
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.1996 - IX ZR 43/95
Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.1997 - 4 U 174/96
Dies gilt auch dann, wenn der Sicherungsgeber unter Hinweis auf seine vermeintliche eigene Sachkunde ausdrücklich auf eine weitere Belehrung verzichtet, sofern aus der Sicht des Belehrungspflichtigen noch Raum für Zweifel bleibt, ob der Sicherungsgeber die Tragweite seiner Erklärung wirklich in vollem Umfang erfaßt hat (vgl. hierzu auch BGH DB 1996 S. 1081 und DB 1988 S. 901).