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   OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - I-4 U 176/11   

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OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - I-4 U 176/11 (https://dejure.org/2014,1041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2014 - I-4 U 176/11 (https://dejure.org/2014,1041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - I-4 U 176/11 (https://dejure.org/2014,1041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anspruchserhebung im Sinne des claims made-Prinzips bei nicht ernstlicher Inanspruchnahme der versicherten Person

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Versicherungsfall in der Managerhaftpflichtversicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 11.01.1991 - 20 U 164/90

    Anerkentnisverbot; Vergleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    In aller Regel - zumal, wenn wie hier der Schadensersatzgläubiger nicht selbst Versicherungsnehmer ist - stellt ein Schreiben des Gläubigers, mit dem Schadensersatz gefordert wird, eine ausreichende Inanspruchnahme dar (vergl. OLG Hamm, r + s 1991, 408, 409).

    Gleichwohl ist die Beurteilung, ob - ungeachtet der Schriftlichkeit - tatsächlich eine ernstliche Inanspruchnahme vorliegt, eine tatrichterliche Frage, die von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (OLG Hamm, r + s 1991, 408).

  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 115/03

    Fälligkeit des Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).

    Während eine nur mögliche oder wahrscheinliche Inanspruchnahme den Versicherungsfall nicht auslöst (OLG Frankfurt, r + s, 2010, 61), führt ihn die gerichtliche Inanspruchnahme regelmäßig herbei, auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist (BGH r + s 2004, 411).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - 4 U 149/11

    D&O-Versicherung im Focus der Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Mit der benannten Revision hat die vor dem Senat in dem Verfahren I-4 U 149/11 unterlegene (dortige) Klägerin das Urteil des Senats vom 12. Juli 2013 angegriffen, mit dem er eine bedingungsgemäße Inanspruchnahme eines durch einen (auch mit der hiesigen Beklagten geschlossenen) D&O-Versicherungsvertrag Versicherten ebenfalls verneint hat.

    Mit dieser Begründung hat der Senat bereits die Revision gegen sein Urteil vom 12. Juli 2013 - I-4 U 149/11 - zugelassen; die Revision der dortigen Klägerin ist bei dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 304/13 anhängig.

  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 304/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager: Abtretbarkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren bis zum Abschluss des bei dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 304/13 anhängigen Revisionsverfahrens "auszusetzen" (vgl. den Antrag der Klägerin im Schriftsatz vom 13. November 2013) oder zum Ruhen zu bringen.

    Mit dieser Begründung hat der Senat bereits die Revision gegen sein Urteil vom 12. Juli 2013 - I-4 U 149/11 - zugelassen; die Revision der dortigen Klägerin ist bei dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 304/13 anhängig.

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Bei einer solchen Sachlage ist die isolierte Drittwiderklage zulässig (vergl. auch BGH r+s 2007, 470; BGH NJW 2008, 2852).
  • BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63

    Mängel an einem Bau - Schäden wegen fehlerhafter Planung an einem Bau - Anspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10

    Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Es ist derselbe Streitgegenstand betroffen, so dass entsprechend § 45 Abs. 1 S. 3 GKG keine Wertaddition vorzunehmen ist (ebenso OLG Celle, BeckRS 2010, 00063 = Bl. 333 ff. GA; vergl. auch OLG Bamberg, NJOZ 2011, 722; OLG München NZM 2011, 175).
  • OLG München, 18.05.2010 - 32 W 1288/10

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Es ist derselbe Streitgegenstand betroffen, so dass entsprechend § 45 Abs. 1 S. 3 GKG keine Wertaddition vorzunehmen ist (ebenso OLG Celle, BeckRS 2010, 00063 = Bl. 333 ff. GA; vergl. auch OLG Bamberg, NJOZ 2011, 722; OLG München NZM 2011, 175).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Bei einer solchen Sachlage ist die isolierte Drittwiderklage zulässig (vergl. auch BGH r+s 2007, 470; BGH NJW 2008, 2852).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1980 - 4 U 41/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07

    Deckungsschutz für Rechtsanwaltskosten aus D&O-Versicherung

  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 34/09
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 51/14

    D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsansprüchen des Versicherten;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2014, 122 veröffentlicht ist, meint, jedenfalls eine bedingungsgemäße Inanspruchnahme des Drittwiderbeklagten durch die Klägerin im Sinne von Nr. 1.1.1 OLA und damit den Eintritt eines Versicherungsfalles nicht mit der für eine Überzeugungsbildung notwendigen Gewissheit feststellen zu können.

    Der Versicherungsvertrag enthält keine Klauseln, die den Eintritt des Versicherungsfalles von weiteren Umständen, wie etwa der Vorleistung des versicherten Schädigers, seiner vorrangigen gerichtlichen Inanspruchnahme oder seiner persönlichen Anspruchsabwehr in irgendeiner Weise abhängig machen (vgl. dazu Schimikowski in der Anm. zum Berufungsurteil r+s 2014, 122, 126).

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Rechtsprechung
   SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11   

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https://dejure.org/2013,51633
SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11 (https://dejure.org/2013,51633)
SG Kassel, Entscheidung vom 15.05.2013 - S 4 U 176/11 (https://dejure.org/2013,51633)
SG Kassel, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - S 4 U 176/11 (https://dejure.org/2013,51633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11
    Die bloße Möglichkeit genügt allerdings nicht (BSG, Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - Rn 20 mwN, zitiert nach juris).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Auszug aus SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.3.2008 - B 2 U 2/07 R - mwN) ist es zulässig, vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage zu klären, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11
    Es ist auch ausreichend, dass die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zunächst von Betriebsangehörigen geplant worden ist und das Unternehmen sie dann billigt (BSGE 7, 249, 251 [BSG 26.06.1958 - 2 RU 281/55] ).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
    Auszug aus SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11
    Demgemäß wird es auch für möglich erachtet, dass eine Beschäftigtengruppe mit gemeinsamen Merkmalen wie z.B. Auszubildende oder schwerbehinderte Menschen, Gemeinschaftsveranstaltungen durchführen, die unter Versicherungsschutz stehen (Kasseler Kommentar Ricke § 8 SGB VII, Rn. 77; BSGE 17, 280, 282 [BSG 30.08.1962 - 2 Ru 15/60] ).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung genügt vielmehr ein alltäglicher Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden, weil auch hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl zB BSG Urteile vom 17.3.2011 - B 2 U 10/1 R - und vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R -).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Kassel, 15.05.2013 - S 4 U 176/11
    Der sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 20.1.1987 - 2 RU 27/86).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11   

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https://dejure.org/2013,40015
OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11 (https://dejure.org/2013,40015)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2013 - 4 U 176/11 (https://dejure.org/2013,40015)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 4 U 176/11 (https://dejure.org/2013,40015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 10 O 98/11
  • OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11
    32 Der Klageantrag 1 auf Erteilung der "Zustimmung" zu dem in der Anlage zur Klageschrift ausformulierten notariellen Vertragsentwurf ist daher dahin zu verstehen, dass die Kläger die Verurteilung der Beklagten begehren, ein von den Klägern in der durch § 311 b Abs. 1 BGB vorgeschriebenen Form noch abzugebendes, dem Inhalt des in Bezug genommenen Vertragsentwurfs entsprechendes Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 176/84 - Rdnr. 13).

    Eine auf Annahme eines von ihm erst noch abzugebenden Angebots gerichtete Klage gibt dagegen dem Kläger die Möglichkeit, dem Gericht eine Änderung des von ihm mit seinem Klagantrag angestrebten Vertragsinhalts anheimzustellen und sein Angebot dann nach Maßgabe des ergangenen Urteils abzugeben (BGH, Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 176/84 - Rdnr. 13).

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11
    Nach der Entscheidung des Gesetzgebers hat das Berufungsgericht auch in einem derartigen Fall grundsätzlich selbst in der Sache zu entscheiden; nach dem klaren Wortlaut des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist Voraussetzung für die Zurückverweisung an die erste Instanz, dass auf Grund des Verfahrensmangels außerdem eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (siehe nur BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06 -, NJW 2008, 1672).
  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11
    Wie im Fall einer auf Abgabe eines Angebots gerichteten Klage (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - V ZR 261/81 -) haben die Kläger zwar auch bei einer auf Annahme eines erst noch von ihnen zu unterbreitenden Angebots gerichteten Klage bei stattgebendem Urteil immer noch die Entscheidung in der Hand, ob sie ein eigenes Angebot abgeben und damit den Vertrag zustande bringen wollen, oder nicht.
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11
    Demnach ist eine verkündete Gerichtsentscheidung kein Entwurf mehr, sondern auch ohne Unterschrift entstanden, wenngleich möglicherweise anfechtbar (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96 - Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13

    Umfang des Anspruchs auf Mängelbeseitigung

    Zwar begründet das Fehlen der Unterschrift einen erheblichen Verfahrensfehler, der nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine Aufhebung und Zurückverweisung begründen kann (vgl. BGH NJW 2011, 769, Tz. 14 a.E.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.12.2013 - 4 U 176/11, Tz. 25, zit. nach juris; Musielak/Musielak, a. a. O., § 315, Rn. 11).
  • KG, 27.02.2014 - 8 U 52/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsnachfolgers der Gesellschaft:

    Vor diesem Hintergrund ist § 538 Abs. 2 ZPO analog anzuwenden, damit vom Landgericht eine Entscheidung getroffen werden kann, die erstmals eine sachliche Prüfung des Berufungsgerichts ermöglicht (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.2.2005 - 2 U 97/04 - MDR 2005, 836, zitiert nach juris Tz. 10; OLG Hamm, Urteil vom 13.1.2011 - 17 U 98/10 - MDR 2011, 888, zitiert nach juris Tz. 22; s. a. LAG München, Urteil vom 15.3.2007 - 4 Sa 54/07 - BeckRS 2009, 61900 zu § 68 ArbGG und OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2013 - 4 U 176/11 - OLG Report Ost 4/2014 Anm. 6 zu fehlender Urteilsunterschrift).
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   SG Heilbronn, 28.09.2011 - S 4 U 176/11   

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https://dejure.org/2011,128062
SG Heilbronn, 28.09.2011 - S 4 U 176/11 (https://dejure.org/2011,128062)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 28.09.2011 - S 4 U 176/11 (https://dejure.org/2011,128062)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 28. September 2011 - S 4 U 176/11 (https://dejure.org/2011,128062)
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