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   OLG Dresden, 01.12.2020 - 4 U 1767/20   

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https://dejure.org/2020,43908
OLG Dresden, 01.12.2020 - 4 U 1767/20 (https://dejure.org/2020,43908)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2020 - 4 U 1767/20 (https://dejure.org/2020,43908)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 4 U 1767/20 (https://dejure.org/2020,43908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 7 O 276/20
  • OLG Dresden, 01.12.2020 - 4 U 1767/20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 07.08.2020 - 4 U 1285/20
    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2020 - 4 U 1767/20
    Für konkrete Anhaltspunkte, die in einem Arzthaftungsverfahren Zweifel an einer erstinstanzlichen Beweiswürdigung wecken sollen, reicht es nicht aus, dass eine Partei der medizinisch begründeten Auffassung des Sachverständigen lediglich ihre eigene Meinung entgegenstellt (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 7. August 2020 - 4 U 1285/20).

    Für konkrete Anhaltspunkte, die in einem Arzthaftungsverfahren i.S.d. § 529 ZPO Zweifel an der erstinstanzlichen Beweiswürdigung wecken können, reicht es nicht aus, dass der Kläger - wie hier - der medizinisch begründeten Auffassung eines erstinstanzlich bestellten Gerichtssachverständigen lediglich seine eigene entgegenstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).

  • OLG Dresden, 30.07.2019 - 4 U 510/17

    Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2020 - 4 U 1767/20
    Ein solcher liegt vor, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird (vgl. Senat, Urteil vom 30.07.2019 - 4 U 510/17 - juris).
  • OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 980/21

    Ansprüche wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Diagnoseirrtum als

    Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn die Erhebung medizinischer gebotener Befunde unterlassen wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 01.12.2020 - 4 U 1767/20 - juris).
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