Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27526
OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05 (https://dejure.org/2006,27526)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - 4 U 178/05 (https://dejure.org/2006,27526)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - 4 U 178/05 (https://dejure.org/2006,27526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,27526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages; Annahme eines Widerrufsrechts nach dem Haustürwiderrufsrecht (HWiG); Notwendigkeit des Vorliegens einer Kausalität zwischen der Haustürsituation und der Unterzeichnung des Darlehensvertrages; Zurechnung von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HWiG § ... 3; ; HWiG § 3 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 134; ; BGB § 142; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative; ; RBerG § 1; ; VerbrkrG § 4; ; VerbrkrG § 4 Abs. 1 Satz 4; ; VerbrkrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b; ; VerbrkrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 e; ; VerbrkrG § 6; ; VerbrkrG § 6 Abs. 1; ; VerbrkrG § 6 Abs. 2; ; VerbrkrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrkrG § 6 Abs. 2 Satz 2; ; VerbrkrG § 6 Abs. 2 Satz 4; ; VerbrkrG § 9; ; VerbrkrG § 9 Abs. 1; ; VerbrkrG § 9 Abs. 1 S. 2; ; VerbrkrG § 9 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05
    Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass das Darlehen nicht an den Kläger selbst, sondern an die Fonds GbR ausbezahlt worden ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 25.04.2006, Az. XI ZR 106/05 - Rn. 16).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGH vom 25.04.2006 (Az. XI ZR 106/05) und vom 16.05.2006 (Az. XI ZR 6/04).

    bbb) In Bezug auf einen bei jeder Anlagevermittlung konkludent geschlossenen Auskunftsvertrag sind - auch nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05) - der Bank im Falle eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG zwar vorsätzlich täuschende Angaben des Vermittlers auch dann zuzurechnen, wenn sie sich auf das finanzierte Geschäft beziehen.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGH vom 25.04.2006 (Az. XI ZR 106/05) und vom 16.05.2006 (Az. XI ZR 6/04).

    Dies gilt insbesondere auch für einen Anspruch wegen eines konkreten Wissensvorsprungs, für den der BGH in seinem Urteil vom 16.05.2006 (Az. XI ZR 6/04) zu Gunsten des Verbrauchers Darlegungs- und Beweiserleichterungen entwickelt hat.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05
    Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagebetreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH Urteil vom 25.04.2006, Az: XI ZR 193/04).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05
    Zwar sind bei endfälligen Krediten mit Tilgungsaussetzung, die bei Fälligkeit mittels in der Zwischenzeit angesparter Bausparverträge oder Lebensversicherungen abgelöst werden sollen, in den Gesamtbetrag gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b VerbrKrG auch die an die Bausparkasse oder Lebensversicherung zu zahlenden Beiträge einzubeziehen (so schon BGH, Urteil vom 18.12.2001, XI ZR 156/01).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05
    Jedenfalls aber hat der Kläger nicht vorgetragen, welche Angaben der Vermittler M... ihm gegenüber im Rahmen der Vermittlungsgespräche tatsächlich gemacht hat oder welche etwa fehlerhaften Angaben in dem Prospekt ausgewiesen waren, die der Vermittler in dem ihm zumutbaren Maß auf ihre Richtigkeit hätte überprüfen müssen (BGH-Urteil vom 12.02.2004 - Az. III ZR 359/02 - NJW 2004, 1732, 1733).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05
    Insoweit folgt der Senat der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.01.2005, Az: XI ZR 17/04).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 4 U 104/08

    Finanzierter Immobilienkauf zu Anlagezwecken: Widerruf eines Darlehensvertrages

    Da ihnen zudem mitgeteilt worden sein soll, dass sie sich um die Beschaffung des Darlehens nicht zu kümmern bräuchten, dies werde durch Herrn M. veranlasst, und sie - bei sachgerechter Würdigung des Sachvortrags in der Klageschrift - bereits am 8. Oktober 1996 dem Vermittler M. ihre Einkommenssituation geschildert und diesem die für die Darlehensbeschaffung erforderlichen Unterlagen überreicht hatten, stellte sich die Situation am 25. Oktober 1996 für die Klägerin und ihren Ehemann lediglich als letzter Akt des bereits angebahnten Geschäfts dar (vgl. das Senatsurteil vom 29. November 2006 - 4 U 178/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht