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   OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05   

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OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05 (https://dejure.org/2006,9601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2006 - 4 U 179/05 (https://dejure.org/2006,9601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2006 - 4 U 179/05 (https://dejure.org/2006,9601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspeisung von Kapitalbeträgen in ein "betrügerisches Schneeballsystem"; Internationale Zuständigkeit des Landgerichts Potsdam; Begründung der Zuständigkeit des internationalen Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung; Vornahme einer Täuschungshandlung am Wohnort des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 154; ; StGB § ... 25 Abs. 1; ; StGB § 263; ; StGB § 266; ; ZPO § 32; ; ZPO § 156; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 288; ; ZPO § 290; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 254 a.F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; BRAGO § 118; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit - Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus positiver Vertragsverletzung - Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 286 ZPO
    Liegen einer behaupteten Schutzgesetzverletzung in der Verwirklichung eines Straftatbestandes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Er bezieht sich auf alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 LugÜ anknüpfen (st. Rspr. des EuGH zum gleichlautenden Art. 5 Nr. 3 EuGVO: EuZW 2005, 177, 178; NJW 1988, 3088, 3089).

    aa) Bereits nach der dargelegten Definition des Begriffs der unerlaubten Handlung i.S. des Art. 5 Nr. 3 LugÜ, der sich nach h.M. auf alle nicht an einen Vertrag im Sinne des Art. 5 Nr. 1 LugÜ anknüpfenden Klagen bezieht, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird (EuGH EuZW 2005, 177, 178), kommt eine internationale Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Klägers für die Klage, die sich auf die Veruntreuung des Anlagekapitals durch den Beklagten stützt, nicht in Betracht.

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Eine Auslegung dahin, dass der Ort eingeschlossen wird, an dem der Geschädigte einen Vermögensschaden in der Folge eines in einem anderen Vertragsstaat entstandenen und dort von ihm erlittenen Erstschadens erlitten zu haben behauptet, scheidet damit aus (vgl. EuGH "Kronhofer/Maier u.a." EuZW 2004, 477, 478; "Marinari/Lloyds Bank u.a." JZ 1995, 1107 f.).

    Eine andere Auslegung würde - wie der EuGH (EuZW 2004, 477, 478) zutreffend ausführt - von ungewissen Umständen wie dem Ort des Mittelpunkts des Vermögens des Geschädigten abhängig machen und liefe damit einem der Ziele des Übereinkommens zuwider, nämlich den Rechtsschutz der in den Mitgliedstaaten ansässigen Personen dadurch zu stärken, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und einem verständigen Beklagten erkennbar wird, vor welchem Gericht er verklagt werden kann.

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Die behauptete Täuschung des Klägers in seiner Wohnung durch den - selbst vorsatzlosen - Vermittler Gr... vor Abschluss des Anlagevertrages stellt die zur Verwirklichung des Betruges nach § 263 StGB - die Qualifizierung des Geschehens als unerlaubte Handlung richtet sich nach dem am Gerichtsort geltenden, also deutschem Recht (BGH Urteil vom 26. Februar 1996, XII ZR 181/93) - tatbestandliche Täuschungshandlung dar; Handlungsort ist, wenn wie hier die eigentliche Tathandlung durch einen sogenannten Tatmittler erfolgt, jedenfalls auch der Tätigkeitsort des Tatmittlers.
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung - auch des Senats - dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr näher darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW-RR 2002, 1280; NJW 1990, 3151).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02

    Beweiswirkung eines Geständnisses im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Auch entfaltet ein in einem anderen Prozess abgelegtes Geständnis nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO; es ist jedoch im Rahmen freier Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 136/02).
  • OLG Köln, 05.04.2005 - 15 U 153/04

    Internationale Zuständigkeit bei Geltendmachung eines Vermögensschadens aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Unter den Begriff fällt insbesondere auch eine Schädigung des Anlegers bei der Kapitalanlage (vgl. OLG Köln, Urteil vom 5. April 2005 - 15 U 153/04).
  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Eine Auslegung dahin, dass der Ort eingeschlossen wird, an dem der Geschädigte einen Vermögensschaden in der Folge eines in einem anderen Vertragsstaat entstandenen und dort von ihm erlittenen Erstschadens erlitten zu haben behauptet, scheidet damit aus (vgl. EuGH "Kronhofer/Maier u.a." EuZW 2004, 477, 478; "Marinari/Lloyds Bank u.a." JZ 1995, 1107 f.).
  • LG Lübeck, 18.06.1986 - 14 S 311/85

    Aussetzung eines Rechtsstreits und Einreichung eines Vorlagebeschlusses an den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
    Dabei genügt zu Begründung der Zuständigkeit des internationalen Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung gemäß Art. 5 Nr. 3 LugÜ - ebenso wie zur Begründung des Wahlgerichtsstandes gemäß § 32 ZPO (dazu BGH NJW 1987, 594) -, dass der Kläger schlüssig Tatsachen vorträgt, aus denen sich das Vorliegen einer im Geschäftsbezirk begangenen unerlaubten Handlung ergibt.
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Macht der Beklagte geltend, ein im Strafverfahren abgelegtes Geständnis sei unrichtig, muss er allerdings konkrete Umstände darlegen, die an dessen Wahrheit schlüssig zweifeln lassen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12. April 2006 - 4 U 179/05, juris Rn. 50).
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

    Ein im Rahmen eines anderen Verfahrens abgegebenes Geständnis ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache zu berücksichtigen und kann eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung ausreicht, auch wenn es später in Abrede gestellt wird, sofern nicht gewichtige Gründe für die Unrichtigkeit des Geständnisses vorgebracht werden und alle Beweise erschöpft sind (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1001; OLG Brandenburg Urt. v. 12.04.2006 - 4 U 179/05; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727).
  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    In diesem Rahmen kann das Geständnis jedoch eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn es widerrufen worden ist, sofern nicht gewichtige Gründe für die Unrichtigkeit des Geständnisses vorgebracht werden und alle Beweise erschöpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 136/02, NJW-RR 2004, 1001; OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2012 - 6 U 67/11, BeckRS 2012, 15313; OLG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 3 U 145/08, BeckRS 2012, 04976; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.04.2006 - 4 U 179/05, BeckRS 2006, 05566; KG, Urteil vom 06.12.2004 - 12 U 10589/99, juris, Rn. 24).

    Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt, vielmehr kann ausnahmsweise eine Schadensteilung in Betracht kommen, etwa bei besonders leichtfertigem Verhalten des Geschädigten (vgl. BGH, Urteil vom 5.3. 2002 - VI ZR 398/00, NJW 2002, 1643, 1646; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.04.2006 - 4 U 179/05, BeckRS 2006, 05566).

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06

    Unerlaubte Handlung: Schadensersatz wegen Absehen von der Rückforderung von

    Dies ist hier zu bejahen, denn die Kläger verfügten - anders als etwa in den so genannten Schmidt-Bank-Fällen (vgl. Urteil des Senats vom 12. April 2006 - 4 U 179/05) - seinerzeit über keinerlei Informationen darüber, wohin innerhalb des Geflechts der G...- Unternehmensgruppe letztlich ihr Anlagekapital geflossen war.
  • OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung

    Für die Zulässigkeit der Klage reicht hierbei nach allgemeiner Meinung die schlüssige Behauptung von Tatsachen durch den Kläger aus, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, und deren Nachweis jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint; die Feststellung dieser Tatsachen ist hingegen erst zur Begründetheit der Klage notwendig (vgl. BGHZ 124, 237 = NJW 1994, 1413 = EuZW 1994, 283; BGH NJW-RR 2007, 516, 517 Tz. 14; OLG Frankfurt ZIP 2006, 2385, 2386 f.; OLG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2006 - 4 U 179/05, juris [Rz. 23]; OLG Koblenz OLGR 2008, 30, 32; Mankowski IPrax 2006, 454).
  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 28 U 166/13
    Dieses Geständnis wurde im hiesigen Rechtsstreit nicht wiederholt, so dass es nicht als gerichtliches Geständnis i.S.d. § 288 Abs. 1 ZPO angesehen, wohl aber als gewichtiges Indiz im Rahmen der freien Beweiswürdigung gewürdigt werden kann (BGH NJW-RR 2004, 1001; OLG Stuttgart DStZ 2004, 208; OLG Brandenburg, Urt. 4 U 179/05 vom 12.04.2006).
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