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   OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18   

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https://dejure.org/2018,35070
OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18 (https://dejure.org/2018,35070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2018 - 4 U 18/18 (https://dejure.org/2018,35070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2018 - 4 U 18/18 (https://dejure.org/2018,35070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtskraft, Rechtsschutzbedürfnis; Vollziehung einer im Berufungsverfahren erlassenen einstweiligen Verfügung, Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände; Rechtsmissbrauch, Spürbarkeit; Textilkennzeichnung, Textilfaserbezeichnung, erläuternde ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Bezeichnung "Merinowolle" keine ordnungsgemäße Angaben iSd. TextilKennzVO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrradhandschuhs mit der Bezeichnung des Futterstoffs als "Merinowolle"

  • rechtsportal.de

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Vollziehung einer im Berufungsverfahren erlassenen einstweiligen Verfügung; Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände; Rechtsmissbrauch; Spürbarkeit; Textilkennzeichnung; Textilfaserbezeichnung; erläuternde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angabe "Merinowolle" verstößt gegen TextilKennzVO und ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Merinowolle" ist unzulässige Textilfaserbezeichnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung des Futterstoffs eines Textilprodukts als "Merinowolle" wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe "Merinowolle" ist Verstoß gegen TextilKennzVO

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: "Merinowolle" ist keine zulässige Faserbezeichnung bei der Textilkennzeichnung

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Angabe "Merinowolle" verstößt gegen TextilKennzVO

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht auch bei zutreffender Nennung von "Merinowolle"!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 20.06.2017 - 4 U 34/17

    Textilkennzeichnung; Textilfaserbezeichnung; erläuternde Zusätze; Merinowolle

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Die einstweilige Verfügung (Urteil) des OLG Hamm (Az.: I-4 U 34/17) vom 20.06.2017 wird aufgehoben.

    Die Kosten der zweiten Instanz des Erlassverfahrens des OLG Hamm (Az.: I-4 U 34/17) werden der Klägerin auferlegt; die Kosten der ersten Instanz des Erlassverfahrens (Az.: I-16 O 11/17 LG Bochum) werden gegeneinander aufgehoben.

    Auf die Berufung der Klägerin wurde das erstinstanzliche Urteil mit Versäumnisurteil des Senates vom 20.06.2016 (Az. I-4 U 34/17) dahin abgeändert, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 15.12.2016 hinsichtlich des Tenors zu a) - im Sinne eines Neuerlasses - bestätigt wurde.

    Die einstweilige Verfügung (Urteil) des OLG Hamm I-4 U 34/17 vom 20.06.2017 wird aufgehoben.

    Die Kosten der II. Instanz des Erlassverfahrens OLG Hamm I-4 U 34/17 werden der Klägerin auferlegt, die Kosten der I. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

  • OLG Hamm, 20.02.2014 - 4 W 19/14

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Denn die Beklagte hat mit dem beanstandeten Angebot "H Fahrradhandschuhe X Q " vom 29.11.2016 auf der Internetverkaufsplattform B gegen Art. 5 Abs. 1, 16 Abs. 1 TextilKennzVO - und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG (BGH GRUR 2016, 1068 Rn. 14 - Textilkennzeichnung ; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14 -, juris) verstoßen.

    Werden unter Verstoß gegen § 3a UWG - sei es durch fehlende, sei es durch unzu-lässige Angaben - Informationspflichten verletzt, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit ohne weiteres erfüllt (vgl. BGH WRP 2016, 980 - Mehrwertdienstenummer ; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14 -, juris).

  • OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 W 39/18

    Link zur OS-Plattform - Wettbewerbsverstoß eines Online-Händlers durch bloße

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Hieran hat sich durch die Entscheidung des BGH WRP 2017, 10081 - Komplettküchen im Prinzip nichts geändert, da diese sich allein zur Prüfung der Spürbarkeit im Rahmen des § 5a UWG verhält und der BGH nur insoweit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat (Senat, Urteil vom 30.11.2017 - Az. 4 U 88/17, juris; so wohl auch OLG Hamburg WRP 2018, 859, 861; Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 5a UWG, Rn. 135).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    In diesem Fall ist ein erfolgreiches Vorgehen gegen die nun beanstandete Verletzungshandlung im Vollstreckungsverfahren ungewiss und es droht eine Verjährung der neu entstandenen wettbewerbsrechtlichen Ansprüche (BGH WRP 2011, 873 Rn. 20 - Leistungspakete im Preisvergleich ; KBF/ Feddersen/Köhler, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 2.113).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2008 - 2 U 39/08

    Wettbewerbsverstoß: Reichweite eines Unterlassungstitels; Bewerbung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Dies gilt erst recht, wenn die Klage sich - wie vorliegend - auf eine neue Verletzungshandlung, die erst nach der letzten mündlichen Verhandlung begangen worden ist, stützt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 13.11.2008 - 2 U 39/08, BeckRS 2009, 4685; Hölk, WRP 2006, 647, 654f.; v. Ungern-Sternberg, Grundfragen des Streitgegenstandes bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen (Teil 2), GRUR 2009, 1009, 1015 mwN).
  • OLG Hamm, 30.11.2017 - 4 U 88/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Hieran hat sich durch die Entscheidung des BGH WRP 2017, 10081 - Komplettküchen im Prinzip nichts geändert, da diese sich allein zur Prüfung der Spürbarkeit im Rahmen des § 5a UWG verhält und der BGH nur insoweit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat (Senat, Urteil vom 30.11.2017 - Az. 4 U 88/17, juris; so wohl auch OLG Hamburg WRP 2018, 859, 861; Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 5a UWG, Rn. 135).
  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Die Entscheidung des OLG München GRUR-RR 2017, 11 Rn. 80 steht dem nicht entgegen, da es dort um die mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Konstellation der Verwendung des Begriffs "Cotton" statt "Baumwolle" ging.
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 7/15

    Textilkennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Bestimmungen über die Kennzeichnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Denn die Beklagte hat mit dem beanstandeten Angebot "H Fahrradhandschuhe X Q " vom 29.11.2016 auf der Internetverkaufsplattform B gegen Art. 5 Abs. 1, 16 Abs. 1 TextilKennzVO - und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG (BGH GRUR 2016, 1068 Rn. 14 - Textilkennzeichnung ; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14 -, juris) verstoßen.
  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 238/14

    Mehrwertdienstenummer im Impressum entspricht nicht den Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Werden unter Verstoß gegen § 3a UWG - sei es durch fehlende, sei es durch unzu-lässige Angaben - Informationspflichten verletzt, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit ohne weiteres erfüllt (vgl. BGH WRP 2016, 980 - Mehrwertdienstenummer ; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 05.09.1989 - 4 U 150/89

    Vollziehungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
    Einer solchen Vollziehung hätte es jedoch bedurft, nachdem die ursprüngliche Beschlussverfügung des LG Bochum im Widerspruchsverfahren (AZ. I - 16 O 11/17) mit Urteil vom 21.03.2017 aufgehoben und sodann im Berufungsverfahren durch den Senat - sogar ausdrücklich solchermaßen formuliert - neu erlassen wurde (vgl. Senat GRUR 1989, 931; Ahrens- Büttner , 7. Aufl., Kap. 57 Rn. 26; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 569; Feddersen in Teplitzky, 11. Aufl., Kap. 55 Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05

    Wettbewerbsverstoß: Werbung des Finanzdienstleisters mit dem Begriff

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 242/98

    Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen

  • OLG Hamm, 15.03.1990 - 4 U 230/89
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

  • OLG Hamburg, 29.09.2022 - 5 U 91/21

    Telekom-T - Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche der Telekom

    (aa) Der Umfang der materiellen Rechtskraft einer Unterlassungsverurteilung ist beschränkt auf den Streitgegenstand, über den entschieden worden ist (OLG Hamm BeckRS 2018, 26872 Rn. 37; BGH GRUR 2006, 421 Rn. 23 - Markenparfümverkäufe).
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