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   OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 183/03   

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https://dejure.org/2004,1803
OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 183/03 (https://dejure.org/2004,1803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2004 - I-4 U 183/03 (https://dejure.org/2004,1803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2004 - I-4 U 183/03 (https://dejure.org/2004,1803)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung bei Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs; Anforderungen an Wertung des arglistigen Entziehens der Kenntnis als positive Kenntnis

  • Judicialis

    VVG § 23; ; VVG § 25; ; StVZO § 36 Abs. 2 Satz 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 25; StVZO § 36 Abs. 2 S. 4
    Voraussetzungen für Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung beim Fahren mit teilweise abgefahrenen Reifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23; VVG § 25; StVZO § 36 Abs. 2 Satz 4
    Kaskoversicherung: Zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers unter dem Gesichtspunkt der Gefahrerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abgefahrener Reifen - Kaskoversicherer verweigert deshalb nach einem Unfall den Versicherungsschutz

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Leistungspflicht auch bei abgefahrenen Reifen möglich.

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Leistungspflicht auch bei abgefahrenen Reifen möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1479
  • NZV 2005, 155
  • VersR 2004, 1408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
    Die Feststellung des angefochtenen Urteils, der Kläger habe sich der positiven Kenntnis arglistig entzogen - was anerkanntermaßen der Kenntnis gleichzuachten ist (vgl. BGH VersR 1982, 793) -, beruht auf einer rechtlichen Würdigung, die der Senat nicht teilen kann.
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
    Allerdings führt die Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs nur zur Leistungsfreiheit, wenn der Versicherungsnehmer von den die Gefahrerhöhung begründenden Umständen gewusst hat (vgl. grundlegend BGH VersR 1968, 1153).
  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88

    Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
    Richtig ist, dass die längere Nutzung eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs eine Erhöhung des versicherten Unfallrisikos (hier: Vollkaskoversicherung) darstellt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 93; Langheid in Römer/Langheid, 2. Aufl., §§ 23 - 25 VVG Rdn 76 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.03.1990 - 5 U 161/89

    Repräsentant eines Versicherungsnehmers; Fahrzeugversicherung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
    Der positiven Kenntnis steht das arglistige Entziehen nämlich nur dann gleich, wenn der Versicherungsnehmer damit rechnet, dass ein Reifen abgefahren ist, er weiter damit rechnet, dass es für den Versicherungsschutz auf seine Kenntnis von diesem Mangel ankommt und er schließlich, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, von einer Überprüfung Abstand genommen hat (vgl. BGH a.a.O. und OLG Köln VersR 1990, 1226).
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