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   OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16   

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https://dejure.org/2017,14124
OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16 (https://dejure.org/2017,14124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2017 - 4 U 183/16 (https://dejure.org/2017,14124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2017 - 4 U 183/16 (https://dejure.org/2017,14124)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wiedereröffnung nach Totalumbau und Erweiterung", Möbelhaus, Neueröffnung, Wiedereröffnung, Erweiterungs- und Umbauarbeiten, Irreführung über den Anlass des Verkaufs, Relevanz der Irreführung, Anlockwirkung

  • webshoprecht.de

    Irreführende Werbung mit Neueröffnung nach Erweiterungs- und Umbauarbeiten

  • damm-legal.de

    Werbung mit "Neueröffnung" ist nur nach vorheriger Schließung möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses

  • online-und-recht.de

    Irreführende Werbung mit "Neueröffnung", wenn lediglich Abschluss von Umbaumaßnahmen

  • kanzlei.biz

    "Neueröffnung" setzt begrifflich vorherige Schließung voraus

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Wiedereröffnung nach Totalumbau und Erweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Neueröffnung" ist nur nach vorheriger Schließung möglich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Werbung mit Neueröffnung wenn Geschäft während der Umbauphase geöffnet war

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Publikumswerbung betreffend "Neueröffnung" eines Möbelhauses irreführend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Publikumswerbung betreffend "Neueröffnung" eines Möbelhauses irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Neueröffnung" irreführend, wenn lediglich Ende der Umbauarbeiten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Schließung - Keine "Neueröffnung"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Neueröffnung nach Umbau und Erweiterung

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Neueröffnung nach Totalumbau ist irreführend wenn nur der Abschluss der Umbauarbeiten bei durchgehend geöffnetem Geschäft Verkaufsanlass ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschluss von Erweiterungs- und Umbauarbeiten an einem Möbelhaus darf nicht mit "Neueröffnung" beworben werden - Werben mit Begriff "Neueröffnung" setzt vorherige Schließung des Möbelhauses voraus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1321
  • GRUR-RR 2017, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 6 U 120/02

    Irreführung durch Werbung mit "Neueröffnung"

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
    Denn der Begriff des "Eröffnens" wird in diesem Zusammenhang nicht anders als im Sinne von Aufschließen oder Aufmachen des Ladenlokals verstanden und setzt damit schon begrifflich voraus, dass dieses geschlossen war (so auch schon OLG Frankfurt, Urt. v. 30.10.2003 - 6 U 120/02 Rn. 9, juris).

    Denn der hier irreführende Begriff der "Neueröffnung" übt auf den Verbraucher generell einen ganz erheblichen Anreiz aus (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 30.10.2003 - 6 U 120/02 Rn. 10, juris).

  • LG Bochum, 18.10.2016 - 12 O 178/16

    Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Bewerbung der Wiedereröffnung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
    Die Verfügungsbeklagte beantragt deshalb, unter Abänderung der Entscheidung des Landgerichts Bochum, I - 12 O 178/16 vom 18.10.2016 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kostenpflichtig zurückzuweisen.
  • OLG Koblenz, 25.02.1988 - 6 U 1830/87

    Werblicher Hinweis auf eine "Eröffnung"; Unterscheidung zwischen "Neueröffnung"

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
    Insoweit kann dahinstehen, ob der Teil des angesprochenen Verkehrs, dem das Einrichtungszentrum in I bislang nicht bekannt war, aufgrund der beanstandeten Werbung davon ausgehen konnte, dass es sich um die erstmalige, eben Neu-Eröffnung an dem betreffenden Standort handelte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1993 - 2 U 156/93, juris; OLG Koblenz, Urt. v. 25.02.1988 - 6 U 1830/87, juris; Harte/Henning/ Weidert , UWG, 4. Aufl., § 5 D Rn.11), oder ob mit dem verwendeten Sternchenhinweis klar sein musste, dass dies nicht der Fall war.
  • OLG Stuttgart, 10.12.1993 - 2 U 156/93

    Irreführung durch Werbung mit der Angabe "Neu-"Eröffnung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
    Insoweit kann dahinstehen, ob der Teil des angesprochenen Verkehrs, dem das Einrichtungszentrum in I bislang nicht bekannt war, aufgrund der beanstandeten Werbung davon ausgehen konnte, dass es sich um die erstmalige, eben Neu-Eröffnung an dem betreffenden Standort handelte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1993 - 2 U 156/93, juris; OLG Koblenz, Urt. v. 25.02.1988 - 6 U 1830/87, juris; Harte/Henning/ Weidert , UWG, 4. Aufl., § 5 D Rn.11), oder ob mit dem verwendeten Sternchenhinweis klar sein musste, dass dies nicht der Fall war.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
    Der Tatbestand der geschäftlichen Entscheidung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG umfasst nämlich außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196, 198 - Trento Sviluppo ; BGH, GRUR 2015, 698, 700 - Schlafzimmer komplett ) und damit vorliegend auch den Entschluss, das vermeintlich wiedereröffnete Einrichtungshaus der Verfügungsbeklagten statt dasjenige eines Wettbewerbers aufzusuchen, auch wenn dieser gleichermaßen attraktive Angebote bewirbt.
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
    Der Tatbestand der geschäftlichen Entscheidung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG umfasst nämlich außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196, 198 - Trento Sviluppo ; BGH, GRUR 2015, 698, 700 - Schlafzimmer komplett ) und damit vorliegend auch den Entschluss, das vermeintlich wiedereröffnete Einrichtungshaus der Verfügungsbeklagten statt dasjenige eines Wettbewerbers aufzusuchen, auch wenn dieser gleichermaßen attraktive Angebote bewirbt.
  • EuGH, 26.10.2016 - C-611/14

    Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
    Denn hiermit wird gerade nicht ausgeschlossen, dass das Vorenthalten einer nicht in Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG aufgezählten Informationen irreführend i.S.d. Art. 6 der Richtlinie ist und auch das Bereitstellen aller Informationen i.S.d. Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie gleichwohl zu dem Ergebnis führen kann, dass eine irreführende Geschäftspraktik vorliegt (EuGH, GRUR 2016, 1307, 1312 - Canal Digital ; Büscher, GRUR, 2017, 105, 114).
  • LG Hagen, 04.07.2019 - 21 O 10/19

    Wettbewerbsrecht: Neueröffnung

    Mit dem von der Verfügungsbeklagte verwendeten Begriff "Neueröffnung" bzw. "Neu Eröffnung" wird der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, welcher der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (§ 3 Abs. 2 UWG), unter den gegebenen Umständen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG über den Anlass des Verkaufs irregeführt, womit dahinstehen kann, ob die Bezugspunkte der Irreführung in § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG abschließend aufgeführt sind (vgl. zum Meinungstand OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 43).

    Der Begriff des "Eröffnens" wird in diesem Zusammenhang nicht anders als im Sinne von Aufschließen oder Aufmachen des Ladenlokals verstanden und setzt damit schon begrifflich voraus, dass dieses geschlossen war (OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 47).

    Dem steht nicht von vorneherein entgegen, dass der hier maßgebliche Umstand nicht zur abschließenden Liste der in Art. 7 Abs. IV RL 2005/29/EG aufgeführten Informationen gehört, die im Rahmen einer Aufforderung zum Kauf als wesentlich einzustufen sind, da dies eine anderweitige Irreführung nicht ausschließt (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 53).

    Hierbei ist es irrelevant, ob die Beklagte ihren Kunden wirklich eine umfangreiche Warenpräsentation, außerordentlich gute Kaufvorteile und eine funktionierende Infrastruktur anbot, weil der irreführende Begriff der "Eröffnung" auf den Verbraucher generell einen ganz erheblichen Anreiz ausübt (OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 55 f mwN).

    Der Kunde wird bei seiner geschäftlichen Entscheidung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, ein bestimmtes Produkt zu erwerben oder nicht zu erwerben, bereits in dem hierin eingeschlossenen Aspekt beeinflusst, ob er überhaupt den vermeintlich neueröffneten Elektronikfachmarkt aufsuchen möchte oder denjenigen des Wettbewerbers, der möglicherweise ebenso attraktive Angebote bewirbt, etwa auch unter der wahren Angabe einer Markt-Umbenennung ohne einhergehende Neu-/Wiedereröffnung (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 56).

    Eine Wiederholungsgefahr wird aufgrund des bereits verwirklichten Verstoßes tatsächlich vermutet (OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 57) .

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18

    Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung

    Bei der angegriffenen Werbung handelt es sich um Publikumswerbung, die sich im Prinzip an Jedermann und damit letztlich auch an die Mitglieder des Senats richtet (so auch OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330).

    Der Begriff des "Eröffnens" setzt bereits begrifflich voraus, dass das Geschäft zuvor zumindest vorübergehend für einen gewissen Zeitraum geschlossen war (so auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.10.2003, Az.: 6 U 120/02, BeckRS 2003, 17971; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330, 331; LG Münster, Urt. v. 19.01.2018, Az.: 026 O 43/17, BeckRS 2018, 9017; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 35. Aufl., § 5 Rz. 2.71).

  • LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17

    Verlängerung einer befristeten Rabattaktion kann wettbewerbswidrig sein

    Dessen Verkehrsauffassung können die Mitglieder der erkennenden Kammer aufgrund eigener Sachkunde beurteilen, ohne dass es hierfür besonderer Kenntnisse oder Erfahrungen bedürfen würde (vgl. in ähnlicher Konstellation OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, AZ: 4 U 183/16; Köhler/Bornkamm, 35. Auflage, § 5 UWG, Rn. 1.233).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Mit anderen Worten wird durch den Zusatz "nach Umbau & Umgestaltung vieler Abteilungen" das durch den Begriff der Neueröffnung zunächst hervorgerufene Verständnis (nur) dahingehend korrigiert, dass es sich bei der Neueröffnung tatsächlich nicht um eine Neu-, sondern um eine Wiedereröffnung handelt, nicht aber (weitergehend) dahin, es fehle überhaupt an einer Eröffnung (so auch OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2017 - 4 U 183/16, GRUR-RR 2017, 330 [unter III 2 b bb]).
  • LG Münster, 19.01.2018 - 26 O 43/17

    Prospektwerbung mit dem Hinweis "Neueröffnung" als Verkaufsförderungsmaßnahme

    Es wird insoweit aber nicht klargestellt, dass es keine vorherige Schließung gab ( vgl. auch OLG Hamm Urt. v. 21.03.2017, 4 U 183/16, Rdn.68 ff., zit nach juris); dies stellt eine Irreführung i.S. des § 5 UWG dar.
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