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   OLG Dresden, 13.11.1997 - 4 U 1837/97   

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OLG Dresden, 13.11.1997 - 4 U 1837/97 (https://dejure.org/1997,12810)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 U 1837/97 (https://dejure.org/1997,12810)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 U 1837/97 (https://dejure.org/1997,12810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 432
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden

    Der Senat braucht sich mit der teilweise im Schrifttum sowie in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. zuletzt OLG Dresden ZIP 1998, 432) vertretenen Gegenansicht nicht näher zu befassen, weil die Aufrechnung in dieser Sache schon aus davon unabhängigen Gründen zulässig ist.
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    Für die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. OLG Stuttgart in ZIP 1994, 798, und OLG Dresden, Urteil vom 13. November 1997 4 U 1837/97, ZIP 1998, 432) fehlt es schon nach dem Wortlaut der §§ 53 bis 55 KO an Anhaltspunkten (vgl. auch Paulus, ZIP 1997, 569, 574).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 41/98

    Wirksamkeit eines allgemeinen Veräußerungsverbots

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß ein nach § 106 Abs. 1 Satz 3 KO erlassenes allgemeines Veräußerungsverbot, das - wie hier - nach Tag, Stunde und Minute datiert ist, bereits mit Erlaß wirksam wird (vgl. OLG Köln, InVo 1998, 40, 41; OLG Dresden ZIP 1998, 432, 433; OLG Celle ZIP 1998, 1232; zu § 2 Abs. 3 GesO: BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1994 - IX ZR 177/94, ZIP 1995, 40, 41).
  • LG Rostock, 30.10.2001 - 10 O 203/01

    Keine Anfechtbarkeit der nach Anordnung eines allgemeinen Veräußerungsverbots

    Wegen dieser Beendigung wurde vielfach die Verrechnung von Zahlunsgeingängen mit dem Debetsaldo aus dem Kontokorrentkonto der Gemeinschuldnerin nach Anordnung der Sequestration und eines allgemeinen Veräußerungsverbotes als unzulässig angesehen (OLG Schleswig ZIP 1995, 759 ff. [OLG Schleswig 23.03.1995 - 5 W 47/94] ; OLG Hamm ZIP 1995, 140 ff. [OLG Hamm 18.11.1994 - 29 U 46/94] ; OLG Stuttgart ZIP 1994, 798 ff.; OLG Koblenz ZIP 1984, 164 ff.) und zudem das Aufrechnungsverbot des § 55 Nr. 1 KO auf das Stadium zwischen dem Erlass des allgemeinen Veräußerungsverbotes und der Konkurseröffnung analog angewendet (OLG Dresden ZIP 1998, 432 ff. [OLG Dresden 13.11.1997 - 4 U 1837/97] ; LG Düsseldorf ZIP 1996, 1390 f.; OLG Hamm ZIP 1995, 140 ff.; OLG Stuttgart ZIP 1994, 798 ff.).
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