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   OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14   

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https://dejure.org/2015,12369
OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14 (https://dejure.org/2015,12369)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.05.2015 - 4 U 1839/14 (https://dejure.org/2015,12369)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 4 U 1839/14 (https://dejure.org/2015,12369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Familienprivileg bei gesetzlichem Forderungsübergang von Schadensersatzansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der häuslichen Gemeinschaft i.S. von § 116 Abs. 6 SGB X

  • rewis.io

    Verkehrsunfall, gesetzliche Krankenversicherung, Rehabilitation, Mitverschulden, Versorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116
    Begriff der häuslichen Gemeinschaft i.S. von § 116 Abs. 6 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall in Griechenland - deutsches Recht anwendbar?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Annahme einer häuslichen Gemeinschaft i.S.d. Familienprivilegs nach § 116 Abs. 6 SGB X

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme einer häuslichen Gemeinschaft i.S.d. Familienprivilegs nach § 116 Abs. 6 SGB X

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof in der Weise eingegrenzt worden, dass er eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft zwischen Mann und Frau voraussetzt, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, NJW 1993, 643; BGH, Urteil vom 05.02.2013, NZV 2013, 334; BGH, Urteil vom 22.04.2009, NJW 2009, 2062; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Auflage 2014, § 116 SGB X Anmerkung 246; Lang, NZV 2009, 425; Dahm, NZV 2008, 280).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, müssen jedoch als prägende Merkmale einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gemeinsame Mittelaufbringung und Mittelverwendung hinzukommen (BGH Urteil vom 22.04.2009, a.a.O. ; Lang, a.a.O. ).

    Eine solche wirtschaftliche Einheit, insbesondere eine Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2009, a.a.O. ), bestand vorliegend zu keinem Zeitpunkt.

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Zum anderen kommt eine Anrechnung eines etwaigen Mitverschuldens der Mutter der Geschädigten auch deshalb nicht in Betracht, weil im Augenblick des Unfalls kein für eine Verschuldenszurechnung nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB erforderliches Schuld- oder Sonderrechtsverhältnis zum Vater des Beklagten bestanden hat (vgl. BGH, Urt. V. 01.03.1988, NJW 1988, 2667 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof in der Weise eingegrenzt worden, dass er eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft zwischen Mann und Frau voraussetzt, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, NJW 1993, 643; BGH, Urteil vom 05.02.2013, NZV 2013, 334; BGH, Urteil vom 22.04.2009, NJW 2009, 2062; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Auflage 2014, § 116 SGB X Anmerkung 246; Lang, NZV 2009, 425; Dahm, NZV 2008, 280).
  • OLG Stuttgart, 07.06.1968 - 10 U 22/67
    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Jedenfalls aber hätte der Vater des Beklagten als verantwortlicher Mieter und Führer des Quads, dem zugleich eine Vorbildfunktion für die Geschädigte zukam und der dennoch selbst keinen Helm getragen hat, der Geschädigten gemäß § 242 BGB ein etwaiges, allenfalls im untersten Bereich anzusiedelndes Mitverschulden nicht entgegenhalten können (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.06.1968, NJW 1969, 612).
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 194/10

    Sozialleistungsrecht: Familienprivileg für den Forderungsübergang nach dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Der Senat verkennt nicht, dass es der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG gebieten kann, die "häusliche Gemeinschaft" im Sinne des § 116 Abs. 6 SGB X zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern auch dann zu bejahen, wenn die Eltern getrennt leben und das Kind sich im Haushalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils nur zeitweise im Rahmen der Umgangsregelung aufhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010, NJW 2011, 1793; BGH, Urteil vom 28.06.2011, NJW 2011, 3715).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 181/78

    Begriff der Familienangehörigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Dennoch kann die Beziehung zwischen der Geschädigten und dem Vater des Beklagten nicht einem privilegierten Pflegeverhältnis gleichgesetzt werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15.01.1980, NJW 1980, 1468 [im dortigen Fall war der Schädiger der leibliche Vater der Kinder und lebte mit der Kindsmutter zusammen, ohne mit ihr verheiratet zu sein]; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.08.1992, NZV 1993, 353).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 274/12

    Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger: Familienprivileg für Partner

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof in der Weise eingegrenzt worden, dass er eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft zwischen Mann und Frau voraussetzt, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, NJW 1993, 643; BGH, Urteil vom 05.02.2013, NZV 2013, 334; BGH, Urteil vom 22.04.2009, NJW 2009, 2062; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Auflage 2014, § 116 SGB X Anmerkung 246; Lang, NZV 2009, 425; Dahm, NZV 2008, 280).
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Der Umstand, dass es sich bei dem Quad um ein in Griechenland gemietetes und dort versichertes Fahrzeug handelte, begründet keine "offensichtlich engere Verbindung" zum griechischen Staat im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO (so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 10.02.2009, NJW 2009, 1482).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Angesichts der unstreitigen erheblichen unfallbedingten Verletzungen der Geschädigten reicht ein einfaches Bestreiten der Höhe und Erforderlichkeit der von der Klägerin aufgewendeten Kosten nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen, § 138 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2013, VersR 2013, 1544).
  • OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 11 U 36/92

    Übergangssperre nach § 116 Abs. 6 SGB X bei Pflegekindern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14
    Dennoch kann die Beziehung zwischen der Geschädigten und dem Vater des Beklagten nicht einem privilegierten Pflegeverhältnis gleichgesetzt werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15.01.1980, NJW 1980, 1468 [im dortigen Fall war der Schädiger der leibliche Vater der Kinder und lebte mit der Kindsmutter zusammen, ohne mit ihr verheiratet zu sein]; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.08.1992, NZV 1993, 353).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

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