Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 U 187/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14737
OLG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 U 187/03 (https://dejure.org/2004,14737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2004 - 4 U 187/03 (https://dejure.org/2004,14737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 4 U 187/03 (https://dejure.org/2004,14737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung einer Geschäftsverbindung wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder einer erheblichen Vertragsverletzung; Voraussetzungen für die Annahme einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 626 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 (a.F.)
    Außerordentliche Kündigung eines Darlehensvertrages gemäß Nr. 19 AGB-Banken wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder einer erheblichen Vertragsverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.05.1995 - 14 U 875/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 U 187/03
    Die Gefahr, dass der Kreditnehmer seine Rückzahlungspflicht nicht erfüllen wird, besteht dann nicht, wenn die Bank sich aus vorhandenen Sicherheiten befriedigen kann (OLG München WM 1996, 1623).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 9 U 223/16

    Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Kündigungsrecht des Darlehensgebers bei

    Bei kumulativer Berücksichtigung von Vermögensverhältnissen und Sicherheiten soll eine Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs also (nur) anzunehmen sein, wenn der Wert der vom Darlehensnehmer oder einem Dritten gewährten Sicherheiten nicht hinreicht, um den Darlehensgeber vollständig zu befriedigen (OLG Brandenburg, Urt. v. 08.12.2004, 4 U 187/03, BeckRS 2005, 00767; OLG München, Urt. v. Urt. v. 05.05.1995, 14 U 875/94, NJW-RR 1996, 370; BeckOK-BGB/ Rohe , 41. Ed., 01.11.2016, § 490 Rn. 8; MüKo-BGB/ Berger , 7. Aufl. 2016, § 490 Rn. 9; Staudinger/ Mülbert , BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rn. 30; Regenfus , ZBB 2015, 383, 386; krit. Bruchner/Krepold , in: Schimanski/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, Bd. 1, 4. Aufl. 2011, § 79 Rn. 174).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht