Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 25.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8924
OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03 (https://dejure.org/2005,8924)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2005 - 4 U 190/03 (https://dejure.org/2005,8924)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03 (https://dejure.org/2005,8924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer restlichen Werklohnforderung aus einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag sowie auf Eintragung einer Bauhandwerkversicherungshypothek; Erstellung eines Sachverständigengutachtens über die Richtigkeit einer Kalkulation zur Abgrenzung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 66 Abs. 5; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 631; ; BGB § 649; ; FGG § 141 a; ; FGG § 141 a Abs. 1 Satz 2; ; VOB/B § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag sowie zur Eintragung einer entsprechenden Bauhandwerkersicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Einheitspreisangebot: Werklohn aus Pauschalpreisvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abrechnung Pauschalvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gekündigter Pauschalvertrag: Vergütung nur aufgrund plausibler Kalkulation (IBR 2005, 1256)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Im vorliegenden Fall geht es allein um die Frage der inhaltlichen Richtigkeit, die - wie der BGH insbesondere in seiner Entscheidung vom 18.04.2002 (Az: VII ZR 164/01) ausgeführt hat - von der Frage der Prüffähigkeit zu unterscheiden ist.
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 201/03

    Richterernennungen in Brandenburg wirkssam

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    aa) Soweit die Beklagten die ordnungsgemäße Ernennung der an den Entscheidungen in der ersten Instanz beteiligten Richter im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Richterwahlausschusses im Land Brandenburg gerügt haben, hat der BGH mit Beschluss vom 16.09.2004 - Az. III ZR 201/03 - ausgeführt, dass ein etwaiger Verfahrensmangel bei der Richterwahl nicht zur Unwirksamkeit der Ernennung der betroffenen Richter führt.
  • KG, 02.08.1999 - 2 W 509/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    bb) Auch zur Frage der Prozessfähigkeit der Klägerin, d.h. zur Frage der wirksamen Vertretung der Klägerin durch den mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13.08.2003 bestellten Nachtragsliquidator, hält der Senat an seiner bereits in der Verfügung der Vorsitzenden vom 11.03.2004 geäußerten Rechtsauffassung fest, wonach der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg für den Senat bindend ist, da er rechtsgestaltenden Charakter hat und damit für und gegen Jedermann Wirkung entfaltet (KG Berlin, GmbHR 1999, 1202, 1203).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 03.04.2003 (NJW 2003, 2231, 2232) nur zur Aktivlegitimation einer vermögenslosen und wegen Zurückweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse aufgelösten GmbH Stellung genommen.
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH vom 24.10.1985 (NJW 1986, 850) oder vom 29.09.1981 (NJW 1982, 238).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH vom 24.10.1985 (NJW 1986, 850) oder vom 29.09.1981 (NJW 1982, 238).
  • OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12

    Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem

    Zur schlüssigen Darlegung seines Vergütungsanspruches ist der Auftragnehmer bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag gehalten, die geforderte Vergütung für die erbrachten Leistungen aus dem Vertragspreis abzuleiten (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03, BTR 2005, 128, juris: Tz. 51).

    Dabei muss der Auftragnehmer anhand einer konkreten Kalkulation die Abgrenzung zwischen den erbrachten und den nicht erbrachten Leistungen sowie die Bewertung der jeweiligen Vergütungsanteile darlegen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03, BTR 2005, 128, juris: Tz. 51).

    Sie lässt sich nur auf der Grundlage einer plausiblen Kalkulation des Auftragnehmers ermitteln; eine solche Grundlage für eine Schätzung gemäß § 287 ZPO liegt jedoch nicht vor (vgl. in einem ähnlichen Fall Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03, BTR 2005, 128, juris: Tz. 63).

  • LG Hamburg, 31.10.2007 - 417 O 121/07

    Die Parteien streiten um Ersatz von Mietausfall....

    Die entsprechende Klage wurde, nachdem den Beklagten in der Berufungsinstanz der Streit verkündet worden war, im Ergebnis mit der Begründung abgewiesen (Landgericht Hamburg 333 O 151/02 und HansOLG 4 U 190/03), die Voraussetzungen der Mietreduzierung seien nach wie vor gegeben, weil die Gastronomieflächen im Bowlingcenter nicht bei der Ermittlung der 1000m² Gastronomie mitzuzählen seien (K4, K7).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 190/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15616
OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 190/03 (1) (https://dejure.org/2007,15616)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 4 U 190/03 (1) (https://dejure.org/2007,15616)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 4 U 190/03 (1) (https://dejure.org/2007,15616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Abnahme für die Fälligkeit des Werklohnanspruches nach Kündigung; Befreiende Leistung des Schuldners an den alten Gläubiger; Rechnungsaufstellung und Rechnungserteilung als Willenserklärung im rechtsgeschäftlichen Sinn im Falle einer vereinbarten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 513 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 124; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 409; ; BGB § 407; ; BGB § 640; ; BGB § 641 Abs. 3; ; BGB § 649; ; VOB/B § 4 Nr. 7; ; VOB/B § 8 Nr. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 16 Nr. 3

  • ibr-online

    Kündigungsabrechnung: Plausible Aufteilung des Werklohns nötig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsabrechnung: Unternehmer muss Werklohn plausibel auf erbrachte und nicht erbrachte Leistungen aufteilen! (IBR 2008, 204)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 190/03
    aa) Zwar bedarf es nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04), der sich der Senat inzwischen bereits in einer Mehrzahl von Verfahren angeschlossen hat, auch nach einer Kündigung für die Fälligkeit des Werklohnanspruches grundsätzlich einer Abnahme.

    Eine Abnahme ist nämlich als Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches des Werkunternehmers ausnahmsweise entbehrlich, wenn nicht mehr die Erfüllung des Vertrages, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt wird oder die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt wird (BGH Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04 - Rn. 26 - zitiert nach juris).

  • OLG München, 16.01.1987 - 23 U 3869/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 190/03
    Darauf, dass Frau B... die Schlussrechnung nur mit i.A. unterzeichnet hat, kommt es schon deshalb nicht an, weil die Rechnungsaufstellung und die Rechnungserteilung als solche im Falle einer vereinbarten Vergütung keine Willenserklärung im rechtsgeschäftlichen Sinn enthalten (vgl. nur Ingenstau/Korbion, 16. Aufl., VOB/B § 14 Nr. 1 Rn. 17; OLG München NJW-RR 1987, 598).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10

    VOB/B-Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung bei Fehlen einer wirksamen

    Die werkvertraglichen Beziehungen der Parteien sind nicht in ein Abrechnungsverhältnis übergeleitet worden (dazu BGH, NZBau 2006, 569, 570; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2007, 4 U 190/03).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 363/05

    Schätzung des auf erbrachte Teilleistungen entfallenden Werklohns durch das

    Vielmehr ist das Gericht gehalten, den sachlich fehlerhaft abgerechneten Werklohn gegebenenfalls unter Ausschöpfung des abgeschwächten Beweismaßes des § 287 Abs. 2 ZPO durch Schätzung zu ermitteln (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - VII ZR 68/05, NJW-RR 2006, 1455; Urt. v. 8.12.2005 - VII ZR 50/04, BauR 2006, 517, 519; Urt. v. 13.5.2004- VII ZR 424/02, BauR 2004, 1441, 1442; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 25.4.2007 - 4 U 190/03, zit. nach juris; OLG Dresden, Urt. v. 27.5.2004 - 13 U 1925/01, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 112/08

    Architekten- und Ingenieurvertrag: Anwendbarkeit deutschen Rechts auf Verträge

    Einer Abnahme der Leistungen bedurfte es zur Begründung der Fälligkeit der Vergütung schon deshalb nicht, weil die Beklagte inzwischen nur noch Schadensersatz in betragsmäßiger Höhe von 3.600,00 EUR geltend macht, den sie zur Aufrechnung gestellt hat mit der Folge, dass die werkvertraglichen Beziehungen dieser Parteien in ein Abrechnungsverhältnis übergeleitet worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 25.4.2007, 4 U 190/03).
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