Weitere Entscheidung unten: KG, 01.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3473
OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06 (https://dejure.org/2007,3473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2007 - 4 U 190/06 (https://dejure.org/2007,3473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2007 - 4 U 190/06 (https://dejure.org/2007,3473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 BNotO, § 3 Abs 2 GewO§ 34cDV
    Notarhaftung: Hinweis- und Beratungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrags bei Verpflichtung des Verkäufers zur Tragung der Erschließungskosten; ungesicherte Vorleistung des Erwerbers bei Zahlung des Erwerbspreises allein nach Baufortschrittstufen

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17; BNotO § 14 Abs. 2; BGB § 436; BauGB §§ 127 ff., 134
    Belehrungspflicht des Notars über ungesicherte Vorleistung, so lange der Bauträger die Erschließungsbeiträge noch nicht gezahlt hat

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufklärungspflicht des Notars vor Beurkundung eines Bauträgervertrags hinsichtlich der ungesicherten Vorleistung bei Übernahme der Erschließungkosten durch den Veräußerer, aber Zahlung des Erwerbspreises nach Baufortschritt

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1; ; MaBV § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung wegen Verletzung der Hinweispflicht auf ungesicherte Vorleistung im Zusammenhang mit Beurkundung eines Bauträgervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweispflichten des Notars bei besonderer Vertragsgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Verletzung notarieller Pflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Bauträgervertrages; Kausalität der in einem fehlenden Hinweis auf eine ungesicherte Vorleistung liegenden Pflichtverletzung für den Schaden; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag und Erschließungskosten: Welche Hinweispflichten hat Notar? (IBR 2007, 560)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
    Andererseits bestimmt aber allein die rechtliche Möglichkeit, auf Feststellung einer Pflicht zur Leistung eines zukünftigen Schadensersatzes zu klagen, nicht schon den Zeitpunkt der Schadensentstehung (BGH NJW 1993, 648, 650).

    Gerade der Schadenseintritt ist das Ereignis, von dem an der Geschädigte mit Ersatzansprüchen und hierfür laufenden Fristen rechnen muss (zusammenfassend BGH NJW 1993, 648 unter III. 2. a) m.w.N. ).

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
    Für die in die Betrachtung einzubeziehenden hypothetische Willensentscheidungen der Beteiligten ist es, weil es sich um Fragen der unter § 287 Abs. 1 ZPO fallenden haftungsausfüllenden Kausalität handelt, ausreichend, wenn aufgrund der unterbreiteten Tatsachen für den einen oder den anderen Verlauf eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (BGH NJW-RR 1996, 781).
  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87

    Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 4 U 70/05

    Notarhaftung: Absicherung von Grundstückskäufern im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
    Der Senat hält an seiner im Parallelprozess 4 U 93/05 im Urteil vom 9.11.2005 sowie im Urteil vom 25.1.2006 in dem Verfahren 4 U 70/05 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass beim Kauf eines noch nicht erschlossenen Baugrundstückes mit der Verpflichtung des Verkäufers zur Tragung der Erschließungskosten die volle Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine ungesicherte Vorleistung darstellt, über deren Bedeutung der Notar die Parteien belehren muss.
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
    Ob den Klägern bereits durch das Schreiben der Insolvenzverwalterin vom 26.7.2002, durch welches sie erfuhren, dass die Stadt O1 die von der A GmbH noch nicht gezahlten Erschließungskosten von ihnen anfordern werde, Tatsachen bekannt geworden sind, die eine Pflichtverletzung des Beklagten als naheliegend erscheinen ließen (vgl. BGH NJW 1994, 3162), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 136/07

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Bauträgervertrages bei

    Mit Recht hat das Berufungsgericht (MittBayNot 2007, 518 m. Anm. Grziwotz und Besprechung Basty, IBR 2007, 560) angenommen, dass der Beklagte gegen eine ihm aus § 17 Abs. 1 BeurkG obliegende Amtspflicht verstoßen hat, indem er es bei der Beurkundung des Vertrages unterlassen hat, die Kläger auf die Gefahren der mit der vollen Bezahlung der vereinbarten Raten vor tatsächlicher Entrichtung der Erschließungs- und Anschlusskosten durch die i. GmbH verbundenen ungesicherten Vorleistungen hinzuweisen und den Parteien Wege aufzuzeigen, wie dieses Risiko durch eine andere Vertragsgestaltung vermieden werden konnte.
  • OLG Saarbrücken, 30.05.2007 - 5 U 704/06

    Verlängerung eines Risikolebensversicherungsvertrages: Schadenersatzanspruch

    Wie bei der Verletzung anderer Beratungspflichten besteht auch im Rahmen von Versicherungsverhältnissen eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass sich der Versicherungsnehmer beratungsgerecht verhalten hätte d. h. bei einer Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten wird vermutet, dass sich der Auftraggeber bei korrekter Beratung entsprechend dieser verhalten hätte, so dass der Schaden nicht entstanden wäre (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118 (120); BGH, Urt. v. 08.06.1978 - III ZR 136/76, BGHZ 72, 92 (106); OLG Frankfurt, Urt. v. 28.03.2007 - 4 U 190/06, juris Rdnr. 18; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Auflage, § 280 BGB, Rdnr. 39).
  • OLG Bamberg, 22.10.2012 - 4 U 210/11

    Notarielle Belehrungspflichten beim Bauträgervertrag

    Vorleistungen berufen sie sich Zur doppelten Belehrungspflicht bei ungesicherten auf das Urteil des OLG Frankfurt v. 28.3.2007 - 4 U 190/06.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 01.07.2008 - 4 U 190/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42961
KG, 01.07.2008 - 4 U 190/06 (https://dejure.org/2008,42961)
KG, Entscheidung vom 01.07.2008 - 4 U 190/06 (https://dejure.org/2008,42961)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 4 U 190/06 (https://dejure.org/2008,42961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,42961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht