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   OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - I-4 U 191/07   

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https://dejure.org/2008,4622
OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - I-4 U 191/07 (https://dejure.org/2008,4622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2008 - I-4 U 191/07 (https://dejure.org/2008,4622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - I-4 U 191/07 (https://dejure.org/2008,4622)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung zur Vermeidung einer Doppelversicherung durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die private Haftpflichtversicherung; Eröffnung des Anwendungsbereiches einer Privathaftpflichtversicherung durch das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Privathaftpflichtversicherung - kleine Benzinklausel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung - Autorestaurierung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AKB § 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10
    Der Startversuch eines Motors mittels einer externen Energiequelle stellt einen "Gebrauch des Fahrzeugs" dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 10
    Zur Ingebrauchnahme eines noch nichtfahrtauglichen PKW durch den Versuch den Motor bzw. die Benzinpumpe in Gang zu setzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Grundlegendes zur Benzinklausel und Urteile dazu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Inbetriebnahme eines abgemeldeten Fahrzeugs besteht kein Versicherungsschutz - Brand bei Autoreparatur in Hobbybastlerwerkstatt - Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Benzinklausel: Auf diese Punkte müssen Sie bei der Fallbearbeitung achten

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1387
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung tatsächlich abgeschlossen worden ist und eine bestehende Kfz-Versicherung den Schadensfall auch abdeckt (BGH VersR 1992, 47).

    Hierfür ist nicht maßgeblich, ob das Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen oder nicht zugelassen war (vgl. BGH VersR 1977, 468; BGH VersR 1992, 47).

    Nach dem Sinn der kleinen Benzinklausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388; siehe auch: BGH VersR 1988, 1283; BGH VersR 1989, 243; BGH VersR 1990, 482; BGH VersR 1994, 83).

    Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (BGH VersR 1992, 47).

    Er erkennt, dass mit der Klausel vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich ausgenommen werden soll, was als typisches Kraftfahrzeuggebrauchsrisiko in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versicherbar ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388).

    Selbst die mangelnde Versicherbarkeit eines Fahrzeugs, das erst später zum Straßenverkehr zugelassen werden soll, führt nicht zur Privathaftpflichtdeckung (vgl. BGH VersR 1992, 47).

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
    Der Begriff des "Gebrauchs des Fahrzeugs", wie er auch in § 10 AKB enthalten ist, dient dazu, eine Doppelversicherung durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die private Haftpflichtversicherung zu vermeiden (BGH VersR 2007, 388).

    Nach dem Sinn der kleinen Benzinklausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388; siehe auch: BGH VersR 1988, 1283; BGH VersR 1989, 243; BGH VersR 1990, 482; BGH VersR 1994, 83).

    Er erkennt, dass mit der Klausel vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich ausgenommen werden soll, was als typisches Kraftfahrzeuggebrauchsrisiko in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versicherbar ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388).

  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 73/87

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
    Nach dem Sinn der kleinen Benzinklausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388; siehe auch: BGH VersR 1988, 1283; BGH VersR 1989, 243; BGH VersR 1990, 482; BGH VersR 1994, 83).

    So können bereits Schweißarbeiten an einem Kraftfahrzeug zum Zwecke der Reparatur aufgrund der körperlichen Beteiligung des Fahrzeugs einen Gebrauch im Sinne der kleinen Benzinklausel darstellen (BGH VersR 1988, 1283), jedenfalls dann, wenn sich dabei die besonderen Gefahren des Fahrzeugs auswirken (BGH VersR 1989, 243 und VersR 1990, 482).

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 271/88

    Versicherungsvertragsrecht: Gebrauch eines Kraftfahrzeugs i.S. der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
    Nach dem Sinn der kleinen Benzinklausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388; siehe auch: BGH VersR 1988, 1283; BGH VersR 1989, 243; BGH VersR 1990, 482; BGH VersR 1994, 83).

    So können bereits Schweißarbeiten an einem Kraftfahrzeug zum Zwecke der Reparatur aufgrund der körperlichen Beteiligung des Fahrzeugs einen Gebrauch im Sinne der kleinen Benzinklausel darstellen (BGH VersR 1988, 1283), jedenfalls dann, wenn sich dabei die besonderen Gefahren des Fahrzeugs auswirken (BGH VersR 1989, 243 und VersR 1990, 482).

  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
    Nach dem Sinn der kleinen Benzinklausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH VersR 1992, 47; BGH VersR 2007, 388; siehe auch: BGH VersR 1988, 1283; BGH VersR 1989, 243; BGH VersR 1990, 482; BGH VersR 1994, 83).
  • BGH, 16.02.1977 - IV ZR 42/76

    Eintritt des Haftpflichtversicherers für einen durch ein auf einem Abstellplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
    Hierfür ist nicht maßgeblich, ob das Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen oder nicht zugelassen war (vgl. BGH VersR 1977, 468; BGH VersR 1992, 47).
  • OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 11 U 28/14

    Private Haftpflichtversicherung: Auslegung der sog. "kleinen Benzinklausel"

    Die "Benzinklausel" soll zwar nach Möglichkeit planwidrige Deckungslücken vermeiden; die Reichweite des vertraglichen Risikoausschlusses hängt aber nicht davon ab, ob noch ein weiterer Versicherungsvertrag das ausgeschlossene Risiko abdeckt (BGH VersR 2007, 388; BGH VersR 1992, 47; OLG Düsseldorf VersR 2008, 1387; Stockmeier VersR 2013, 823, 825).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 370/11

    Privathaftpflichtversicherung - reparaturbedingtes Starten des Motors eines Kfz

    In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist anerkannt, dass auch Reparatur- und Wartungsarbeiten der mitversicherten Personen zum Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehören, wenn sich dabei dessen besondere Gefahren auswirken (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1988 - IVa ZR 73/87 - VersR 1988, 1283; Urt. v. 21.2.1990 - IV ZR 271/88 - VersR 1990, 482; OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1387; OLG Hamm, ZfSch 1993, 312 Rdn. 39; Senat, Urt. v. 20.3.1991 - 5 U 46/90 - VersR 1991, 1400; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 3 BesBed PHV Rdn. 14; Späte, Haftpflichtversicherung, C. IV. 3., Rdn. 12 jew. m.w.N.).
  • AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10

    Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung: Beschädigung eines Laptops

    Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.10, Az. 4 U 191/07, BGH VersR 1992, 47).
  • OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 80/15

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund der

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2008, 4 U 191/07 -juris-).
  • OLG Hamm, 07.08.2015 - 20 U 80/15

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund der

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2008, 4 U 191/07 -juris-).
  • OLG Koblenz, 25.09.2019 - 10 U 426/19

    Fahrzeugbrand - Zurechnung einer Betriebsgefahr i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG

    Soweit die Berufung insoweit auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27. Juni 2008 - 4 U 191/07 - verweist, ist dies unbehelflich.
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