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   OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 4 U 191/97   

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https://dejure.org/1998,2297
OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 4 U 191/97 (https://dejure.org/1998,2297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.1998 - 4 U 191/97 (https://dejure.org/1998,2297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 4 U 191/97 (https://dejure.org/1998,2297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenverkehr; Motorradunfall; Versicherungsschutz; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unfallversicherung; Motorrad

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 I (2); ; StGB § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; StVZO § 5 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 I Nr. 2; StGB § 21 Abs. 1 Nr. 1; StVZO § 5 Abs. 1
    Motorradunfall mit Fahrerlaubnis nur für geringere Klasse L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen Herbeiführung eines Motorradunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 619
  • VersR 2000, 309 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 4 U 191/97
    Denn es berührt das Aufklärungsinteresse des Versicherers, über solche weiteren Unfallversicherungen informiert zu werden (vgl. BGH VersR 1982, 182, 183).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.1989 - 5 U 103/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 4 U 191/97
    Abgesehen davon, daß der Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG unter den Ausschluß fällt (vgl. BGH VersR 1960, 1107; 1961, 133; OLG Saarbrücken VersR 1989, 1184), hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, daß der Kläger ohne Fremdeinwirkung auf der H.straße über dem J. gestürzt ist, was durchaus seine Ursache in der Unerfahrenheit im Umgang mit dem schweren Motorrad gehabt haben mag.
  • BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58

    Versicherungsschutz bei Fahren ohne Führerschein; Fahren ohne Führerschein als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 4 U 191/97
    Abgesehen davon, daß der Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG unter den Ausschluß fällt (vgl. BGH VersR 1960, 1107; 1961, 133; OLG Saarbrücken VersR 1989, 1184), hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, daß der Kläger ohne Fremdeinwirkung auf der H.straße über dem J. gestürzt ist, was durchaus seine Ursache in der Unerfahrenheit im Umgang mit dem schweren Motorrad gehabt haben mag.
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00

    Adressenhandel - Versand wettbewerbswidriger Werbung durch Erwerber

    Die Verantwortlichkeit des Dritten folge vielmehr erst daraus, daß er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden habe, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (so auch Urteil des Senats vom 02.04.1998 - 4 U 37/97 - und der hierzu ergangene Beschluß des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 - sowie Urteil des Senats vom 01.04.1999 - 4 U 191/97).
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