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   OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - I-4 U 193/05   

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OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - I-4 U 193/05 (https://dejure.org/2006,12012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2006 - I-4 U 193/05 (https://dejure.org/2006,12012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2006 - I-4 U 193/05 (https://dejure.org/2006,12012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VVG § 61

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Vermutung der grob fahrlässigen Unfallverursachung bei absoluter Fahruntauglichkeit des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 4 U 193/05
    Von mindestens dieser Blutalkoholkonzentration ist für den Unfallzeitpunkt auszugehen; der Kläger war damit absolut fahruntüchtig (vgl. dazu BGH VersR 1990, 1177).
  • LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05

    Vollkaskoversicherer wird leistungsfrei bei Herbeiführung eines Unfalls durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 4 U 193/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10. August 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - (11 O 100/05) wird zurückgewiesen.
  • LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 162/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung auf Null bei Ausweichmanöver wegen eines

    Für die notwendige Kausalität der Alkoholisierung des Klägers für den streitgegenständlichen Unfall spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.10.2014, Az.: 4 U 163/13; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.11.2006, Az.: 4 U 193/05; Beckmann/Matusche-Beckmann/Heß/Höke, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 30, Rn. 49).

    Auf die Frage, ob eine vollständige Reduzierung des Anspruchs deswegen vorzunehmen ist, weil der Unfall trotz des Ausweichens vor dem die Fahrbahn kreuzenden Tier zumindest auch durch die Alkoholisierung verursacht wurde, kommt es mithin hier nicht an (dies bejahend OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.11.2006, Az.: 4 U 193/05).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    In diesem Sinne hat das OLG Düsseldorf für den Fall eines die Autobahn mit 230 km/h und einer Blutalkoholkonzentration von 1, 55 Promille befahrenden Versicherungsnehmers ausgeführt, es sei bedeutungslos, ob jeder alkoholisierte Fahrer grundsätzlich dazu neige, schneller zu fahren, oder aber kompensativ besonders langsam; jedenfalls habe der Kläger sein Fahrzeug enthemmt bewegt, ohne dass ernsthaft in Betracht komme, dies stehe mit dem Alkoholgenuss nicht in Zusammenhang; gerade eine solche Fahrweise sei Ausdruck einer für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit typischen gesteigerten Risikobereitschaft (OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; zur typischerweise alkoholbedingten Enthemmung auch OLG Düsseldorf, r+s 2008, 9; OLG Naumburg, VersR 2005, 1233).

    Es besteht kein Anhalt dafür, dass ein fahrtüchtiger Fahrer nicht geistesgegenwärtiger gewesen wäre, auf den Spurwechsel schneller reagiert hätte und dadurch wenigstens zumindest die Wucht des Aufpralls und damit die Unfallfolgen hätte vermindern können (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 2008, 9, für den Fall der Behauptung, ein Tier sei plötzlich auf die Fahrbahn gelaufen: es liege auf der Hand, dass der Kläger wegen der Auswirkungen des Alkohols später als ein nicht oder nur wenig alkoholisierter Autofahrer in der Lage gewesen sei, das Tier zu erkennen und zu reagieren).

  • LG Kaiserslautern, 07.02.2014 - 3 O 323/13

    Zum Leistungsausschluss in der Kaskoversicherung bei relativer Fahruntüchtigkeit

    Die Ursächlichkeit der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit für den Verkehrsunfall folgt hierbei bereits aus einem Anscheinsbeweis (vgl. nur OLG Düsseldorf, RuS 2008, 9).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Denn nach den erwähnten Ausführungen des Sachverständigen beruhte die fehlende Bewältigung der Kurve gerade nicht - allein - auf überhöhter Geschwindigkeit, und es existiert hier angesichts des festgestellten Ablaufes auch keine andere lebensnahe Erklärung für das ungebremste Einfahren in den auf 70 km/h beschränkten, als solchen erkennbaren Gefahrenbereich als diejenige der alkoholbedingten Enthemmung und der damit einhergehenden Verkennung von Risiken (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 45/16, RuS 2018, 317; OLG Düsseldorf, RuS 2008, 9; OLG Naumburg, VersR 2005, 1233).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 4 U 140/07

    Zur Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung bei Versicherungsfall durch

    In dem Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit liegt ein objektiv besonders grober Verstoß gegen die dem Versicherungsnehmer bzw. seinem Repräsentanten obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. BGH VersR 1985, Seite 440; VersR 1989, Seite 469; Senat Urt. v. 28.11.2006, I-4 U 193/05).
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   OLG Zweibrücken, 21.12.2006 - 4 U 193/05   

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OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 4 U 193/05 (https://dejure.org/2006,38463)
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