Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 194/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Grundstückskaufvertrag mit Investitionsverpflichtung; Wirksame Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Bedeutung der Selbstständigkeit einer Investitionsverpflichtung ; Vertraglich vereinbarte Voraussetzungen zur Verwirkung der ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
InVorG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; InVorG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; InVorG... § 14 Abs. 2 Satz 2; ; AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § 4; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 313 Abs. 2; ; BGB § 339 Satz 1; ; BGB § 340 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.10.2004 - 12 O 529/03
- OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 194/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.12.2002 - V ZR 184/02
Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Veräußerung von Institutsvermögen durch die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 194/04
(2) Eine Vertragsstrafe, die in einem investiven Vertrag der Treuhandanstalt oder ihrer Unternehmen versprochen wird, verstößt jedoch selbst bei einer verschuldensunabhängigen Ausgestaltung nicht gegen § 9 AGBG, wenn ihre Höhe an den Umfang der geschuldeten Leistung, deren Erfüllung sie sichern soll, anknüpft und durch ihn nach oben begrenzt wird, weil dies durch gewichtige Gründe gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.05.1999, BGHZ 141, 391 = NJW 1999, 2662; Urteil vom 09.02.2000, VIZ 2000, 377; Urteil vom 06.12.2002, VIZ 2003, 307;… so auch Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 307 Rn. 152;… § 309 Rn. 39, § 339 Rn. 3 m. w. N.).Die Investitionsverpflichtung ist in dem vorliegenden Vertrag privatrechtlich als vertragsstrafenbewehrte Hauptleistungspflicht ausgestaltet, hat damit im weiteren Sinne kaufpreisersetzende Funktion (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 06.12.2002, MDR 2003, 320-322 m. w. N.) und ist nicht durch das Bestehen vermögensrechtlicher Ansprüche Dritter bedingt.
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass der Verpflichtete nicht von den typischen Risiken eines Investors befreit werden soll (vgl. Urteil vom 06.12.2002, VIZ 2003, 307, 308 m. w. N.).
- BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98
Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs- …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 194/04
(2) Eine Vertragsstrafe, die in einem investiven Vertrag der Treuhandanstalt oder ihrer Unternehmen versprochen wird, verstößt jedoch selbst bei einer verschuldensunabhängigen Ausgestaltung nicht gegen § 9 AGBG, wenn ihre Höhe an den Umfang der geschuldeten Leistung, deren Erfüllung sie sichern soll, anknüpft und durch ihn nach oben begrenzt wird, weil dies durch gewichtige Gründe gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.05.1999, BGHZ 141, 391 = NJW 1999, 2662; Urteil vom 09.02.2000, VIZ 2000, 377; Urteil vom 06.12.2002, VIZ 2003, 307;… so auch Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 307 Rn. 152;… § 309 Rn. 39, § 339 Rn. 3 m. w. N.). - BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00
Anwendung der Unklarheitenregel
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 194/04
(2) Aufgrund dieser Bekundungen der Zeugen steht für den Senat kein von dem Vertragstext abweichender Wille der Vertragsparteien fest, der der Auslegung des schriftlichen - auch notariellen - Vertrages gemäß § 4 AGBG vorgehen könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22.03.2002, NJW 2002, 2102, 2103). - OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03
Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 194/04
Dieses Anliegen kann es sogar im Einzelfall rechtfertigen, dem Erwerber durch eine investitionsadäquate Höhe der Vertragsstrafe den Anreiz zu nehmen, von seinem, der Veräußerung zugrunde liegenden Vorhaben abzugehen (so für eine 100 %-ige Vertragsstrafe: OLG Naumburg, Urteil vom 10.02.2004, VIZ 2004, 246). - BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 55/99
Vertragsstrafeversprechen in einem Unternehmenskaufvertrag der ehemaligen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 U 194/04
(2) Eine Vertragsstrafe, die in einem investiven Vertrag der Treuhandanstalt oder ihrer Unternehmen versprochen wird, verstößt jedoch selbst bei einer verschuldensunabhängigen Ausgestaltung nicht gegen § 9 AGBG, wenn ihre Höhe an den Umfang der geschuldeten Leistung, deren Erfüllung sie sichern soll, anknüpft und durch ihn nach oben begrenzt wird, weil dies durch gewichtige Gründe gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.05.1999, BGHZ 141, 391 = NJW 1999, 2662; Urteil vom 09.02.2000, VIZ 2000, 377; Urteil vom 06.12.2002, VIZ 2003, 307;… so auch Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 307 Rn. 152;… § 309 Rn. 39, § 339 Rn. 3 m. w. N.).
Rechtsprechung
OLG Celle, 11.10.2004 - 4 U 194/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 522 Abs. 2 ZPO; § 463 BGB; § 1094 BGB; § 1098 BGB; § 11 WEG
Grundsätzliche Bedeutung einer Einzelfallentscheidung; Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein streitbefangenes dingliches Vorkaufsrecht; Vorkaufsfall auch beim Verkauf an einen von mehreren Vorkaufsberechtigten; Vorkaufsrecht für den Fall des Verkaufs an einen ... - Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Einzelfallentscheidung; Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein streitbefangenes dingliches Vorkaufsrecht; Vorkaufsfall auch beim Verkauf an einen von mehreren Vorkaufsberechtigten; Vorkaufsrecht für den Fall des Verkaufs an einen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 463 § 427 § 1094 § 1097 § 1098; WEG § 11
Auslegung eines Vorkaufsrechts zu Lasten von Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.06.2004 - 3 O 100/04
- OLG Celle, 11.10.2004 - 4 U 194/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 141
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52
Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2004 - 4 U 194/04
Aus diesem Grunde kann auch dahin gestellt bleiben, ob die Übertragbarkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit der Vereinbarung eines Vorkaufsrechts für den Fall der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einen anderen Miteigentümer (vgl. BGH NJW 1954, 1035) auf die Veräußerung einer Eigentumswohnung von einem Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft an ein anderes Mitglied übertragen werden kann, eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt.