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   OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11   

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OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Belehrung des Sparkassenverbands aus dem Zeitraum 2006 bis 2008 erneut für unwirksam befunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung ist fehlerhaft!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen in Brandenburg - Widerruf von Darlehen jetzt noch möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse - Widerruf von Darlehensvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse - Widerruf von Darlehensverträgen

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    21 a) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist - was letztlich auch von der Klägerin nicht (mehr) in Frage gestellt wird - hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - ) unzureichend.

    (1) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt (zuletzt mit Urteilen vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 - und vom 19. Juli 2012 - III ZR 252/11 -) ausgeführt, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.

    Das gilt - wie der Bundesgerichtshof in seinem jüngst, am 1. März 2012 ergangenen Urteil (- III ZR 83/11 - Rdnr. 17, ebenso bereits im Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10 - Rdnr. 39) betont - unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lasse, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll.

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    Eine solche Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und der kreditgebenden Bank über die vorzeitige Ablösung des Kredits, qualifiziert der Bundesgerichtshof (Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96 - Rdnr. 18 f.) zu Recht nicht als Vertragsaufhebung oder Vertragsauflösung, sondern als Modifizierung des Vertragsumfangs ohne Reduzierung des Leistungsumfangs.
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    21 a) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist - was letztlich auch von der Klägerin nicht (mehr) in Frage gestellt wird - hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - ) unzureichend.
  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    Damit liegt eine bloße Änderung des Darlehensvertrages vor, die den ursprünglichen Vertrag als solchen - und damit auch das Widerrufsrecht - unberührt ließ (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07 - Rdnr. 28).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    21 a) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist - was letztlich auch von der Klägerin nicht (mehr) in Frage gestellt wird - hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - ) unzureichend.
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    Das gilt - wie der Bundesgerichtshof in seinem jüngst, am 1. März 2012 ergangenen Urteil (- III ZR 83/11 - Rdnr. 17, ebenso bereits im Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10 - Rdnr. 39) betont - unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lasse, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll.
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    (1) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt (zuletzt mit Urteilen vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 - und vom 19. Juli 2012 - III ZR 252/11 -) ausgeführt, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    c) Nach alledem kommt es auf die vom Landgericht als entscheidungserheblich angesehene Frage, ob die Musterbelehrung und die in § 14 Abs. 1 BGB-InfoV angeordnete Gesetzlichkeitsfiktion wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig ist, nicht an; es kann auch offen bleiben, ob der Argumentation des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 15. August 2012 (VIII ZR 378/11) hierzu gefolgt werden kann.
  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Davon zu unterscheiden ist die aus dieser Rechtsprechung resultierende Folge, dass das Widerrufsrecht von einer Kündigung oder sonstigen vorzeitigen Ablösung des Darlehens unberührt bleibt (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 U 194/11, juris Rn. 34).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14

    Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung,

    Die Gestaltung schafft damit unnötige Unklarheiten hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist und stellt damit keine nur geringfügige Anpassung, sondern eine eigene inhaltliche Bearbeitung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10.02.2015 - II ZR 163/14, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11, juris Rn. 17) der Musterbelehrung durch die Beklagte dar (ebenso OLG München, Urteil vom 21.10.2013 - 19 U 1208/13, juris Rn. 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.10.2012 - 4 U 194/11, juris Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    aa) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (siehe nur Urteile des BGH vom 1.3.2012, III ZR 83/11, vom 1.12.2010, VIII ZR 82/10 und vom 9.12.2009, VIII ZR 219/08), der der Senat folgt (Urteile vom 17.10.2012, 4 U 194/11 und vom 21.8.2013, 4 U 202/11), unzureichend.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11   

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https://dejure.org/2012,6324
OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur Anfechtung einer Unterlassungserklärung

  • info-it-recht.de

    Unterlassungserklärung kann nicht angefochten werden (hier: Irrtum über die Wettbewerbswidrigkeit)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wenn der Erklärende irrig annimmt, einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung der strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • heise.de (Pressebericht, 29.05.2012)

    Unterlassungserklärung nicht anfechtbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Anfechtungsmöglichkeit einer abgegebenen Unterlassungserklärung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist kaum mehr anfechtbar

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kann man Unterlassungserklärungen anfechten?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer irrtümlich abgegebenen Unterlassungserklärung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung kann grundsätzlich nicht angefochten werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Anfechtung von Unterlassungserklärungen

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 18 O 77/11
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Denn danach reicht - anders als bei der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung - allein die objektiv unbegründete Abmahnung grundsätzlich nicht aus, Ansprüche des Abgemahnten zu begründen (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln ; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl § 12 UWG Rn. 1.67, 1.78a).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Es ist bereits fraglich, ob die (allein) objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung überhaupt den Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden zu begründen vermag (so wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361 m. Anm. Mankowski EWiR § 1 UWG 12/98; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rn. 1.164, der sich jedoch auf BGH NJW 1998, 302 sowie NJW 1979, 1983 bezieht, die Fälle der hier nicht vorliegenden unredlichen Inanspruchnahme des Schuldners betreffen; a.A. u.a. ausdrücklich Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 38 Fn. 129; jurisPK-Hess, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. 78).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Es ist bereits fraglich, ob die (allein) objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung überhaupt den Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden zu begründen vermag (so wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361 m. Anm. Mankowski EWiR § 1 UWG 12/98; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rn. 1.164, der sich jedoch auf BGH NJW 1998, 302 sowie NJW 1979, 1983 bezieht, die Fälle der hier nicht vorliegenden unredlichen Inanspruchnahme des Schuldners betreffen; a.A. u.a. ausdrücklich Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 38 Fn. 129; jurisPK-Hess, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. 78).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.1998 - 6 U 141/97

    Anfechtung einer irrtümlich eingegangenen Unterlassungsverpflichtung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Es ist bereits fraglich, ob die (allein) objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung überhaupt den Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden zu begründen vermag (so wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361 m. Anm. Mankowski EWiR § 1 UWG 12/98; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rn. 1.164, der sich jedoch auf BGH NJW 1998, 302 sowie NJW 1979, 1983 bezieht, die Fälle der hier nicht vorliegenden unredlichen Inanspruchnahme des Schuldners betreffen; a.A. u.a. ausdrücklich Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 38 Fn. 129; jurisPK-Hess, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. 78).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11

    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt "blindlings" den Aussagen des Gläubigers zu folgen (vgl. BGH, NJW 1995, 715, juris-Rn. 28, 31; OLG Hamm, MMR 2012, 538, juris-Rn. 51 f.; OLG Köln, GRUR 2001, 525, juris-Rn. 89).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen zu folgen (OLG Frankfurt a.a.O. 134; Achilles a.a.O. FN 151; vgl. auch OLG Hamm MMR 2012, 538/539).
  • LG Ulm, 15.10.2014 - 10 O 70/14
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen des Gläubigers zu folgen (BGH NJW 1995, 715; OLG Hamm, MMR 2012, 538; OLG Köln, GRUR 2001, 525; Rieble, a.a.O.).
  • LG Ulm, 29.09.2014 - 10 O 70/14

    Zustimmung zur Aufhebung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrags

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen des Gläubigers zu folgen (BGH NJW 1995, 715 [BGH 01.12.1994 - I ZR 139/92] ; OLG Hamm, MMR 2012, 538; OLG Köln, GRUR 2001, 525; Rieble, a.a.O.).
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