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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17   

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https://dejure.org/2017,8091
OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17 (https://dejure.org/2017,8091)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 (https://dejure.org/2017,8091)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 (https://dejure.org/2017,8091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Foren eines sozialen Netzwerks; Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine nicht vertragsstrafenbewehrte Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Foren eines sozialen Netzwerks; Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine nicht vertragsstrafenbewehrte Erklärung

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Foren eines sozialen Netzwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beleidigung in sozialen Netzwerken - Unterlassungsanspruch auch bei geschlossenem Forum

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungsanspruch: Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Versprechen des Unterlassens samt Bereitschaft zu Ordnungsgeld

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch, auch wenn Beleidigung im geschlossenen Internetforum erfolgt / Soziales Netzwerk

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen reicht nicht aus

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Beleidigungen auch in geschlossenen Gruppen verfolgbar

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 3 O 2446/16
  • OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 704
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17
    Darunter fallen zwar auch Vergleiche, wenn sie in der dafür vorgesehenen Form vor Gericht abgeschlossen worden sind (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, s. z.B. BGH, Beschl. v. 2.2. 2012, GRUR 2012, S. 957 ff.), nicht aber einseitige Unterlassungserklärungen.

    Diese Androhung kann daher auch in einem gerichtlich geschlossenen Vergleich nicht wirksam erfolgen (BGH, Beschl. v. 2.2. 2012, GRUR 2012, S. 957 ff.).

  • LG Oldenburg, 21.08.2012 - 5 T 529/12

    Obligatorische Streitschlichtung in Niedersachsen Voraussetzung für Klageerhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17
    Bei einer solchen Todesdrohung handelt es sich regelmäßig, und so auch hier, wenn sie bei verständiger Würdigung nicht ernst zu nehmen ist und damit keine Bedrohung i.S.v. § 241 StGB darstellt, jedenfalls um eine Beleidigung gemäß § 185 StGB (LG Mosbach, Teilurteil vom 31.01.2014, 2 O 182/13, juris Rz. 28; LG Oldenburg, Beschluss vom 21.8.2012 - 5 T 529/12 - juris); sie begründet als Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung einen Unterlassungsanspruch gemäß § 823 BGB i.V.m. § 1004 BGB.
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die aufgrund der begangenen Verletzungshandlung zu vermutende Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch Abgabe einer wirksamen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 08.11.1989, I ZR 102/88, juris Rz. 64; BGH, Urteil vom 30.03.1988, I ZR 209/86, juris Rz. 19; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rz. 810 m.w.N.; Götting/Scherz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, § 47 Rz. 13 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85

    Getarnte Werbung II

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17
    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, aaO.).
  • LG Mosbach, 31.01.2014 - 2 O 182/13

    Wurstdiebstahl - Pflichtteilsentziehung möglich?

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17
    Bei einer solchen Todesdrohung handelt es sich regelmäßig, und so auch hier, wenn sie bei verständiger Würdigung nicht ernst zu nehmen ist und damit keine Bedrohung i.S.v. § 241 StGB darstellt, jedenfalls um eine Beleidigung gemäß § 185 StGB (LG Mosbach, Teilurteil vom 31.01.2014, 2 O 182/13, juris Rz. 28; LG Oldenburg, Beschluss vom 21.8.2012 - 5 T 529/12 - juris); sie begründet als Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung einen Unterlassungsanspruch gemäß § 823 BGB i.V.m. § 1004 BGB.
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 195/17
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die aufgrund der begangenen Verletzungshandlung zu vermutende Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch Abgabe einer wirksamen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 08.11.1989, I ZR 102/88, juris Rz. 64; BGH, Urteil vom 30.03.1988, I ZR 209/86, juris Rz. 19; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rz. 810 m.w.N.; Götting/Scherz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, § 47 Rz. 13 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

    Der Verbotsbereich eines auf eine konkrete Verletzungsform bezogenen Unterlassungstitels erstreckt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch auf Abwandlungen der konkreten Verletzungsform, in denen das Charakteristische des titulierten Verbots zum Ausdruck kommt und die bereits Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen sind (vgl. zuletzt BGH GRUR 2017, 208 Urteil vom 29.09.2016 - I ZB 34/15 Rn. 35 - juris; so auch Senat, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, juris).

    Das Landgericht hat übersehen, dass eine solche Ordnungsmittelandrohung in einem gerichtlich geschlossenen Vergleich ohnehin nicht hätte wirksam erfolgen können, so dass die Parteien eine solche Androhung auch nicht durch Vergleich ausschließen können (BGH, Beschl. v. 2.2. 2012, GRUR 2012, S. 957 ff. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 993/21

    Installation einer sogenannten FamilyApp auf Smartphones Hinreichende

    Eine solche Wiederholungsgefahr ist die auf Tatsachen gegründete objektiv ernsthafte Besorgnis weiterer Störungen, wobei in der Regel die vorausgegangene, rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für eine solche Wiederholungsgefahr begründet, die nur dann widerlegt ist, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles sicher angenommen werden kann, dass es zukünftig nicht mehr zu einer kerngleichen Verletzungshandlung kommt (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 5, juris).

    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21

    Der Streitwert einer per E-Mail ausgesprochenen Beleidigung, die keine weitere

    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21

    Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal

    Der Unterlassungsverpflichtete muss gegenüber dem Gläubiger eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingehen (BGH, I ZR 153/85, a.a.O; Senat, Beschluss vom 15.06.2021 - 4 U 993/21 -, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Nürnberg, 20.01.2022 - 3 U 3741/21

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vorwurf des "Bankenbetrugs"

    Häufig wird der Streitwert wegen des Unterlassens von Äußerungen auch mit dem Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 S. 2 RVG - also 5.000,00 EUR - angenommen (BVerwG, Beschluss vom 03.04.2006 - 7 B 95.05, BeckRS 2006, 22795, Rn. 39; OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17, BeckRS 2017, 106214).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2022 - 3 U 3741/21

    Festsetzung des Streitwerts bei einer äußerungsrechtlichen Streitigkeit

    Häufig wird der Streitwert wegen des Unterlassens von Äußerungen auch mit dem Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 S. 2 RVG - also 5.000,00 EUR - angenommen (BVerwG, Beschluss vom 03.04.2006 - 7 B 95.05, BeckRS 2006, 22795, Rn. 39; OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 U 195/17, BeckRS 2017, 106214).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - I-4 U 195/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,66634
OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - I-4 U 195/17 (https://dejure.org/2018,66634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2018 - I-4 U 195/17 (https://dejure.org/2018,66634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - I-4 U 195/17 (https://dejure.org/2018,66634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    AHB (2008) Nr. 1.2
    Ansprüche aus einer Betriebshaftpflichtversicherung; Sanierung eines Reitplatzes; Beschädigung einer PVC-Folie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13

    Zum Leistungsausschluss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 4 U 195/17
    Demzufolge sind auch die werkvertraglichen Ansprüche auf Neuherstellung, Nachbesserung und Mängelbeseitigung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 7 U 548/13 -, Rn. 18, juris m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 4 U 195/17
    Erreicht die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit oder Eigenschaft nicht, ist sie mangelhaft und löst Gewährleistungsansprüche aus, die dem von der Ausschlussklausel nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind (BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - IV ZR 162/02 -, Rn. 18, juris m.w.N.).
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