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   OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01   

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https://dejure.org/2002,7469
OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01 (https://dejure.org/2002,7469)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.07.2002 - 4 U 196/01 (https://dejure.org/2002,7469)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 4 U 196/01 (https://dejure.org/2002,7469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Mängelhaftung aufgrund Geruchsbelästigungen durch eine Abwasseranlage bei Erwerb eines Hauses; Nichtigkeit eines Gewährleistungsausschlusses wegen arglistigen Verschweigens; Offenbarungspflicht des Verkäufers

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 523 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 n. F.; ; ZPO § 544 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 193; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 284 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 285; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 460; ; BGB § 463 S. 2; ; BGB § 476; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 19 Abs. 1; ; UStG § 19 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 § 476
    Geruchsbelästigungen als offenbarungspflichtiger Mangel eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Ein Hausverkäufer muss den Käufer auf Mängel und Belästigungen hinweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mängel an Immobilie müssen vor Verkauf offenbart werden - Zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Hausverkauf

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 535/89

    Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Mängel einer Abwasseranlage bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01
    Ein solcher Mangel im Zusammenhang mit der Abwasseranlage eines zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses ist offenbarungspflichtig (vgl. BGH NJW-RR 1990, 847 und OLG Koblenz NJW-RR 1990, 149, deren Rechtsgedanke zumindest entsprechend anwendbar ist).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01
    Ein solcher Mangel im Zusammenhang mit der Abwasseranlage eines zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses ist offenbarungspflichtig (vgl. BGH NJW-RR 1990, 847 und OLG Koblenz NJW-RR 1990, 149, deren Rechtsgedanke zumindest entsprechend anwendbar ist).
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