Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.01.2010 - I-4 U 197/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Nebeneinander von Widerrufs- und Rückgaberecht - Grundsätzlich können dem Verbraucher ein Widerrufs- und ein Rückgaberecht durch entsprechende Belehrungen nebeneinander eingeräumt werden.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
Ein Onlinehändler kann eine Widerrufs- und eine Rückgabebelehrung nebeneinander aufführen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zulässige Kombination von Widerrufsrecht und Rückgaberecht bei einem eBay-Händler
- JurPC
Widerrufs- und Rückgaberecht und 40-Euro-Klausel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines Rückgabe- und eines Widerrufsrechts im Online-Versandhandel
- info-it-recht.de
Zur Frage Einräumung Widerrufs- und Rückgaberecht nebeneinander
- anwalt24.de
Abmahnfalle Widerrufs- /Rückgabebelehrung: Möglichkeit der Vermischung oder Nebeneinander bei eBay oder im Onlineshop
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311a
Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines Rückgabe- und eines Widerrufsrechts im Online-Versandhandel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Verwendung von Widerrufs- und Rückgaberecht nebeneinander nicht zu beanstanden
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Widerrufs- und Rückgaberecht können kombiniert werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht und Rückgaberecht nebeneinander
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 39 (Entscheidungsbesprechung)
Kombination von Widerrufs- und Rückgaberecht
Verfahrensgang
- LG Bochum, 16.09.2009 - 13 O 166/09
- LG Bochum, 09.12.2009 - 13 O 166/09
- OLG Hamm, 05.01.2010 - I-4 U 197/09
- OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
Papierfundstellen
- MMR 2010, 698
- MIR 2010, Dok. 099
- K&R 2010, 354
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Der Senat hat die Berufung durch Urteil vom 5. Januar 2010 (4 U 197/09) zurückgewiesen.Auch wenn der mögliche Rechtsmissbrauch zunächst weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren 4 U 197/09 zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht wurde, kann sich die Antragsgegnerin im laufenden Verfügungsverfahren jetzt immer noch auf einen solchen Rechtsmissbrauch berufen.
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 197/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung des Krankenhausträgers: Schadensersatzpflichtige Obhutspflichtverletzung bei unterbliebener Sicherung einer akut sturzgefährdeten Patientin
- IWW
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Regress - Verletzung von Obhutspflichten im Krankenhaus - akut sturzgefährdete Patientin - Bindungswirkung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sturzgefährdung im Krankenhaus, Verletzung des Obhutspflichtdes Krankenhausträgers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sturzsicherung im Krankenbett!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 197/09
Zudem habe die Maßnahme dauerhaft getroffen werden müssen und sei deshalb vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen gewesen ( BGH VersR 2005, 984 = III ZR 399/04 ).Im Übrigen trage die Beklagte (auch im Schriftsatz vom 20.10.2008) im Zusammenhang mit Entscheidungen des BGH ( III ZR 399/04 = VersR 05, 984 / III ZR 391/04 = MedR 05, 721 - jeweils eine Heimunterbringung betreffend) zu Rechtsfragen vor, die zu entscheiden seien.
Die vom BGH - allerdings bezogen auf eine Unterbringung im Pflegeheim - in den von der Beklagten zitierten Entscheidungen aufgestellten Anforderungen ( BGH III ZR 399/04 / BGH III ZR 391/04 ) sind gegeben.
Danach kann nicht generell, sondern nur aufgrund einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung hat, einerseits die Menschenwürde und das Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen zu achten und andererseits sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen ( BGH III ZR 399/04, RN 8 zu Beginn nach der Zitierung bei JURIS;… hierzu allgemein: Martis/Winkart, Arzthaftungsrecht, 3. Auflage 2010, unter RN S 500 ff., S. 986 ff. ).
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Vergleich zu dem vom BGH im Verfahren III ZR 399/04 entschiedenen Fall, bei dem die Klage letztlich keinen Erfolg hatte, folgende wesentlichen Unterschiede bestehen, die zu der Beurteilung führen, dass das Landgericht im Streitfall der Klage zu Recht dem Grunde nach stattgegeben hat :.
- BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 197/09
Deshalb habe die Schwester deren Willen achten dürfen ( BGH MedR 2005, 721 = BGH III ZR 391/04 ).Im Übrigen trage die Beklagte (auch im Schriftsatz vom 20.10.2008) im Zusammenhang mit Entscheidungen des BGH ( III ZR 399/04 = VersR 05, 984 / III ZR 391/04 = MedR 05, 721 - jeweils eine Heimunterbringung betreffend) zu Rechtsfragen vor, die zu entscheiden seien.
Die vom BGH - allerdings bezogen auf eine Unterbringung im Pflegeheim - in den von der Beklagten zitierten Entscheidungen aufgestellten Anforderungen ( BGH III ZR 399/04 / BGH III ZR 391/04 ) sind gegeben.
- BGH, 05.05.2009 - VI ZR 208/08
Anspruchsübergang gem. § 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ( SGB X ) bei …
Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 197/09
Die Entscheidungen BGH VI ZR 274/01 und BGH VI ZR 208/08 stünden nicht entgegen.Es bestehe nicht die Gefahr doppelter Inanspruchnahme für die Beklagte, so dass die Bindungswirkung nicht in Frage gestellt werden könne ( BGH VI ZR 208/08 ).
Ausnahmen lägen nicht vor (umfangreiche Literaturverweise zur Bindungswirkung; BGH VersR 2009, 995 ).
- BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der …
Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 197/09
Eine ausdrückliche Zurückverweisung (und auch ein Zurückverweisungsantrag) ist hierfür nicht erforderlich, weil kein Antrag nach § 304 Abs. 2 ZPO gestellt wurde und keine der Parteien eine Entscheidung des Berufungsgericht zur Höhe gewünscht hat (vgl. zur Problematik: Musielak, ZPO, 8. Auflage 2011, § 538, RN 5 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2004, 1637; vgl. dort insb. RN 27).