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   OLG Zweibrücken, 27.09.2012 - 4 U 2/12   

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OLG Zweibrücken, 27.09.2012 - 4 U 2/12 (https://dejure.org/2012,58208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.09.2012 - 4 U 2/12 (https://dejure.org/2012,58208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. September 2012 - 4 U 2/12 (https://dejure.org/2012,58208)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2018 - 14 O 54/18

    Geldverschiebung soll betrügerische Entnahmen verschleiern:

    Mit seinen unberechtigten Hin- und Herüberweisungen von Buchgeldern zwischen den von ihm verwalteten Gemeinschaftskonten hat der Geschäftsführer der ... jeweils in das Verwaltungsvermögen der von seinem Tun betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften eingegriffen (OLG Zweibrücken Urt. v. 27.9.2012 - 4 U 2/12, BeckRS 2014, 03215, beck-online).

    Vielmehr ist dadurch jeweils eine rechtsgrundlose Bereicherung des Überweisungsempfängers auf Kosten der von dem Verwalter geschädigten Wohnungseigentümergemeinschaft "in sonstiger Weise" (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) eingetreten (OLG Zweibrücken Urt. v. 27.9.2012 - 4 U 2/12, BeckRS 2014, 03215, beck-online).

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen

    Die damit befassten Instanzgerichte vertreten dabei bislang divergierende Auffassungen dazu, ob bei der rechtlichen Beurteilung der Zuwendungen von auszugleichenden "Leistungen" (mit den sich daran anschließenden Fragestellungen zu §§ 814, 817 Satz 2 BGB) oder von Bereicherungen "in sonstiger Weise" auszugehen ist (einerseits: LG Frankenthal (Pfalz), Urteil des Einzelrichters vom 16.11.2011 - 6 O 269/11 - = Senat, 4 U 2/12; AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 29.07.2010 - 2m C 82/09 - und dazu LG Frankenthal (Pfalz), Hinweisverfügung vom 15.11.2010 - 2 S 295/10 - AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 26.05.2011 - 2m C 62/10 - andererseits: AG Mannheim, Urteil vom 23.02.2011 - 10 C 540/10 -).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2014 - 4 U 26/13

    Bereicherungsausgleich zwischen zwei Wohnungseigentümergemeinschaften bei

    Denn die Gesellschaft kann sich gemäß § 819 Abs. 1 BGB nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, weil ihr die Bösgläubigkeit des von ihren Gesellschafterinnen zur Verwaltung des Gesellschaftskontos bevollmächtigten F... L... entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (so für vergleichbare Fallgestaltungen bereits Senat, Urteile vom 02.02.2012 - 4 U 73/11 - und vom 27.09.2012 - 4 U 2/12 - sowie nunmehr ebenso BGH, Urteil vom 23.01.2014, a.a.O., in juris Rdnrn. 10 bis 13 mit weiteren Nachweisen).
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