Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 31.07.2012 | OLG Frankfurt, 07.07.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.2010 - I-4 U 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2361
OLG Hamm, 13.07.2010 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,2361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2010 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,2361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,2361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

  • info-it-recht.de

    Verband fehlt die Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, weil er über keine hinreichende finanzielle Ausstattung verfügt, um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in dem gezeigten Umfang finanzieren zu können

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 8 Abs. 4
    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahntätigkeit eines Abmahnverbandes muss dessen Finanzausstattung entsprechen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Abmahntätigkeit eines Verbandes nur gegenüber verbandsfremden Wettbewerbsverletzern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 17
  • GRUR-RR 2012, 272 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Wenn beim Vorgehen durch einen Verband die eigenen Mitglieder zunächst geschont werden, spricht das daher noch nicht stets für ein missbräuchliches Vorgehen (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting Creme; GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand durch Ärzte; GRUR 1997, 681- 683 - Produktwerbung; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 8 Rn 161; Münchener KommentarUWG/Fritzsche, § 8 Rn 472; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 19 Rn 59).

    Dabei spielt eine Rolle, dass die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbspraktiken, wie etwa im Falle des Jugendschutzes, Allgemeininteressen berührt und daher ein - sei es auch selektives - Vorgehen nicht nur im Individualinteresse des Verbandes oder eines seiner Mitglieder liegt (BGH GRUR 1997, 681, 683).

    Die Gegenansicht verweist zunächst darauf, dass der BGH sich in seinen bisherigen Stellungnahmen nicht von der bisher in den Kommentaren referierten Position klar distanziert hat, dass nämlich ein diskriminierendes Vorgehen gegen einzelne Mitbewerber unter Schonung der eigenen Mitglieder missbräuchlich sei (so etwa BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung, wo das Gericht Anhaltspunkte für ein planmäßiges Schonen der eigenen Mitglieder vermisst hat; BGH GRUR 2004, 793 - Sportlernahrung II, wo unwidersprochen vorgetragen wurde, dass der Kläger auch gegen eigene Mitglieder vorgehe).

    In der Rechtsprechung angeführt wird zwar, dass es sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht auch gegen ein eigenes Mitglied vorgeht (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting-Creme ; BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung ; BGH WRP 2004, 1024, 1027 - Sportlernahrung II).

  • OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09

    Wettbewerbsstreitigkeit: Bestimmungskriterium für den Streitgegenstand;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Hinzu kommt, dass der Kläger auch noch Rückstellungen für den Fall vorhalten muss, dass bereits entschiedene Verfahren (z.B. OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09) im möglichen Revisionsverfahren zu seinen Ungunsten ausgehen.

    Zur Verteidigung dieses Standpunkts wird angeführt, dass eine planmäßige Verschonung eigener Mitglieder jedenfalls missbräuchlich sei, wenn daraus erkennbar werde, dass das Vorgehen maßgeblich von der Absicht geprägt ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.06.2010 - 1 U 365/09-91, S. 5) oder das staatliche System der Glücksspielorganisation anzugreifen, obgleich dieses Lizenzsystem gerade den vom BVerfG aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09, S. 20).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Die Gegenansicht verweist zunächst darauf, dass der BGH sich in seinen bisherigen Stellungnahmen nicht von der bisher in den Kommentaren referierten Position klar distanziert hat, dass nämlich ein diskriminierendes Vorgehen gegen einzelne Mitbewerber unter Schonung der eigenen Mitglieder missbräuchlich sei (so etwa BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung, wo das Gericht Anhaltspunkte für ein planmäßiges Schonen der eigenen Mitglieder vermisst hat; BGH GRUR 2004, 793 - Sportlernahrung II, wo unwidersprochen vorgetragen wurde, dass der Kläger auch gegen eigene Mitglieder vorgehe).

    In der Rechtsprechung angeführt wird zwar, dass es sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht auch gegen ein eigenes Mitglied vorgeht (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting-Creme ; BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung ; BGH WRP 2004, 1024, 1027 - Sportlernahrung II).

  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Wenn beim Vorgehen durch einen Verband die eigenen Mitglieder zunächst geschont werden, spricht das daher noch nicht stets für ein missbräuchliches Vorgehen (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting Creme; GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand durch Ärzte; GRUR 1997, 681- 683 - Produktwerbung; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 8 Rn 161; Münchener KommentarUWG/Fritzsche, § 8 Rn 472; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 19 Rn 59).

    In der Rechtsprechung angeführt wird zwar, dass es sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht auch gegen ein eigenes Mitglied vorgeht (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting-Creme ; BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung ; BGH WRP 2004, 1024, 1027 - Sportlernahrung II).

  • OLG Frankfurt, 04.03.2010 - 6 U 171/09

    Öffentliches Glücksspiel: Grenzen der nach den gesetzlichen Vorschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    So wird angeführt, es könne keine Pflicht zum Vorgehen gegen die eigenen Mitglieder geben (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.03.2010 - 6 U 171/09, S. 10; LG München, Urt. v. 19.4.2010 - 11 HK O 19856/09, S. 16; ebenso in der Literatur Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 8 Rn 4.21; anders noch Vorauflage).
  • LG Potsdam, 11.03.2010 - 51 O 65/09
    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Zudem wird angeführt, dass ein Aberkennen der Klagebefugnis zu einem wettbewerbsrechtlichen Kontrollverlust führe, weil nur Verbände wie der klägerische gegen die staatlichen Lottogesellschaften vorgingen (LG Potsdam, Urt. v. 11.3.2010 - 51 O 65/09, S. 28; LG Hamburg, Urt. v. 5.3.2010 - 408 O 78/09, S. 6).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass die vorhandenen Mitglieder repräsentativ für den jeweiligen Markt sind (BGH GRUR 2009, 692 Tz. 12 -Sammelmitgliedschaft VI), so dass es möglich bleibt, dass ein kleinerer Verband auf vermachteten Märkten Wettbewerbsverstöße vor die Gerichte bringen kann.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Wenn beim Vorgehen durch einen Verband die eigenen Mitglieder zunächst geschont werden, spricht das daher noch nicht stets für ein missbräuchliches Vorgehen (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting Creme; GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand durch Ärzte; GRUR 1997, 681- 683 - Produktwerbung; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 8 Rn 161; Münchener KommentarUWG/Fritzsche, § 8 Rn 472; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 19 Rn 59).
  • LG München I, 19.04.2010 - 11 HKO 19856/09
    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    So wird angeführt, es könne keine Pflicht zum Vorgehen gegen die eigenen Mitglieder geben (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.03.2010 - 6 U 171/09, S. 10; LG München, Urt. v. 19.4.2010 - 11 HK O 19856/09, S. 16; ebenso in der Literatur Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 8 Rn 4.21; anders noch Vorauflage).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Schleswig, 02.07.1996 - 6 U 20/96

    Klagebefugnis eines Verbandes; Begriff des örtlichen Marktes; Dringlichkeit bei

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Geltendmachung seiner Unterlassungsansprüche wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu versagen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (Rechtsmissbrauch verneint: OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16 und Urteil v. 1.12.2010, BeckRS 2010, 29407; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301 und GRUR-RR 2011, 14; Rechtsmissbrauch bejaht: OLG Naumburg, Urteil v. 6.11.2009, BeckRS 2010, 20441; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 17), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Hamm, 04.10.2012 - 4 U 124/12

    Verbraucherschutz: Verbot irreführender Werbung für den Aufenthalt in einer

    Soweit die Beklagte auf das Urteil des Senats vom 13.07.2010 (Az.: 4 U 21/10) verweist, hilft ihr dies nicht weiter, weil diese Entscheidung mit Urteil des BGH vom 17.08.2011 (I ZR 148/10 - Glücksspielverband) aufgehoben worden ist.
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 [19 f.] - Glücksspielverband ; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 [21] - Behinderungsabsicht ; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, [...], dort Tz. 82 ff.).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 [19 f.] - Glücksspielverband; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 [21] - Behinderungsabsicht; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 (19 f.) - Glücksspielverband ; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 (21) - Behinderungsabsicht ; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.07.2012 - I-4 U 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21473
OLG Hamm, 31.07.2012 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2012,21473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2012 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2012,21473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2012,21473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    § 4 Abs. 3 GlüStV und die darauf basierenden nordrhein-westfälischen Ausführungsvorschriften sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, weil sie jedenfalls dem Schutz von Minderjährigen als potentiellen Kunden ungesetzlicher Angebote dienen und die Glücksspielverbote auch im Übrigen als Marktverhaltensgebote zum Schutz auch und gerade der Verbraucher anzusehen sind (BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung, GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; Köhler /Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 4 Rn. 11.178).
  • LG Münster, 29.10.2009 - 22 O 111/09

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs aus § 8

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    Die Beklagten beantragen, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 29.10.2009 (Az. 22 O 111/09) zurückzuweisen und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    § 4 Abs. 3 GlüStV und die darauf basierenden nordrhein-westfälischen Ausführungsvorschriften sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, weil sie jedenfalls dem Schutz von Minderjährigen als potentiellen Kunden ungesetzlicher Angebote dienen und die Glücksspielverbote auch im Übrigen als Marktverhaltensgebote zum Schutz auch und gerade der Verbraucher anzusehen sind (BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung, GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; Köhler /Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 4 Rn. 11.178).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    Die Beklagten sind jedenfalls verpflichtet, sich diejenigen Informationen zu beschaffen, die für die Ausräumung des Verstoßes sprechen (BGH GRUR 2002, 190, 191 - DIE PROFIS).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    Für die Erfüllung der Pflichten aus dem GlüStV hat als Täter auch der Geschäftsführer der Beklagten zu 1, der Beklagte zu 2., einzustehen, da er Kenntnis von den Verstößen hatte und gleichwohl keine gefahrenvermeidenden Handlungen ergriffen hat (im Gegenschluss aus BGH GRUR 2007, 890 Tz. 21 - ebay; GRUR 1986, 248, 250 - Sporthosen).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    Für die Erfüllung der Pflichten aus dem GlüStV hat als Täter auch der Geschäftsführer der Beklagten zu 1, der Beklagte zu 2., einzustehen, da er Kenntnis von den Verstößen hatte und gleichwohl keine gefahrenvermeidenden Handlungen ergriffen hat (im Gegenschluss aus BGH GRUR 2007, 890 Tz. 21 - ebay; GRUR 1986, 248, 250 - Sporthosen).
  • LG Köln, 20.12.2007 - 84 O 129/06

    Zwischen Glücksspielveranstalter und gewerblichem Spielvermittler besteht ein

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    Zum Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes am 3.4.2009 lagen bereits die Urteile des LG Köln vom 20.12.2007 - 84 O 129/06 und des LG Wuppertal vom 16.10.2008 - 13 O 26/08 vor, in denen es jeweils um den Verkauf von Lottoscheinen an Minderjährige ging, so dass dem Beklagten zu 2 bekannt sein musste, dass es zu Verstößen auch der hier gerügten Art wegen unterlassener Altersverifikation bereits gekommen ist.
  • LG Wuppertal, 16.10.2008 - 13 O 26/08

    Bestellung eines für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten im

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    Zum Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes am 3.4.2009 lagen bereits die Urteile des LG Köln vom 20.12.2007 - 84 O 129/06 und des LG Wuppertal vom 16.10.2008 - 13 O 26/08 vor, in denen es jeweils um den Verkauf von Lottoscheinen an Minderjährige ging, so dass dem Beklagten zu 2 bekannt sein musste, dass es zu Verstößen auch der hier gerügten Art wegen unterlassener Altersverifikation bereits gekommen ist.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    § 4 Abs. 3 GlüStV und die darauf basierenden nordrhein-westfälischen Ausführungsvorschriften sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, weil sie jedenfalls dem Schutz von Minderjährigen als potentiellen Kunden ungesetzlicher Angebote dienen und die Glücksspielverbote auch im Übrigen als Marktverhaltensgebote zum Schutz auch und gerade der Verbraucher anzusehen sind (BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung, GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; Köhler /Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 4 Rn. 11.178).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 223/10

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften:

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
    Nichts anderes folgt im Ergebnis aus der Entscheidung BGH, Urt. v. 17.8.2011 - I ZR 223/10, Rn 32, wonach der Geschäftsführer für das wettbewerbswidrige Verhalten seiner Körperschaft haftet, wenn er die Rechtsverletzung entweder selbst veranlasst oder aber gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat.
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 4 U 187/12

    Abweisung der Klage auf Unterlassung der Ermöglichung der Teilnahme

    Unter Berücksichtigung der vom Senat mit Urteil vom 31.07.2012 (4 U 21/10 OLG Hamm) aufgestellten Grundsätze sei ein Bestreiten mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO hier nicht zulässig.

    § 4 Abs. 3 GlüStV und die darauf basierende nordrhein-westfälische Ausführungsvorschrift sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG ( Senat , Urteil vom 31.07.2012 - 4 U 21/10 = ZfWG 2012, 365; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 4 UWG Rn. 11.137c).

    Nach diesen Grundsätzen musste sich die Beklagte somit diejenigen Informationen beschaffen, die für die Ausräumung der ihr vorgeworfenen Verstöße sprechen (so auch Senat , Urteil vom 31.07.2012 - 4 U 21/10 = ZfWG 2012, 365).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20369
OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,20369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,20369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,20369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzunehmen, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr beträgt, soweit nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass diese Lücke innerhalb von 3 Wochen (fast) vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein solches Zuwarten zuzumuten ist (BGHZ 163, 134, 142 f).

    Dabei sind die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von 3 Wochen flüssig zu machenden Mittel in Beziehung zu setzen zu den am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (BGHZ 163, 134, 138; HK/Kirchhof, a. a. O. § 17 Rn. 24).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
    Es lässt sich nicht feststellen, dass der Schuldner sich zumindest die Benachteiligung der Gläubiger als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGHZ 155, 75, 84 mit weiteren Nachweisen).

    a) Der Bundesgerichtshof geht in der Regel davon aus, dass der Schuldner die angefochtene Rechtshandlung mit Benachteilungsvorsatz vorgenommen hat, wenn er zur Zeit ihrer Wirksamkeit (§ 140 InsO) zahlungsunfähig war (BGHZ 155, 75, 84).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
    25 Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2006 (IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 ff).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2010 - 4 U 184/09

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen einer GmbH: Darlegung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
    Ansonsten würde es an der für den Begriff der Zahlungsunfähigkeit gebotenen Untergrenze fehlen (Senat, Urteil vom 03.02.2010, 4 U 184/09).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
    Soweit es sich um Rechtshandlungen im Vorfeld einer erst angedrohten Vollstreckung handelt, ist diese Frage nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung unter weitgehender Zustimmung der Literatur (BGH NJW 2010, 1671, 1672 mit weiteren Nachweisen) zu bejahen.
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99

    Zahlungseinstellung und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei späterer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
    Grundsätzlich kann einer Stundungsbitte zwar die Erklärung des Schuldners entnommen werden, eine fällige Verbindlichkeit nicht begleichen zu können (HK/Kirchhof, a. a. O. § 17 Rn. 30; BGH ZIP 2001, 2097, 2098).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2012 - 13 U 27/10

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO)

    Auch im Falle des Fortbestehens offener Forderungen bis zur Verfahrenseröffnung muss ein nicht unerheblicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten betroffen sein, weshalb es hierauf bezogener Darlegungen bedarf (vgl. OLG Frankfurt, 4. Zivilsenat, Urteil vom 07.07.2010 in der Sache 4 U 21/10 - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 13 U 27/10

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO)

    Was die Frage der Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Abs. 1 Satz 1 InsO und mithin der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin zum Zeitpunkt der angefochtenen Handlungen angeht, so hält der Senat nicht an der in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 07.07.2010 (Az. 4 U 21/10 - zitiert nach Juris) geäußerten Rechtsauffassung fest.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht