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   OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99   

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https://dejure.org/2000,5564
OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99 (https://dejure.org/2000,5564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2000 - 4 U 212/99 (https://dejure.org/2000,5564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2000 - 4 U 212/99 (https://dejure.org/2000,5564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessvergleich; Rechtsschutzbedürfnis; Arglistanfechtung des Vergleichs; Zurückverlangung der Vergleichssumme; Diebstahl einer Motoryacht; Rückerstattung der gezahlten Vergleichssumme; Vollbeweis der Vortäuschung des Diebstahls

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 124; ; BGB § 826; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263; ; ZPO § 779

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis - Prozessbetrug zulasten des Kasko-Versicherers - Vollbeweis des vorgetäuschten Diebstahls einer Motoryacht aufgrund von Widersprüchen und Zeugenaussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Auch wenn eine neue Klage, mit der die aufgrund eines Prozessvergleichs erbrachte Leistung zurück gefordert wird, unzulässig ist, weil sie das Ursprungsverfahren betrifft (BGHZ 142, 253, 256), ist doch das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage zu bejahen, mit der - ohne; Arglistanfechtung des Vergleichs - nach § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB nicht nur die Vergleichssumme zurück verlangt wird sondern darüberhinaus weitere Schadenspositionen geltend gemacht werden.

    Eine neue Klage ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (ständige Rechtspr. des BGH, zuletzt BGHZ 142, 253, 254 = NJW 1999, 2903).

    Nach Auffassung des BGH fehlt das Rechtsschutzbedürfnis "jedenfalls dann", wenn die Klage ausschließlich die durch den Vergleich auf eine, neue Grundlage gestellte Klageforderung des Ursprungsverfahrens betrifft (BGHZ 142, 253, 256).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Da aber eine Täuschung des Beklagten zum Abschluß des Vergleichs führte, steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch aus 826 BGB zu, der seinem Inhalt nach darauf gerichtet ist, § 249 BGB, sie so zu stellen, als sei der Vergleich nicht abgeschlossen worden (vgl. dazu BGH VersR 1998, 905; OLG HH OLGR 1996, 306).

    Dies gilt auch dann, wenn eine Anfechtung nicht mehr in Betracht kommt, weil die Frist versäumt ist oder weil es an der Arglist fehlt (BGH VersR 1998, 905, 906; so auch OLG HH a.a.O. Seite 308; Palandt/Heinrichs, BGB 59. Aufl., § 124 Rn. 1, § 276 Rn. 78).

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060).
  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 91/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060).
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060).
  • OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91

    Schadensermittlung; Versuchter Betrug; Ersatzanspruch; Kosten für Detektivbüro

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060).
  • BGH, 26.10.1967 - II ZR 6/65

    Gefahrerhöhung durch Gebrauch eines Kfz mit einem abgefahrenen Reifen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Auch zu der grundsätzlich ersatzfähigen Belohnung (vgl. dazu BGH VersR 1967, 1169; BAG DB 70, 50) für den Informanten H trägt die Klägerin nicht hinreichend vor.
  • OLG Hamburg, 16.08.1996 - 14 U 112/93

    Aufklärung über fehlende Architekteneigenschaft kann entfallen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Da aber eine Täuschung des Beklagten zum Abschluß des Vergleichs führte, steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch aus 826 BGB zu, der seinem Inhalt nach darauf gerichtet ist, § 249 BGB, sie so zu stellen, als sei der Vergleich nicht abgeschlossen worden (vgl. dazu BGH VersR 1998, 905; OLG HH OLGR 1996, 306).
  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 30/68

    Landeszentralbank als Abrechnungsstelle gemäß den Geschäftsbestimmungen für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Auch zu der grundsätzlich ersatzfähigen Belohnung (vgl. dazu BGH VersR 1967, 1169; BAG DB 70, 50) für den Informanten H trägt die Klägerin nicht hinreichend vor.
  • OLG Hamburg, 19.02.1988 - 14 U 192/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
    Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 159/11

    Trotz fehlender Umsatzsteuerbarkeit der Leistung gezahlte Umsatzsteuer kann

    Einer neuen Klage mit dem neuen Ziel der Rückforderung auf Grund des Vergleichs erbrachter Leistungen soll das Rechtsschutzbedürfnis zumindest dann fehlen, wenn die Entscheidung in der Sache in gleicher Weise wie die Weiterverfolgung der ursprünglichen Klageforderung von der Wirksamkeit des Vergleichs abhängt, wie dies auch bei der vorliegenden Bereicherungsklage im Hinblick auf die zu prüfende Rechtsgrundlosigkeit der Zahlung der Fall wäre (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Urteil v. 29.7.1999 - III ZR 272-98, NJW 1999, 2903; Urteil v. 7.3.2002 - III ZR 73/01 NJW 2002, 1503, 1504; Versäumnisurteil v. 6.4.2011 - XII ZR 79/09, NJW 2011, 2141, 2142; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.9.2000 - 4 U 212/99, r + s 2001, 396; Wolfsteiner in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Auflage 2007, § 794 Rdnr. 73 f.; Lackmann, a.a.O., § 794 Rdnr. 21; jew. m.w.Nw.).
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