Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08; 4 U 9/09   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Missbräuchliche Rechtsverfolgung - Zur Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens bei der Geltendmachung und Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG.

  • openjur.de

    §§ 8, 12, 3, 5 UWG

  • Telemedicus

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

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Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Heinrich, die Abmahnkurbel bricht! / Zur 459sten rechtsmissbräuchlichen Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnungsmissbrauch im Internet

  • medi-ip.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliches Unterlassungsbegehren

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Besprechungen u.ä. (3)

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auktionsplattformen: Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen bei eBay & Co

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung rechtsmissbräuchlich

  • e-recht24.de (Kurzanmerkung)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen bei eBay & Co

Verfahrensgang

  • LG Bochum, 21.10.2008 - 12 O 208/08
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08; 4 U 9/09

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2009, 865
  • MIR 2009, Dok. 130
  • K&R 2009, 506



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09  

    Begriff des Missbrauchs

    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08 und 4 U 9/09 (Urteile jew. v. 28.04.2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Preis.

    4 U 9/09 ./. T3 Pharm .

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 4 U 27/09  

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08, 4 U 9/09 (Urteile jeweils vom 28. April 2009) und 4 U 23 / 09 (Urteil vom 19. Mai 2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Q.

    4 U 9/09 ./. T3 Pharm .

  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11  

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs sein ebenso wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).

    Gerade die Verbindung hoher Gegenstandswerte mit einem nicht übermäßig hohen operativen Geschäftsvolumen kann den Verdacht begründen, dass sich eine Abmahntätigkeit verselbständigt hat und vorrangig Behinderungszwecke verfolgt (Senat, Urteil vom 28.4.2009 - 4 U 216/08, MMR 2009, 865).

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  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09  

    Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11  

    Von zu hohen Streitwerten und überhöhten Vertragsstrafen / Weitere Entscheidung

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs sein ebenso wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).

    Gerade die Verbindung hoher Gegenstandswerte mit einem nicht übermäßig hohen operativen Geschäftsvolumen kann den Verdacht begründen, dass sich die Abmahntätigkeit irgendwann verselbständigt hat und vorrangig Behinderungszwecke verfolgt (vgl. Senatsurteil vom 28.04.2009, Az. 4 U 216 / 08 = MMR 2009, 865).

  • OLG Hamm, 18.03.2010 - 4 U 223/09  

    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10  

    Missbräuchliche Abmahnung

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • LG Köln, 12.08.2009 - 28 O 396/09  

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Webseiten aufgrund von SEO-Maßnahmen

    Der Verfügungsbeklagte nimmt hierfür ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in Bezug (28.04.2009 - 4 U 216/08), in welchem es um eine Massenabmahnerin ging, welche den größten Teil ihrer Geschäftstätigkeit und ihres Umsatzes durch Abmahnungen machte.
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09  

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 05.08.2008 im Verfahren 4 U 216/08, vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09  

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher

    Das Fordern eines (über die Erstattung der Abmahnkosten hinausgehenden) pauschalen Schadensersatzes ist ebenfalls ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. April 2009, Az. 4 U 216/08, BeckRS 2009, 19460; Urteil vom 19. Mai 2009, Az. 4 U 23/09, BeckRS 2009, 19341).
  • LG Dortmund, 06.08.2009 - 19 O 39/08  

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei reinem Gebühreninteresse

  • AG Bergisch Gladbach, 28.01.2010 - 66 C 216/08  

    Neuer Geschäftszweig im Rotlichtmilieu? - Prostituierte mahnt

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