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   OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00   

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https://dejure.org/2001,2369
OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Beerdigungskosten ; Feuerzeuggasnachfüllflaschen ; Gesundheitsschäden; Schnüffeln; Atemstillstand; Produktgefahren; Hinweispflicht

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Herstellers von Feuerzeuggasnachfüllflaschen - Gesundheitsschäden durch "Schnüffeln" - Tod eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Herstellers für Gesundheitsschäden durch Schnüffeln an Gasflasche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1174
  • MDR 2001, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 62/80

    Umfang der Warn- und Hinweispflichten des Herstellers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Vollends zurücktreten muß die allgemeine Pflicht zur Aufklärung dann, wenn es sich um einen völlig zweckfremden, bewußten Mißbrauch eines Produkts als Rauschmittel handelt (BGH VersR 1981, 957 - "sniffing" eines Lösungsmittels).
  • OLG Oldenburg, 24.05.1996 - 6 U 31/96

    Herstellerhaftung bei unzureichenden Warnhinweisen auf einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Dabei hat er insbesondere auf die Folgen unsachgemäßer Verwendung, ggf. auch des sorglosen Umgangs mit seinem Erzeugnis hinzuweisen (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 1520 - Rohrreiniger), jedenfalls soweit die Verwendung noch im Rahmen der Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1989, 707).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Dabei hat er insbesondere auf die Folgen unsachgemäßer Verwendung, ggf. auch des sorglosen Umgangs mit seinem Erzeugnis hinzuweisen (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 1520 - Rohrreiniger), jedenfalls soweit die Verwendung noch im Rahmen der Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1989, 707).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Unter Umständen muß er sogar vor einem naheliegenden Mißbrauch warnen; insbesondere gilt dies etwa dann, wenn ein Arzneimittel dazu bestimmt ist, in dramatischen Situationen von Patienten selbst angewendet zu werden (BGHZ 106, 273, 281 - Asthma-Spray).
  • BGH, 20.10.1959 - VI ZR 152/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • OLG Köln, 13.03.1984 - 25 U 2/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Allerdings müssen Gefahren, die nur bei bestimmungswidrigem Gebrauch eines Produkts auftreten, dann nicht Gegenstand einer besonderen Instruktion des Herstellers sein, wenn den Verwendern bekannt ist, wie es bestimmungsgemäß zu gebrauchen ist (OLG Köln VersR 1985, 747 - runderneuerte Flugzeugreifen).
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