Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 22/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB
Gesellschaftsrecht: Auslegung einer Patronatserklärung; Rechtsbindungswille bei einer weichen Patronatserklärung; Ableitung einer rechtlichen Verpflichtung zum Verlustausgleich bei der Tochtergesellschaft aus der schriftlich formulierten Geschäftspolitik - Betriebs-Berater
Geschäftspolitikklausel begründet keine Unterstützungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157
Auslegung einer Patronatserklärung aus der Sicht der Tochtergesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherheiten: Wie werthaltig ist eine Patronatserklärung?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Auslegung einer Patronatserklärung: Erklärung, der Erhalt der Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft entspräche der ?Geschäftspolitik? (?business policy?), begründet keine rechtliche Verpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Objektiv aus dem Empfängerhorizont zu ermittelnder Gehalt einer Patronatserklärung als maßgebliches Kriterium zur Bestimmung des Inhalts und der Reichweite dieser Erklärung; Angabe einer bestimmten Geschäftspolitik als Übernahme einer verbindlichen rechtlichen ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 133, 157, 242
Keine Haftung aus die Erhaltung der Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft als Geschäftspolitik bestätigender Patronatserklärung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherheiten: Wie werthaltig ist eine Patronatserklärung? (IBR 2007, 616)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.01.2007 - 20 O 474/04
- OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 22/07
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 2316
- BB 2008, 243
- DB 2007, 2535
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05
Sportgate-Verfahren zurückverwiesen
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 22/07
Dasselbe gilt für die "Verlustübernahmeerklärung", die Gegenstand der Entscheidung Bundesgerichtshofes in dem Urteil DNotZ 2006, 870 = BB 2006, 1467 war. - OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
Anfechtbarkeit der Aufhebung einer harten Patronatserklärung in der Krise des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 22/07
Entgegen der Meinung der Berufung haben nicht das Oberlandesgericht München (Urteil in ZIP 2004, 2102) und der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25.10.2006 - I R 6 /05 -) bei annähernd gleichem Wortlaut die gegenteilige Auffassung vertreten.
- KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18
Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen …
Aus den von dem Beklagten in seiner Berufungsbegründung behaupteten mündlichen Zusicherungen von Seiten F. lässt sich, da diese sehr vage gehalten sind und bloße Absichtserklärungen hinsichtlich einer bestimmten ins Auge gefassten Geschäftspolitik darstellen, ebenfalls kein Ausgleichsanspruch der KG gegen F. herleiten (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2007, 4 U 22/07, in: www.juris.de, Rz 14).