Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 28.06.2006 | SG Kassel, 15.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05   

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OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05 (https://dejure.org/2006,3582)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.2006 - 4 U 221/05 (https://dejure.org/2006,3582)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 4 U 221/05 (https://dejure.org/2006,3582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk: Verneinung eines unverzüglichen Gegendarstellungsverlangens wegen verschuldeter Zeitverzögerung infolge grober Mängel der Erstfassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Anspruchs auf Gegendarstellung bei täglich ausgestrahlten und aktuellen Rundfunksendungen; Gegendarstellungsverlangen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Erstmitteilung; Verschulden bei Zeitverzögerung der inhaltlichen Änderung und Zuleitung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 10 SWR-Staatsvertrag

  • Judicialis

    SWR-Staatsvertrag § 10; ; LMedienG Bad.-Württ. § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitlicher Rahmen für Gegendarstellungsverlangen bei aktualitätsorientierten Rundfunksendungen - Gebot der Unverzüglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 427
  • afp 2006, 252
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 13.03.1998 - 21 U 2208/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    Bei fehlendem berechtigtem Interesse stellt ein Gegendarstellungsverlangen eine nach § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung dar (OLG München, NJW-RR 1999, 386; Seitz/Schmidt/Schoener, Rn. 246).

    Der Schutz der Pressefreiheit, die durch das Gegendarstellungsrecht eingeschränkt wird, ist dann jedenfalls höher zu bewerten (OLG München NJW-RR 1999, 386).

    (2) Ein berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung fehlt insbesondere bei Gegendarstellungen, die offensichtlich unwahr sind (BVerfG NJW 2002, 356; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 254 ff.; Soehring, a.a.O., Rn. 29.20a; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 127).

    Da die Wahrheit der Entgegnung im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht geprüft wird und die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Unwahrheit beim Verpflichteten liegt (Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 260), ist die Gegendarstellung aber nur rechtswidrig, wenn die Unrichtigkeit der Gegendarstellung "auf der Hand liegt" bzw. den "Stempel der Lüge trägt" oder unstreitig ist (OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

    Ein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung besteht auch bei eindeutig irreführenden Gegendarstellungen nicht (OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

    Eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit erübrigt sich, da das Urteil nach § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht anfechtbar ist (OLG München, NJW-RR 1999, 386; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 708, Rn. 8).

  • OLG Koblenz, 06.05.1997 - 4 U 118/97

    Gegendarstellungsanspruch eines Arztes in der Presse über von ihm angeblich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    aa) Ob diesem Erfordernis entsprochen wird, beurteilt die herrschende Auffassung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls ohne Bindung an eine starre Frist (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; OLG Hamburg, NJW 2001, 186; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 132; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, 4. Aufl., § 11, Rn. 159; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kapitel 25, Rn. 26; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 568; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 29.36; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kapitel 11, Rn. 168).

    Der damit verbundene Zeitverlust soll in diesen Fällen selbst dann nicht als schuldhaftes Zögern angesehen werden, wenn die Gegendarstellung in ihrer ursprünglichen Fassung durch Urteil zurückgewiesen worden ist, sofern nur alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, insbesondere jede Fassung für sich betrachtet unverzüglich nach der Zurückweisung zugeleitet wird (OLG Hamburg, AfP 1978, 159, AfP 1981, 408 und 410, NJW-RR 2001, 186; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/-Schoener, a.a.O., Rn. 137; Löffler/Ricker, a.a.O., Rn. 26; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 571; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 173, a. A. OLG München, NJW-RR 2002, 1271).

    Die mit der notwendigen inhaltlichen Änderung und der Zuleitung einer Zweitfassung verbundene Zeitverzögerung ist jedenfalls dann nicht mehr unverschuldet, wenn die Erstfassung inhaltlich an groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln leidet (OLG München, AfP 1988, 373; OLG Koblenz, NJW-RR 98, S. 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 137).

    Um nach der gerichtlichen Zurückweisung von Gegendarstellungsverlangen Neufassungen zu ermöglichen, geht die herrschende Auffassung bei Gegendarstellungen davon aus, dass grundsätzlich jede neue Fassung einen neuen Streitgegenstand bildet (OLG Hamburg, AfP 1978, 158, AfP 1981, 408, AfP 1984, 155; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 615; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 221; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 262).

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - 15 U 118/04

    Gerichtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    (2) Ein berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung fehlt insbesondere bei Gegendarstellungen, die offensichtlich unwahr sind (BVerfG NJW 2002, 356; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 254 ff.; Soehring, a.a.O., Rn. 29.20a; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 127).

    Da die Wahrheit der Entgegnung im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht geprüft wird und die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Unwahrheit beim Verpflichteten liegt (Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 260), ist die Gegendarstellung aber nur rechtswidrig, wenn die Unrichtigkeit der Gegendarstellung "auf der Hand liegt" bzw. den "Stempel der Lüge trägt" oder unstreitig ist (OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

    Ein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung besteht auch bei eindeutig irreführenden Gegendarstellungen nicht (OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 67/02

    Presserecht: Keine Gegendarstellung bezüglich einer als Vermutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 733; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 109; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 215).

    Bei mehrgliedrigen Gegendarstellungen mit selbständigen Punkten werden hiervon allerdings Ausnahmen zugelassen, das Gericht soll selbständige Kürzungen vornehmen können (Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 739; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 109).

    b) Darüber hinaus ist das Gericht zu einer selbständigen Kürzung jedenfalls ohne eine persönliche Ermächtigung des Verfügungsklägers nicht befugt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 109; OLG München NJW-RR 1998, 1632; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 739; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 216; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 266).

  • OLG Hamburg, 14.04.1994 - 3 U 30/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    (2) Ein berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung fehlt insbesondere bei Gegendarstellungen, die offensichtlich unwahr sind (BVerfG NJW 2002, 356; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 254 ff.; Soehring, a.a.O., Rn. 29.20a; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 127).

    Da die Wahrheit der Entgegnung im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht geprüft wird und die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Unwahrheit beim Verpflichteten liegt (Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 260), ist die Gegendarstellung aber nur rechtswidrig, wenn die Unrichtigkeit der Gegendarstellung "auf der Hand liegt" bzw. den "Stempel der Lüge trägt" oder unstreitig ist (OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

  • OLG Hamburg, 12.03.1981 - 3 U 150/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    Der damit verbundene Zeitverlust soll in diesen Fällen selbst dann nicht als schuldhaftes Zögern angesehen werden, wenn die Gegendarstellung in ihrer ursprünglichen Fassung durch Urteil zurückgewiesen worden ist, sofern nur alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, insbesondere jede Fassung für sich betrachtet unverzüglich nach der Zurückweisung zugeleitet wird (OLG Hamburg, AfP 1978, 159, AfP 1981, 408 und 410, NJW-RR 2001, 186; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/-Schoener, a.a.O., Rn. 137; Löffler/Ricker, a.a.O., Rn. 26; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 571; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 173, a. A. OLG München, NJW-RR 2002, 1271).

    Um nach der gerichtlichen Zurückweisung von Gegendarstellungsverlangen Neufassungen zu ermöglichen, geht die herrschende Auffassung bei Gegendarstellungen davon aus, dass grundsätzlich jede neue Fassung einen neuen Streitgegenstand bildet (OLG Hamburg, AfP 1978, 158, AfP 1981, 408, AfP 1984, 155; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 615; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 221; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 262).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    Hierdurch wird einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, wonach die Bestimmung einer Frist von zwei Wochen, die unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen mit dem Sendetermin beginnt, mit der Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unvereinbar ist (BVerfG NJW 1983, 1179).

    Es besteht dann keine Veranlassung, dem vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Schutz der Selbstbestimmung des Einzelnen über die Darstellung der eigenen Person (BverfG NJW 1983, 1179), der auch juristischen Personen zusteht, Geltung zu verschaffen.

  • OLG Hamburg, 26.09.2000 - 7 U 73/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    Dabei wird eine Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der Erstmitteilung angenommen, in der eine Zuleitung des Gegendarstellungsverlangens jedenfalls rechtzeitig ist (Prinz/Peters, Medienrecht, a.a.O., Rn. 568; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 168), die regelmäßig aber auch genügt, um - nach Beratung mit einem Rechtsanwalt - zu einer Entscheidung zu kommen und zu reagieren (OLG Hamburg, NJW-RR 2001, 186; Löffler/Ricker, a.a.O., Rn. 26; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 132).

    Der damit verbundene Zeitverlust soll in diesen Fällen selbst dann nicht als schuldhaftes Zögern angesehen werden, wenn die Gegendarstellung in ihrer ursprünglichen Fassung durch Urteil zurückgewiesen worden ist, sofern nur alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, insbesondere jede Fassung für sich betrachtet unverzüglich nach der Zurückweisung zugeleitet wird (OLG Hamburg, AfP 1978, 159, AfP 1981, 408 und 410, NJW-RR 2001, 186; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/-Schoener, a.a.O., Rn. 137; Löffler/Ricker, a.a.O., Rn. 26; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 571; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 173, a. A. OLG München, NJW-RR 2002, 1271).

  • OLG München, 30.06.1988 - 21 U 2533/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    Die mit der notwendigen inhaltlichen Änderung und der Zuleitung einer Zweitfassung verbundene Zeitverzögerung ist jedenfalls dann nicht mehr unverschuldet, wenn die Erstfassung inhaltlich an groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln leidet (OLG München, AfP 1988, 373; OLG Koblenz, NJW-RR 98, S. 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 137).

    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Erstfassung an grundlegenden Fehlern leidet (OLG München, AfP 1988, 373).

  • OLG Hamburg, 03.09.1982 - 3 U 73/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
    Um nach der gerichtlichen Zurückweisung von Gegendarstellungsverlangen Neufassungen zu ermöglichen, geht die herrschende Auffassung bei Gegendarstellungen davon aus, dass grundsätzlich jede neue Fassung einen neuen Streitgegenstand bildet (OLG Hamburg, AfP 1978, 158, AfP 1981, 408, AfP 1984, 155; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 615; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 221; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 262).
  • OLG Hamburg, 17.02.1977 - 3 U 148/76
  • OLG München, 26.06.1998 - 21 U 3494/98

    Zulässigkeit der Kürzung einer Gegendarstellung

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2001 - 15 U 285/00

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und nicht gegendarstellungsfähiger

  • BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01

    Offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

  • OLG Hamburg, 02.04.1981 - 3 U 143/80
  • OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00

    Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer Gegendarstellung i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 3

  • OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02

    Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellung; Aussetzung der Vollziehung eines Titels

  • LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07
    Dies war noch unverzüglich im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 5 LPG (dazu OLG Stuttgart OLGR 2006, 400).

    Die Aktualitätsgrenze ist damit nach den Umständen des Einzelfalls ohne Bindung an eine starre Frist (vgl. OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Stuttgart OLGR 2006, 400 jeweils für Rundfunksendungen) noch gewahrt, zumal es sich um ein nur alle zwei Monate erscheinendes Druckwerk handelt und der Bericht den betroffenen Durchschnittslesern der konkreten Publikation (weitgehend Fachpublikum) noch im Gedächtnis ist (Löffler-Sedelmaier § 11 LPG Rn. 159 mit Nachw.).

    Ein berechtigtes Interesse würde lediglich dann fehlen, wenn die Unrichtigkeit allgemeinkundig oder für das Gericht offenkundig ist, eine Beweisführung findet insoweit nicht statt (OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW 2006, 621; Löffler-Sedelmeier § 11 LPG Rn. 63; Seitz-Schmidt-Schoner Rn. 254 fr.).

    Umgekehrt wäre die Gegendarstellung irreführend, wenn die Erstmitteilung offensichtlich wahr ist, infolge der Gegendarstellung aber der Eindruck entstünde, sie sei unwahr (OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW 2006, 621, 622).

    Die Beweislast für die offenbare Unrichtigkeit der Gegendarstellung liegt beim Beklagten (OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW 2006, 621, 622).

    Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip (OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; Löffier-Sedelmaier § 11 LPG Rn. Rn. 208 fr. mit Nachw. zu den streitigen Einzelheiten sowie Rn. 125 zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung).

  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Die Gefahr der Irreführung besteht, wenn eine Behauptung, die lediglich der Ergänzung oder Einschränkung bedarf, vollständig negiert wird (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 11, Rn. 113; siehe auch OLG München, Urteil vom 13.03.1998 - 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04, 15 U 118/04, BeckRS 2004, 18379, Rn. 83; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2006 - 4 U 221/05, BeckRS 2006, 30367453; Sedelmeier/Burkhardt in Löffler, Presserecht, 7. Aufl., § 11 LPG, Rn. 82 und 156; BeckOK InfoMedienR/Brose/Grau, 42. Ed., § 1004 BGB, Rn. 35 und 35.1).
  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    Die meisten Oberlandesgerichte gehen dabei von einer Regelfrist von 14 Tagen aus, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes sein soll (vgl. OLG Dresden, ZUMRD 2007, 117. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252, OLG Hamburg, NJW-RR 2001, 186. OLG München, NJW-RR 2005, 56), während das Kammergericht in einer Entscheidung vom 20. Juni 2008 (KG, KGR 2008, 1879 f.) sogar die Annahme dieser 14-tägigen Aktualitätsgrenze ablehnt und die Zuleitung bei einem 13 Tage nach der Berichterstattung eingegangenen Gegendarstellungsbegehren als nicht mehr unverzüglich erachtet hat.
  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Allerdings entschuldigt dies die dadurch eintretende Zeitverzögerung nach zutreffender Ansicht jedenfalls dann nicht, wenn die Erstfassung inhaltlich an groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln leidet und der Betroffene die zunächst übersandte Gegendarstellung daher vernünftigerweise nicht für zulässig halten konnte (vgl. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252 ff.; OLG München, AfP 1988, 373; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, 2010, 5. Kap., Rd. 45).

    Von dem Anspruchsberechtigten ist zu erwarten, dass er sich mit der gebotenen Sorgfalt bemüht, den Anforderungen an eine Gegendarstellung gerecht zu werden (vgl. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252 ff.).

  • LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16

    Ansprüche des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter

    Wird diese Grenze überschritten, unterliegt der Anspruch der Verwirkung (gefestigte Rechtsprechung; vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 52 f. m. w. N.; vgl. ferner OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2006, 400ff.; beide im Langtext zit. nach juris).
  • KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08

    Gegendarstellungsanspruch nach Berliner Recht: Unverzüglichkeit der Zuleitung

    Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186).
  • LG Flensburg, 14.06.2018 - 4 O 149/18

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs

    Vom Betroffenen ist zu erwarten, dass er sich mit der gebotenen Sorgfalt bemüht, den Anforderungen an eine Gegendarstellung gerecht zu werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2006, 4 U 221/05, zitiert nach juris).
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OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 4 U 221/05 (https://dejure.org/2006,22337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2006 - 4 U 221/05 (https://dejure.org/2006,22337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 4 U 221/05 (https://dejure.org/2006,22337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsgegenklage; Einwendung gegen den Vollstreckungstitel durch Aufrechnung mit einer abgetretenen Darlehensforderung; Rechtmäßigkeit der Beweiswürdigung der 1. Instanz; Glaubwürdigkeit eines Zeugen; Zulässigkeit des Vorbringens eines neuen Beweismittels im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 19.02.2001 - 3 O 358/00

    § 661a BGB, Verbindlichkeit von Gewinnzusagen in Massensendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 4 U 221/05
    Die Klägerin wendet sich mit ihrer Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13. Mai 2003 - 3 O 358/00 -, mit dem sie zur Zahlung von 7.669,38 EUR (15.000,00 DM) an den hiesigen Beklagten verurteilt worden war, und verlangt zudem die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung dieses Urteils.

    Der Zeuge W... habe zwar den klägerischen Vortrag im Wesentlichen bestätigt, seine Aussagen seien indes vor dem Hintergrund des ständig wechselnden Vortrags der Klägerin zu angeblichen Forderungen gegen den Beklagten schon im Verfahren 3 O 358/00 nicht glaubhaft.

    Soweit der Zeuge H... im Rechtsstreit 3 O 358/00 ausgesagt habe, der Zeuge W... sei mit dem Beklagten ins Nebenzimmer gegangen und habe diesem dort die 20.000,00 DM gegeben, sei dies in Anbetracht der jetzt getätigten Äußerungen nicht glaubhaft.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13. Mai 2003 - 3 O 358/00 - für unzulässig zu erklären,.

    Der Grund, auf der die Einwendung gegen den Vollstreckungstitel beruht, entstand zwar noch während des laufenden Rechtsstreits 3 O 358/00, denn die Abtretung ist nach dem Vorbringen der Klägerin am 20. Juli 2003 und damit vor Rücknahme der Berufung in jenem Verfahren erfolgt.

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Rechtsprechung
   SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,102927
SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05 (https://dejure.org/2012,102927)
SG Kassel, Entscheidung vom 15.02.2012 - S 4 U 221/05 (https://dejure.org/2012,102927)
SG Kassel, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - S 4 U 221/05 (https://dejure.org/2012,102927)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Auch wenn diese Erfahrungssätze das Gericht im Einzelfall nicht binden, so bilden sie doch die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis (BSG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 RU 22/87; Urteil vom 30.6.1998 B 2 U 41/97 R -).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Steht die unfallbedingte Leistungseinbuße fest, so ist zu bewerten, wie sie sich im allgemeinen Erwerbsleben auswirkt; dabei sind die medizinischen und sonstigen Erfahrungssätze ebenso zu beachten wie die Gesamtumstände des Einzelfalls (BSG, Urteil vom 27.6.2000 - B 2 U 14/99 R -, Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 24/00 R -).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Insoweit bilden sie ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE (BSG, Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Steht die unfallbedingte Leistungseinbuße fest, so ist zu bewerten, wie sie sich im allgemeinen Erwerbsleben auswirkt; dabei sind die medizinischen und sonstigen Erfahrungssätze ebenso zu beachten wie die Gesamtumstände des Einzelfalls (BSG, Urteil vom 27.6.2000 - B 2 U 14/99 R -, Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 24/00 R -).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - BSG, Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - und B 2 U 27/04 R; Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - , zitiert nach Juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - BSG, Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - und B 2 U 27/04 R; Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - , zitiert nach Juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - BSG, Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - und B 2 U 27/04 R; Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - , zitiert nach Juris).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Auch wenn diese Erfahrungssätze das Gericht im Einzelfall nicht binden, so bilden sie doch die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis (BSG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 RU 22/87; Urteil vom 30.6.1998 B 2 U 41/97 R -).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Davon abzugrenzen ist der Gesundheitserstschaden, der keine Folge des Arbeitsunfalls darstellt, sondern ein den Versicherungsfall selbst begründendes Tatbestandsmerkmal darstellt (BSG, Urteil vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R).
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