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   OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 4 U 223/98   

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https://dejure.org/1999,3906
OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 4 U 223/98 (https://dejure.org/1999,3906)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.1999 - 4 U 223/98 (https://dejure.org/1999,3906)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 4 U 223/98 (https://dejure.org/1999,3906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Tarifvertrag; Arzt; Erstattungsfähigkeit; Heilbehandlung; Behandlung; Psychotherapie; Psychoanalyse

  • Judicialis

    MB/KK 76 § 5 (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 5 Abs. 2
    Keine weitere Kostenerstattung nach 320 psychotherapeutischen Sitzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 76 § 5 (2)
    Begrenzung der Kosten für psychoanalytische Sitzungen in der Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 11 O 638/94
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 4 U 223/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 94
  • VersR 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vortäuschung eines falschen, nicht

    Die Beklagte zu 1) (Raiffeisenbank) verpflichtet sich, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 29.9.1998 (Az.: 64 O 1412/96 LG OLG Bamberg 4 U 223/98) zurückzunehmen.

    Mit Schriftsatz vom 27.7.1999 hat die Beklagte im Verfahren 64 O 1412/96 bzw. 4 U 223/98 ihre am 19.11.1998 eingelegte Berufung zurückgenommen.

    a) Die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des sind zwar nicht mit Interventionswirkung wegen Streitverkündung zugunsten der Beklagten und zu Lasten des Klägers im Rechtsstreit 4 U 223/98 = 64 O 1412/96 LG Würzburg rechtskräftig festgestellt.

  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 42/03

    Beweislast für medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung in der

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (r+s 2000, 429) scheint bei unzureichender ärztlicher Dokumentation eine Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherungsnehmers anzunehmen, ohne sich mit dem - offenbar übersehenen - Senatsurteil vom 29. Mai 1991 auseinanderzusetzen.
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