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   OLG Hamm, 01.06.2010 - I-4 U 224/09   

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https://dejure.org/2010,6727
OLG Hamm, 01.06.2010 - I-4 U 224/09 (https://dejure.org/2010,6727)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2010 - I-4 U 224/09 (https://dejure.org/2010,6727)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - I-4 U 224/09 (https://dejure.org/2010,6727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG; §§ 683, 677, 670 BGB
    "pornofreunde” - Keine Markenverletzung mangels Verwechslungsgefahr bei Wort-/Bildmarke mit nur beschreibendem Wortbestandteil

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 14 II Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG
    Kein Schutz für die "Pornofreunde” - Zu der Unterscheidungskraft einer Marke

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 4 U 224/09
    Diesem kommt damit aus Sicht des Verkehrs ausreichende Unterscheidungskraft im Hinblick auf die Herkunft der geschützten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen zu (vgl. BGH GRUR 2008, 1108, 1111 -Haus & Grund III).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 4 U 224/09
    Es mag durchaus sein, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 4 U 224/09
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 2007, 700 - Limoncello).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 4 U 224/09
    Es mag durchaus sein, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 4 U 224/09
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, - Interconnect/T-InterConnect; NJW-RR 2009, 536 - Schuhpark).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 4 U 224/09
    Andernfalls würde die beschreibende Angabe letztlich selbst markenrechtlichen Schutz bekommen (vgl. BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
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