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   OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07 - 76   

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OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07 - 76 (https://dejure.org/2008,2756)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 - 76 (https://dejure.org/2008,2756)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. März 2008 - 4 U 228/07 - 76 (https://dejure.org/2008,2756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines falsch blinkenden vorfahrtberechtigten Fahrers mit einem Wartepflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines falsch blinkenden vorfahrtsberechtigten Fahrers mit einem wartepflichtigen Unfallgegner; Gesteigerte Sorgfaltspflicht eines Wartepflichtigen für den Fall eines in deutlichem Abstand zu einer Einmündung wieder zurückgesetzten ...

  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 18 Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 249 Satz 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Zusammenstoß mit Falsch-Blinker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem falsch blinkendem vorfahrtberechtigen Fahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 25 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    50 % Mithaftung oder mehr des Vorfahrtsberechtigten bei Blinken und Weiterfahren ohne Abbiegen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Irreführendes Blinken kann teuer werden

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    50 % Mithaftung oder mehr des Vorfahrtsberechtigten bei Blinken und Weiterfahren ohne Abbiegen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Irreführendes Blinken kann teuer werden

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    50 % Mithaftung oder mehr des Vorfahrtsberechtigten bei Blinken und Weiterfahren ohne Abbiegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1611
  • NZV 2009, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).

    Dies schließt das Gebot ein, notfalls zur Vermeidung einer Kollision anzuhalten (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975).

  • LG Kiel, 02.12.1999 - 7 S 139/99

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Richtungsänderung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Dieser materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch stellt eine Nebenforderung i.S. von § 4 ZPO dar, solange der Hauptanspruch noch Gegenstand des laufenden Verfahrens ist (BGH, Beschl. v. 4.12.2007 - VI ZB 73/06, zit. nach juris).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5; BGH, Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).
  • OLG Dresden, 24.04.2014 - 7 U 1501/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße fahrenden und nach

    Regelmäßig überwiegt in solchen Fällen der Haftungsanteil des Wartepflichtigen (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975 und OLG Saarbrücken, Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), der allein auf das Blinken vertraut (hier 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen).

    Regelmäßig überwiegt in solchen Fällen der Haftungsanteil des Wartepflichtigen (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975 und OLG Saarbrücken, Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), der allein auf das Blinken vertraut (hier 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen).

    Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken in einer jüngeren Entscheidung (Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), auf die auch das angefochtene Urteil abstellt, ausgeführt hat, ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Wartepflichtige auf ein das Abbiegen anzeigendes Blinksignal des Vorfahrberechtigten verlassen kann, nicht einheitlich beantwortet worden.

  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 34/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß eines vorkollisionär falsch

    aa) Im Einzelnen ist umstritten, ob der Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer aaO, § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rdnr. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

    Da die Beweislast als Ausdruck gesetzlicher Risikoverteilung von vornherein abstrakt und generell festliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74, BVerfGE 52, 131, 147; BGH, Urteil vom 27. April 2004 - VI ZR 34/03, MDR 2004, 1055 f.), ist von dieser Beweislastverteilung auch keine Abweichung vorzunehmen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Erstbeklagte einmal geblinkt hat (so im Ergebnis auch Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611 ff.).

    a) Hat der Vorfahrtsberechtigte entgegen § 1 Abs. 2 StVO durch das Setzen eines falschen Blinksignals eine Gefahrenlage geschaffen, weil er damit rechnen muss, dass der Wartepflichtige auf die Richtigkeit des Blinksignals vertraut, und will er dann von seiner angekündigten Fahrtrichtung Abstand nehmen, so ist er nach obergerichtlicher Rechtsprechung zur Vermeidung einer Gefährdung grundsätzlich gehalten, unter genauer Beobachtung des wartepflichtigen Verkehrs besonders vorsichtig an die Einmündung heranzufahren und notfalls eine Verständigung mit dem wartepflichtigen Fahrer herbeizuführen oder ggf. ganz anzuhalten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem

    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt hingegen der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Vertrauensgrundlage schaffen, z.B. eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder ein zweifelsfreier Beginn des Abbiegemanövers (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 = NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1996 - 5 U 71/95; KG Berlin, Urteil vom 13.01.1992 - 12 U 5054/90; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.20.05.1992 - Ss 130/92 = NJW 1993, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.1991 - Ss OWi 230/91; KG Berlin, Urteil vom 29.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vertrauen des Wartepflichtigen auf ein Abbiegen des

    b) Nach anderer Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; wohl auch OLG Hamm NJW-RR 2003, 975 f.).

    aa) Allerdings ist im Einzelnen umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLG München DAR 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

  • AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16

    Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung; berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen

    Nach einer anderen Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, ähnlich OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975).

    3 Im Einzelnen ist umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLG München, DAR 1938, 474 KG NZV 1990, 155 Burmann/Heß/Jahnke/Janka, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 8 StVO Rn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchter des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selbst - zweifelsfrei manifestiert (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975, OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128 m.w.N.).

    Er darf zwar in der Regel auf das Unterbleiben atypischer grober Verkehrsverstöße des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, muss jedoch die Möglichkeit sonstiger Verkehrsverstöße des Vorfahrtsberechtigten in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).

  • OLG München, 06.09.2013 - 10 U 2336/13

    Zur Haftung des Falschblinkenden bei hoher Geschwindigkeit

    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1611 ).
  • OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13

    Kfz-Unfall: Haftungsverteilung und Schmerzensgeldanspruch für geringfügige

    Der Wartepflichtige darf trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).
  • OLG München, 06.03.2009 - 10 U 4439/08

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Kreuzungsbereich bei

    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1611, wo allerdings ausdrücklich angeführt ist, dass die Rechtsfrage im dort entschiedenen Fall ohne Entscheidungsrelevanz ist).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19

    Haftungsquote bei fehlerhaft gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger des

    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).
  • AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Entgegen der Auffassung des Klägers rechtfertigen auch die Entscheidungen des saarländischen OLG Saarbrücken vom 11.03.2008 (Az.: 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611 - zitiert nach juris) und des LG Arnsberg vom 23.11.2011 (Az.: 5 S 104/11, ZfSch 2012, 77 - zitiert nach juris) keine andere Entscheidung, weil die darin behandelten Fallgestaltungen mit der vorliegenden nicht vergleichbar sind.
  • AG Flensburg, 22.05.2013 - 3 C 94/12

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls

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