Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4601
OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,4601)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,4601)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,4601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Bauunternehmers: Mangelhaftigkeit eines Stahl-Glas-Daches mit spontan brechendem Einscheiben-Sicherheits-Glas und Mitverschulden des Auftraggebers/Generalunternehmers bei Verwendung dieser Glasart

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht wegen des unterlassenen Hinweises auf den vertragswidrigen Einbau von Scheiben; Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung von aufgrund konkreter Nickelsulfid-Einschlüsse zu Spontanbrüchen neigenden Glasscheiben

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelhaftigkeit eines Glasdaches

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind spontan brechende Glasscheiben mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz)

    Adresshandel/Datenhandel - Datenschutz - Einwilligungserklärung - E-Mail-Werbung - SMS-Werbung - Telefonwerbung - Werbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unsicheres "Einscheibensicherheitsglas" - Spezialfirma muss den Auftraggeber über die Möglichkeit von "Spontanbrüchen" informieren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind spontan brechende Glasscheiben mangelhaft? (IBR 2007, 361)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1617
  • NZBau 2007, 781
  • BauR 2007, 1457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07
    Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz der Kosten ergibt sich jedoch aus § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B. Gutachterkosten - insbesondere solche, die, wie hier, der Auftraggeber seinem Vertragspartner ersetzen musste - sind Mangelfolgeschäden, die nach § 13 Nr. 7 VOB/B zu ersetzen sind (BGHZ 92, 308 [Juris Rdnr. 11]); BGH BauR 2002, 86 [Juris Rdnr. 14]).

    Zu dem sonach gem. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zu ersetzenden Schaden "an der baulichen Anlage" gehören auch Gutachterkosten, die der Auftraggeber aufwendet, soweit sie zur Feststellung von Mängeln und zur Klärung ihre Ursachen notwendig sind (BGHZ 92, 308 [Juris Rdnr. 11]; BauR 2002, 86 [Juris Rdnr. 14]; Riedl in Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., B § 13 Rdnr. 191; Wirth in Ingenstau/Korbion, a. a. O., § 13 Nr. 7 VOB/B Rdnr. 107).

  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07
    Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz der Kosten ergibt sich jedoch aus § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B. Gutachterkosten - insbesondere solche, die, wie hier, der Auftraggeber seinem Vertragspartner ersetzen musste - sind Mangelfolgeschäden, die nach § 13 Nr. 7 VOB/B zu ersetzen sind (BGHZ 92, 308 [Juris Rdnr. 11]); BGH BauR 2002, 86 [Juris Rdnr. 14]).

    Zu dem sonach gem. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zu ersetzenden Schaden "an der baulichen Anlage" gehören auch Gutachterkosten, die der Auftraggeber aufwendet, soweit sie zur Feststellung von Mängeln und zur Klärung ihre Ursachen notwendig sind (BGHZ 92, 308 [Juris Rdnr. 11]; BauR 2002, 86 [Juris Rdnr. 14]; Riedl in Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., B § 13 Rdnr. 191; Wirth in Ingenstau/Korbion, a. a. O., § 13 Nr. 7 VOB/B Rdnr. 107).

  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 457/98

    Prüfungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07
    Zu beachten ist aber, dass die Prüfungs- und Hinweispflicht des Austragnehmers nicht schon deshalb entfällt, weil sich der Auftraggeber die Sachkunde seines Bauleiters im Ergebnis zurechnen lassen muss (BGH BauR 2001, 622 - 623 [Juris Rdnr. 10]).
  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 34/95

    Zum Umfang von Gewährleistung bei Baustoff-Mängeln)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07
    Mit Urteil vom 14.03.1996 (VII ZR 34/95 = BGHZ 132, 189 - 194) hat er diesen Standpunkt aufgegeben.
  • BGH, 01.03.1973 - VII ZR 82/71

    Verwendung durch den Auftraggeber vorgeschriebener Baustoffe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07
    Der BGH hatte zunächst die Auffassung vertreten, die Haftungsbeschränkung des § 13 Nr. 3 VOB/B umfasse auch solche Mängel, die einem nach Art und Herkunft vom Auftraggeber vorgeschriebenen Baustoffe nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall anhaften (BGH NJW 1973, 754, 755).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    Soweit die Beklagte lediglich vermutet haben sollte, die Klägerin sei (durch eigenes Wissen oder durch Fachkunde sonstiger Baubeteiligter bzw. Dritter) entsprechend informiert, ließe dies die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht der Beklagten nicht entfallen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007, 4 U 23/07, NZBau 2007, 781, dort Rn 24/25 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 47 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 K 555/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11079
FG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 K 555/04 (https://dejure.org/2007,11079)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.2007 - 11 K 555/04 (https://dejure.org/2007,11079)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 11 K 555/04 (https://dejure.org/2007,11079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Arbeitslohn für vom Arbeitgeber getragene Kosten der Mitgliedschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 40 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 1 S. 2 LStDV
    Zahlung eines Arbeitslohns durch Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in einem Wirtschaftsclub durch den Arbeitgeber; Kostentragung durch den Arbeitgeber als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 40 Abs. 1; ; LStDV § 2 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 19
    Arbeitslohn; Nachforderungsbescheid; Nichtselbständige Arbeit; Lohnabzugsbeträge - Mitgliedschaftsbeiträge für einen Wirtschaftsclub als lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung kein Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mitgliedschaftsbeiträge für einen Wirtschaftsclub als lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung kein Arbeitslohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Mitgliedsbeiträge für einen Wirtschaftsklub

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Mitgliedsbeiträge für einen Wirtschaftsklub

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung eines Arbeitslohns durch Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in einem Wirtschaftsclub durch den Arbeitgeber; Kostentragung durch den Arbeitgeber als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreie Mitgliedschaft in exklusivem Zirkel

  • jed.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer: Beiträge für Business-Club kein Arbeitslohn

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Steuerfreie Mitgliedschaft in "exklusivem Zirkel" bei Anbahnung von Geschäftskontakten oder betrieblichen Präsentationen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 K 555/04
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02, BStBl II 2006, 691 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (BFH in BStBl II 2006, 691 m.w.N.).

  • FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 95/13

    Aufwendungen für eine Firmenmitgliedschaft in einem Wirtschafts- und

    Insoweit sieht das Gericht im Streitfall keine Fallkonstellation, die den vom Niedersächsischen Finanzgericht mit Urteilen vom 31. Mai und 6. Juli 2007 (11 K 555/04, DStRE 2008, 564; 11 K 192/04, Juris) entschiedenen entspricht, denn in den entschiedenen Fällen konnte das Finanzgericht positiv feststellen, dass der von den damaligen Klägerinnen verfolgte betriebliche Zweck bei der Nutzung durch die Firma ganz im Vordergrund stand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7076
OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,7076)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,7076)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,7076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Untersagung zum Anrufen von Verbrauchern im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Verkaufs von Losen einer Klassenlotterie unter deren privaten Telefonanschlüssen ohne vorherige Einwilligung des angerufenen Verbrauchers zu einem derartigen Werbeanruf; Hinreichende ...

  • adresshandel-und-recht.de

    Kopplung von Gewinnspiel und Einwilligungserklärung

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; UWG § ... 3; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Altern.; ; UWG § 7 Abs. 2 Ziff. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Ziff. 2 2. Altern.; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; BGB § 305; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Verbraucherschutz: Wirksamkeit einer eine Telefonwerbung betreffenden formularmäßigen Einwilligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kopplung von Gewinnspiel mit datenschutzrechtlicher Einwilligung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kopplung von Gewinnspiel mit datenschutzrechtlicher Einwilligung

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kopplung von Gewinnspiel mit datenschutzrechtlicher Einwilligung

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 17 O 143/06
  • OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 684
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07
    In der Entscheidung "Direktansprache am Arbeitsplatz" (GRUR 2004, 696) hat der Bundesgerichtshof die Einschränkung "Telefonat, das über eine erste Kontaktaufnahme nicht hinausgeht" ebenfalls noch hingenommen.
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06

    Außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung ohne vorheriges

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15.08.2006 (Az. 4 U 78/06) ein Verbot als hinreichend bestimmt gebilligt, durch das der Beklagten verboten worden war, Verbraucher ohne deren vorheriges Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen.
  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    Jedenfalls im Falle eines solchen sog. "Kaltanrufs" (OLG Hamm K&R 2006, 524 = MD 2006, 1288 [juris Tz. 2]) können die Bestimmtheitszweifel (vgl. zu diesen OLG Hamm VuR 2008, 54 [juris Tz. 4]) schweigen (vgl. auch OLG Hamm MD 2006, 524; so insgesamt Mankowski in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 7, 222), da bei diesem Streitgegenstand Unklarheiten über Einzelaspekte im Verbraucherverhalten, das als Zustimmung zu einem späteren Werbeanruf gedeutet werden könnte und danach überprüft werden müsste, in Bezug auf die Antragswendung "ohne vorherige Einwilligung" nicht aufkommen können.
  • LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08

    Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit der bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag nicht um einen zweiseitigen Austauschvertrag handelt, sondern um die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem der Preis letztlich nur aus dem Interesse an den persönlichen Daten der Teilnehmer und der Einverständniserklärung ausgelobt wird (vgl. auch OLG Hamm, MMR 2008, 684).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 4 U 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12138
OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,12138)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,12138)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2007 - 4 U 23/07 (https://dejure.org/2007,12138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Pflichtverletzung eines Schornsteinfegers im Rahmen seiner Tätigkeit; Sorgfaltspflichtverteilung zwischen Schornsteinfeger und dem jeweiligen Grundstückseigentümer; Überprüfungspflicht einer Leiter im Rahmen der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § ... 280; ; BGB § 618; ; BGB § 631; ; BGB §§ 823 ff; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; KÜGO § 13; ; KÜGO § 13 Abs. 2; ; VBG § 2 Abs. 2; ; VBG § 2 Abs. 7; ; VBG § 29 Abs. 1; ; VBG § 30

  • rechtsportal.de

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Zurverfügungstellung einer fehlerhaften Leiter bei fehlendem Verschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz des Kaminkehrers von defekter Leiter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 4 U 23/07
    Darüber hinaus mögen grundsätzlich auch die anerkannten Regeln der Technik, d.h. vor allem DIN-Normen, zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet sein (vgl. dazu nur BGH Urteil vom 03.02.2004 - VI ZR 95/03 Rn. 9 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 204/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 4 U 23/07
    Dies gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass die Schrägstellung der Füße der Leiter auch für den Kläger - unabhängig davon, ob er die Beklagten auf die mögliche Gefahr hätte hinweisen müssen oder nicht - erkennbar war, diesem aber allein schon aufgrund seiner berufsbedingten Erfahrung beim Besteigen von Leitern ein entsprechender Zusammenhang zwischen der Schräge der Leiter und den auf die Halterung der Leiter wirkenden Biegekräften beim Besteigen eher bewusst sein musste als den Beklagten (hier liegt der entscheidende Unterschied zu dem vom OLG Düsseldorf - NJW-RR 2002, 1318 ff. entschiedenen Fall), und auch der Kläger offenbar keine Bedenken hatte, die Leiter zu besteigen.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 19 U 17/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Baugerüstes

    Denn selbst der Malermeister C... hatte am 17.09.2015 keine Bedenken, die Leiter zu besteigen (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 08.08.2007, 4 U 23/07, BeckRS 2008, 09590).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht