Weitere Entscheidung unten: SG Regensburg, 26.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02   

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OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02 (https://dejure.org/2002,7672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2002 - 4 U 24/02 (https://dejure.org/2002,7672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 4 U 24/02 (https://dejure.org/2002,7672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskehr des zugeflossenen Erlöses aus der Veräußerung eines Bodenreformgrundstücks; Verjährung des Anspruchs; Zustellung einer Klage demnächst; Fahrlässig herbeigeführte nicht ganz geringfügige Verzögerung der Klagezustellung; Substantiierte ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGBGB § 11 Abs. 3; ; EGBGB § ... 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. b); ; EGBGB § 12 Nr. 2 lit. c); ; EGBGB § 14 S. 1; ; EGBGB § 16 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 279; ; BGB § 281; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 282; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 S. 2; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung von Bodenreformland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97

    Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Ist die Verfügung über das Bodenreformgrundstück - wie hier - durch eine Mehrzahl von Erben erfolgt, so hat jeder von ihnen nur das von ihm jeweils Erlangte herauszugeben; die Haftung eines jeden Miterben ist auf dasjenige beschränkt, was er im Zusammenhang mit der Verfügung über das Grundstück erlangt hat (BGH NJ 1999, 207, 208).

    Hat er daher den erhaltenen Erlös gleichfalls vor dem Inkrafttreten des 2. VermRÄndG verschenkt, so ist er auch insoweit gegenüber dem Besserberechtigten frei geworden (BGH NJ 1999, 207, 209).

    Entscheidend ist insoweit vielmehr, wann in den allgemeinen Medien über die Auswirkungen dieses Gesetzes berichtet wurde (BGH NJ 1999 207, 209).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    a) Bei der Überzahlung von Unterhalt oder von Gehalts- oder Versorgungsbezügen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen - auch ohne besonderen Verwendungsnachweis aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung zugunsten des Empfängers die Vermutung spreche, dass er die Überzahlung zur Verbesserung des Lebensstandards ausgegeben hat, wenn in der fraglichen Zeit keine besonderen Rücklagen oder andere Vermögensanteile gebildet worden sind (m.w.Nachw. BGHZ 118, 383, 388).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann dabei sogar dann gegeben sein, wenn der Verpflichtete von dem Recht, dessen Geltendmachung unterbleibt, keine Kenntnis hat (Münchener Kommentar/Roth, a.a.O. Rz. 497), während dann, wenn der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß, ein Vertrauenstatbestand regelmäßig nicht entstehen kann (BGH NJW 2000, 140, 142).
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt m.w.Nachw. BGH VIZ 2002, 483; BVerfG VIZ 2002, 640) sowie der des Senates bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Vorschriften im Ergebnis nicht.
  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Von einer nicht ganz geringfügigen Verzögerung ist regelmäßig bei einer solchen von mehr als zwei Wochen auszugehen, wobei verwerfbar nur Verzögerungen nach Ablauf der zu wahrenden Frist sind, weil grundsätzlich jede Frist voll ausgeschöpft werden darf (BGH NJW 1993 2320; BGH NJW 1995 3380, 3381).
  • BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00

    BGH-Rspr zur Vererblichkeit des Bodenreformeigentums verletzt nicht das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt m.w.Nachw. BGH VIZ 2002, 483; BVerfG VIZ 2002, 640) sowie der des Senates bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Vorschriften im Ergebnis nicht.
  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 100/91

    Verjährungsunterbrechung trotz verspäteter Klagezustellung bei rechtzeitiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Von einer nicht ganz geringfügigen Verzögerung ist regelmäßig bei einer solchen von mehr als zwei Wochen auszugehen, wobei verwerfbar nur Verzögerungen nach Ablauf der zu wahrenden Frist sind, weil grundsätzlich jede Frist voll ausgeschöpft werden darf (BGH NJW 1993 2320; BGH NJW 1995 3380, 3381).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Eine Klage ist dann nicht mehr demnächst zugestellt, wenn der Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt (BGH NJW 1991 1745, 1746, Zöller/Greger, ZPO, 22. Auflage, § 270 Rz. 7).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Die Frage, ob sie auch zur Herausgabe des Surrogats aus Gründen nicht in der Lage sind, die sie zu vertreten haben, ist dann nach dem Maßstab zu beantworten, der für die Frage gilt, ob sie ihr Unvermögen zur Erfüllung der zunächst geschuldeten Leistung (Auflassung) zu vertreten haben; § 279 BGB findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung (BGH NJ 1999, 203, 207).
  • LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und wenn der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 - 4 U 201/01; vom 29.07.2002 - 4 U 24/02; vom 03.09.2003 - 6 U 47/03).
  • OLG Bamberg, 26.05.2004 - 6 U 14/04

    Abgrenzung Anlagevermittler / Anlageberater, Haftung des Anlageberaters

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustandekommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Beraters in Anspruch nehmen will und wenn der Anlageberater mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (vgl. BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 in 4 U 204/01; vom 29.07.2002 in 4 U 24/02).
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Rechtsprechung
   SG Regensburg, 26.02.2004 - S 4 U 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,46260
SG Regensburg, 26.02.2004 - S 4 U 24/02 (https://dejure.org/2004,46260)
SG Regensburg, Entscheidung vom 26.02.2004 - S 4 U 24/02 (https://dejure.org/2004,46260)
SG Regensburg, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - S 4 U 24/02 (https://dejure.org/2004,46260)
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