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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17457
OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,17457)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,17457)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,17457)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der Internet-Auktionsplattform eBay; Rechte des Kaufinteressenten bei Abbruch einer Auktion

  • kanzlei.biz

    Zurechnung eines Angebots und Abbruch einer Auktion auf eBay

  • rabüro.de

    Zurechnung eines Angebots und Abbruch einer Auktion auf eBay

  • RA Kotz

    EBay-Auktion - Voraussetzungen für vorzeitige Beendigung einer Versteigerung

  • RA Kotz

    Vertragspartner bei eBay bei Nutzung eines fremden Accounts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 179
    Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der Internet-Auktionsplattform eBay

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Abbruch einer eBay-Auktion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nutzung eines fremden eBay-Accounts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abbruch einer eBay-Auktion

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versteigerung über fremdes eBay-Mitgliedskonto und der Auktionsabbruch - eBay-Recht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Inhaber eines eBay-Accounts kann für über sein Mitgliedskonto geschlossene Verträge haften

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Inhaber eBay-Mitgliedskonto haftet für über seinen Account geschlossene Verträge

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos ein Gegenstand zum Verkauf angeboten wird - mit welcher Person kommt der Vertrag zustande?

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Beendigung einer Ebay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum eBay-Verkauf unter fremdem Account und vorzeitigem Abbruch der Auktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Inhaber eBay-Mitgliedskonto haftet für über seinen Account geschlossene Verträge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EBay-Auktion: Auktionsabbruch bis zu 12 Stunden vor Auktionsende erfordert berechtigten Grund - Unzulässiger vorzeitiger Auktionsabbruch führt zu Kaufvertragsschluss mit Höchstbietenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 663
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09).

    Danach kann bei einem Handeln unter dem Namen einer anderen - existierenden - Person der Handelnde selbst berechtigt und verpflichtet sein, wenn sich das getätigte Geschäft aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Vertragspartei als Eigengeschäft des Handelnden darstellt, bei diesem also keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, juris Rn. 8, 10).

    Vielmehr kommt nur in Betracht, dass entweder der aktiv Handelnde oder die Person, in deren Namen gehandelt wird, verpflichtet werden (vgl. dazu neben der bereits oben unter Ziffer 1 genannten Entscheidung BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, juris Rn. 10 beispielsweise noch BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, juris Rn. 7): Hätte vorliegend - aus der maßgeblichen Sicht des Klägers - der Beklagte zu 2 im eigenen Namen gehandelt, wäre er dem Kläger gegenüber selbst verpflichtet, zwangsläufig aber nicht die Beklagte zu 1. Hätte dagegen der Beklagte zu 2 - aus der maßgeblichen Sicht des Klägers - im Namen der Beklagten zu 1 gehandelt und wäre das Handeln des Beklagten zu 2 der Beklagten zu 1 nach Vertretungsregeln zuzurechnen, wäre diese passivlegitimiert; ein - einzig denkbarer - Anspruch gegen den Beklagten zu 2 aus § 179 Abs. 1 BGB käme in dem Fall nicht in Betracht, da diese Vorschrift gerade voraussetzt, dass der (unter fremden Namen) Handelnde ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, juris Rn. 33).

    Die fehlende Verfügungsmacht indiziert noch nicht die Unmöglichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, juris Rn. 13).

  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    Die Beendigung eines Angebots vor Ablauf der Dauer einer Auktion im Internetportal "eBay" setzt auch bei einer noch länger als 12 Stunden laufenden Auktion einen rechtfertigenden Umstand voraus, wie er in den weiteren Hinweisen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay in der Fassung bis zum 12. März 2014 näher erläutert wird (im Anschluss an OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Februar 2014 - 12 U 336/13).

    (1) Dass und aus welchen Gründen auch im Fall einer - wie hier - noch 12 Stunden oder länger dauernden Auktion ein hierfür berechtigender Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots erforderlich ist, hat das OLG Nürnberg in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 (12 U 336/13, juris Rn. 144 ff.) ausführlich dargestellt und begründet.

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, juris Rn. 4).
  • LG Bochum, 18.12.2012 - 9 S 166/12

    Anspruch eines Ersteigerers einer Internetauktion (hier: ebay) auf Übereignung

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    In der Instanzrechtsprechung wird demgemäß auch einhellig ausgeführt, dass ein "berechtigter Grund" i. S. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay bei einem Mangel an dem zu versteigernden Gegenstand nach Beginn der Auktion nur dann vorliegt, wenn der Anbieter den Mangel, also insbesondere eine nachträgliche Beschädigung, nicht zu vertreten hat (vgl. z. B. LG Bochum, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 9 S 166/12, juris Rn. 45; LG Bonn, Urteil vom 5. Juli 2012 - 18 O 314/11, juris Rn. 53).
  • LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11

    Zulässigkeit der Angebotsrücknahme im Rahmen des Internetauktionshauses ebay gem.

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    In der Instanzrechtsprechung wird demgemäß auch einhellig ausgeführt, dass ein "berechtigter Grund" i. S. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay bei einem Mangel an dem zu versteigernden Gegenstand nach Beginn der Auktion nur dann vorliegt, wenn der Anbieter den Mangel, also insbesondere eine nachträgliche Beschädigung, nicht zu vertreten hat (vgl. z. B. LG Bochum, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 9 S 166/12, juris Rn. 45; LG Bonn, Urteil vom 5. Juli 2012 - 18 O 314/11, juris Rn. 53).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11

    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, juris Rn. 33).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    Vielmehr kommt nur in Betracht, dass entweder der aktiv Handelnde oder die Person, in deren Namen gehandelt wird, verpflichtet werden (vgl. dazu neben der bereits oben unter Ziffer 1 genannten Entscheidung BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, juris Rn. 10 beispielsweise noch BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, juris Rn. 7): Hätte vorliegend - aus der maßgeblichen Sicht des Klägers - der Beklagte zu 2 im eigenen Namen gehandelt, wäre er dem Kläger gegenüber selbst verpflichtet, zwangsläufig aber nicht die Beklagte zu 1. Hätte dagegen der Beklagte zu 2 - aus der maßgeblichen Sicht des Klägers - im Namen der Beklagten zu 1 gehandelt und wäre das Handeln des Beklagten zu 2 der Beklagten zu 1 nach Vertretungsregeln zuzurechnen, wäre diese passivlegitimiert; ein - einzig denkbarer - Anspruch gegen den Beklagten zu 2 aus § 179 Abs. 1 BGB käme in dem Fall nicht in Betracht, da diese Vorschrift gerade voraussetzt, dass der (unter fremden Namen) Handelnde ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.
  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
    Unter welchen Umständen der Anbietende sein Angebot zurückziehen kann, wird in § 10 Ziff. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den daran anknüpfenden "weiteren Informationen" näher erläutert (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, juris Rn. 18, 19).
  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 28 U 199/13

    Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

    Vor diesem Hintergrund ist mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte daran festzuhalten, dass ein im Rahmen einer ebay-Auktion wirksam gewordenes Verkaufsangebot nur bei Vorliegen eines berechtigenden Grundes widerrufen werden kann (OLG Nürnberg, Urt. 12 U 336/13 vom 26.02.2014; OLG Celle, Urt. 4 U 24/14 vom 09.07.2014).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18330
OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,18330)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,18330)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,18330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Denkmalschutzeigenschaft beim Hauskauf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Makler zur Rückzahlung einer Provision von knapp 20.000 EUR verurteilt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Makler müssen auch über mögliche Einleitungen von formellen Denkmalschutzverfahren aufklären

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Makler zur Rückzahlung einer Provision von knapp 20.000 EUR verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Makler zur Rückzahlung einer Provision von knapp 20.000 verurteilt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Immobilie unter Denkmalschutz - Verschweigt ein Makler die anstehende Denkmalschutzprüfung, steht ihm keine Provision zu

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Immobilienmakler, Verwirkung des Courtageanspruchs, Verletzung der Aufklärungspflicht, mögliche Einleitung eines formellen Denkmalschutzverfahrens, Denkmalschutzverfahren

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Makler zur Rückzahlung einer Provision von knapp 20.000 Euro verurteilt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Immobilienmakler zur Rückzahlung seiner Provision von knapp 20.000 verurteilt

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Makler muss 20.000 Provision zurückzahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verschwiegene Information kostet Makler Provision

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Makler muss über Einstufung eines Hauses als Denkmal informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Makler hat nach Verschweigen einer bevorstehenden Denkmalschutzprüfung keinen Anspruch auf Provision - OLG Oldenburg verurteilt Makler zur Rückzahlung einer Provision von knapp 20.000 Euro

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 222/83

    Verwirkung des Provisionsanspruchs des Maklers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14
    § 654 BGB findet in solchen Fällen entsprechende Anwendung und will als strafbewehrte Norm den Makler dazu anhalten, die ihm gegenüber dem Auftraggeber obliegenden Treuepflichten zu wahren ( BGH v. 05.02.1962 - VII ZR 248/60 - BGHZ 36, 323-329 ; BGH v. 16.10.1980 - IVa ZR 35/80 - LM Nr. 10 zu § 654 BGB; BGH v. 24.06.1981 - IVa ZR 225/80 - LM Nr. 12 zu § 654 BGB; BGH v. 13.03.1985 - IVa ZR 222/83 - LM Nr. 15 zu § 654 BGB; BGH v. 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008-1009).

    Der Makler ist für Verfehlungen wie bspw. vorsätzliche falsche Angabe der für ihn tätigen Personen einstandspflichtig ( BGH v. 13.03.1985 - IVa ZR 222/83 , NJW 1986, 2573; Staudinger-Reuter § 654 Rn. 11).

  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14
    § 654 BGB findet in solchen Fällen entsprechende Anwendung und will als strafbewehrte Norm den Makler dazu anhalten, die ihm gegenüber dem Auftraggeber obliegenden Treuepflichten zu wahren ( BGH v. 05.02.1962 - VII ZR 248/60 - BGHZ 36, 323-329 ; BGH v. 16.10.1980 - IVa ZR 35/80 - LM Nr. 10 zu § 654 BGB; BGH v. 24.06.1981 - IVa ZR 225/80 - LM Nr. 12 zu § 654 BGB; BGH v. 13.03.1985 - IVa ZR 222/83 - LM Nr. 15 zu § 654 BGB; BGH v. 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008-1009).
  • BGH, 19.11.1976 - IV ZR 209/75

    Ruhegeld - Bundesbeamtenbereich - Besoldung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat ein Makler seinen Provisionsanspruch dann verwirkt, wenn er durch eine vorsätzliche oder zumindest grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in schwerwiegender Weise zuwiderhandelt und sich damit seines Lohnes als unwürdig erweist (BGH v. 18.02.1976 - IV ZR 209/75, WM 1976, 477; v. 15.03.1989 - IVa ZR 2/88 , WM 1989, 918).
  • BGH, 16.10.1980 - IVa ZR 35/80

    Verwirkung des Lohnanspruches eines Immobilienmaklers - Folgen der Veranlassung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14
    § 654 BGB findet in solchen Fällen entsprechende Anwendung und will als strafbewehrte Norm den Makler dazu anhalten, die ihm gegenüber dem Auftraggeber obliegenden Treuepflichten zu wahren ( BGH v. 05.02.1962 - VII ZR 248/60 - BGHZ 36, 323-329 ; BGH v. 16.10.1980 - IVa ZR 35/80 - LM Nr. 10 zu § 654 BGB; BGH v. 24.06.1981 - IVa ZR 225/80 - LM Nr. 12 zu § 654 BGB; BGH v. 13.03.1985 - IVa ZR 222/83 - LM Nr. 15 zu § 654 BGB; BGH v. 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008-1009).
  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14
    § 654 BGB findet in solchen Fällen entsprechende Anwendung und will als strafbewehrte Norm den Makler dazu anhalten, die ihm gegenüber dem Auftraggeber obliegenden Treuepflichten zu wahren ( BGH v. 05.02.1962 - VII ZR 248/60 - BGHZ 36, 323-329 ; BGH v. 16.10.1980 - IVa ZR 35/80 - LM Nr. 10 zu § 654 BGB; BGH v. 24.06.1981 - IVa ZR 225/80 - LM Nr. 12 zu § 654 BGB; BGH v. 13.03.1985 - IVa ZR 222/83 - LM Nr. 15 zu § 654 BGB; BGH v. 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008-1009).
  • BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 2/88

    Verwirkung des Maklerlohns bei Formnichtigkeit des Maklervertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat ein Makler seinen Provisionsanspruch dann verwirkt, wenn er durch eine vorsätzliche oder zumindest grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in schwerwiegender Weise zuwiderhandelt und sich damit seines Lohnes als unwürdig erweist (BGH v. 18.02.1976 - IV ZR 209/75, WM 1976, 477; v. 15.03.1989 - IVa ZR 2/88 , WM 1989, 918).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14
    § 654 BGB findet in solchen Fällen entsprechende Anwendung und will als strafbewehrte Norm den Makler dazu anhalten, die ihm gegenüber dem Auftraggeber obliegenden Treuepflichten zu wahren ( BGH v. 05.02.1962 - VII ZR 248/60 - BGHZ 36, 323-329 ; BGH v. 16.10.1980 - IVa ZR 35/80 - LM Nr. 10 zu § 654 BGB; BGH v. 24.06.1981 - IVa ZR 225/80 - LM Nr. 12 zu § 654 BGB; BGH v. 13.03.1985 - IVa ZR 222/83 - LM Nr. 15 zu § 654 BGB; BGH v. 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008-1009).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23929
OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,23929)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,23929)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,23929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit eines Mehrstimmrechts der nicht am Kapital beteiligten Komplementärin einer Publikums-KG

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG, die der nicht am Kapital beteiligten Komplementärin ein (Mehr-) Stimmrecht zugesteht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsvertrag, Inhaltskontrolle, Klagegegner, Mehrstimmrecht, Publikumsgesellschaft, Sittenwidrigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG, die der nicht am Kapital beteiligten Komplementärin ein (Mehr-) Stimmrecht zugesteht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrstimmrecht der Komplementärin einer KG ist wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 163
  • ZIP 2014, 1929
  • NZG 2014, 1417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 26.08.1998 - 9 U 56/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14
    Die Passivlegitimation der Beklagten ergebe sich indes sowohl aus der kapitalistischen Struktur der Beklagten (vgl. OLG Celle NZG 1999, 64) als auch der Vereinbarung eines Anfechtungsrechtes binnen Monatsfrist in § 11 Abs. 2 GV.

    Auf das zitierte Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) könne sich der Kläger nicht berufen (vgl. die hierzu ergangene Entscheidung des BGH, NJW 1999, 3113).

    Gegenteiliges lässt sich, unabhängig davon, ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt einschlägig ist, nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) herleiten.

  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14
    Auf das zitierte Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) könne sich der Kläger nicht berufen (vgl. die hierzu ergangene Entscheidung des BGH, NJW 1999, 3113).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können Rechtsstreitigkeiten, die das durch den Gesellschaftsvertrag begründete Rechtsverhältnis der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft untereinander betreffen, nur zwischen den Gesellschaftern ausgetragen werden; die Gesellschaft hat hierüber keine Dispositionsbefugnis (vgl. BGH, MDR 1975, 736 m.w.N; NJW 1999, 3113).

  • BGH, 03.05.1982 - II ZR 78/81

    Inhaltskontrolle bei Publikums-Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14
    Es ist aber Konsens, dass eine gerichtliche Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages über § 242 BGB stattfindet (vgl. BGHZ 64, 238; 84, 11; BGHZ 102, 172, 177; WM 1982, 583, 584; WM 1983, 1407).
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