Rechtsprechung
KG, 31.01.2003 - 4 U 241/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de , S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 51b 1. Alt. BRAO
Schadensentstehung und Beginn der Verjährungsfrist nach § 51b BRAO 1. Alt. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAO § 51b
Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Schadensentstehung und Beginn der Verjährungsfrist nach § 51b BRAO 1. Alt.
- brak-mitteilungen.de , S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 51b 1. Alt. BRAO
Schadensentstehung und Beginn der Verjährungsfrist nach § 51b BRAO 1. Alt.
Verfahrensgang
- LG Berlin - 20 O 91/99
- KG, 31.01.2003 - 4 U 241/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99
Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
Auszug aus KG, 31.01.2003 - 4 U 241/01
Entstanden ist der Anspruch zu dem Zeitpunkt, zu dem eine über eine bloße Vermögensgefährdung hinausgehende objektive Verschlechterung der Vermögenssituation des Auftraggebers eingetreten ist (BGH MDR 2000, 481). - BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00
Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen …
Auszug aus KG, 31.01.2003 - 4 U 241/01
Ein sekundärer Schadenersatzanspruch besteht dennoch nicht, denn die Pflicht zur Belehrung des Mandanten entfällt, wenn dieser rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist anderweitig rechtlich vertreten war (BGH WM 2001, 1677). - BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
Auszug aus KG, 31.01.2003 - 4 U 241/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1998, 786/788) ist vielmehr für die Frage der Entstehung des Anspruchs und damit des Beginns der Verjährung auf die erste dem Auftraggeber nachteilige Gerichtsentscheidung abzustellen, durch die eine objektive Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist.