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   OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01   

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https://dejure.org/2002,10953
OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01 (https://dejure.org/2002,10953)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.06.2002 - 4 U 248/01 (https://dejure.org/2002,10953)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 4 U 248/01 (https://dejure.org/2002,10953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Erteilung einer prüffähigen Rechnung bei einem BGB-Bauvertrag ; Erforderlichkeit einer Darlegung der Kalkulationsgrundlagen bei erbrachten Leistungen; Annahme einer Fälligkeitsvereinbarung im Rahmen eines Werkvertrages; Verstoß gegen das Deckungs- und das ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 543 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 n. F.; ; ZPO § 544; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 632; ; BGB § 649; ; BGB § 649 S. 2; ; VOB/B § 14; ; VOB/B § 14 Nr. 1; ; VOB/B § 14 Abs. 1 S. 3; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Fälligkeit des Werklohns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine prüffähige Schlussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 22 U 207/97

    Auslegung eines BGB -Bauvertrags

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
    Denn ein BGB-Bauvertrag kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dahin auszulegen sein, daß die Schlußzahlung von der Erteilung einer prüffähigen Rechnung abhängig sein soll (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 148 = BauR 1990, 90; OLG Düsseldorf, BauR 1999, 655).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2000 - 23 U 78/99

    VOB-Vertrag: Prüfbarkeit einer Stundenlohnabrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
    Erforderlich ist vielmehr eine - grundsätzlich tagesbezogene - Beschreibung, die die erläuterten Leistungen insbesondere auch in ihrem Arbeitsumfang nachvollziehbar veranschaulicht und gegebenenfalls auch verdeutlicht, in welcher Funktion und an welcher konkreten Örtlichkeit innerhalb der Baustelle die betreffende Person eingesetzt war (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2000, 1470; KG NJW-RR 2000, 1690).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
    Solche Abweichungen können sachgerecht nur anhand des Aufmaßes festgestellt werden (BGH NJW 1967, 343).
  • OLG Köln, 05.07.1973 - 10 W 17/73
    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
    Für eine solche dem objektiven Parteiwillen entsprechende Fälligkeitsvereinbarung (vgl. BGH a.a.O.) sprechen unter Berücksichtigung der Interessenlage bei der gebotenen normativen Auslegung (§§ 133, 157 BGB) des Vertrages vorliegend die folgenden Umstände: zunächst der aus dem üblichen Rahmen fallende Abrechnungsmodus (Vergütung der Arbeiten "auf Regiebasis" in Verknüpfung mit Elementen eines Einheitspreisvertrages hinsichtlich der Sachkosten) und die dadurch zusätzlich erschwerte Kalkulierbarkeit des gesamten Vergütungsumfangs (vgl. hierzu Ingenstau/Korbion, 14. Aufl., Rdnr. 1 zu § 15 VOB/B); sodann die von der Beklagten (nach dem Klagevortrag ebenfalls aufgrund einer vertraglichen Absprache) erbrachten Abschlagszahlungen (vgl. BGH a.a.O.); des weiteren die Tatsache, daß die Arbeiten des Klägers - überwiegend Elektroinstallationen - auch zu einem erheblichen Teil sog. verdeckte Leistungen wie die Verlegung von Leitungen usw. "unter Putz" umfassen und auch von daher der Nachvollzug des tatsächlichen Leistungsumfangs erschwert ist (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. OLG Köln, NJW 1973, 2111).
  • OLG Celle, 09.11.1994 - 13 U 223/93

    Fälligkeit der Werklohnforderung bei Prüfbarkeit der Schlussrechnung; Fehlende

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
    Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die vorliegende Abrechnung schon nicht dem Erfordernis der Übersichtlichkeit genügt (vgl. auch OLG Celle, BauR 1995, 261).
  • KG, 29.02.2000 - 4 U 1926/99

    Substantiierung von Stundenlohnarbeiten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
    Erforderlich ist vielmehr eine - grundsätzlich tagesbezogene - Beschreibung, die die erläuterten Leistungen insbesondere auch in ihrem Arbeitsumfang nachvollziehbar veranschaulicht und gegebenenfalls auch verdeutlicht, in welcher Funktion und an welcher konkreten Örtlichkeit innerhalb der Baustelle die betreffende Person eingesetzt war (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2000, 1470; KG NJW-RR 2000, 1690).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 250/98

    Anspruch auf die übliche Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
    Eine Darlegung der Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen war deshalb von vornherein nicht erforderlich (BGH, NJW-RR 2000, 309; Palandt, 61. Aufl., Rdnr. 3 zu § 649 BGB-Stichwort "erbrachte Leistungen").
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