Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 16.06.2022

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 U 2562/21   

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https://dejure.org/2022,13113
OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 U 2562/21 (https://dejure.org/2022,13113)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.05.2022 - 4 U 2562/21 (https://dejure.org/2022,13113)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 4 U 2562/21 (https://dejure.org/2022,13113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • medizinrechtsiegen.de

    Eingliederung von Zahnersatz - Behandlungsfehler eines Zahnarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei einer zahnärztlichen Behandlung kann ein Behandlungsfehler nicht bereits dann angenommen werden, wenn Zahnersatz nicht auf Anhieb 'sitzt'; dem Zahnarzt ist vielmehr im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. 2. Findet sich in den ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche nach einer zahnärztlichen Behandlung; Gelegenheit zur Nachbesserung im Rahmen des Zumutbaren; Beweislast eines Patienten

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzumutbar viele Nachbehandlungen beim Zahnarzt? - Zahnersatz sitzt oft nicht "auf Anhieb": Das belegt keinen Behandlungsfehler

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 11.02.1997 - 5 U 164/96

    Pflicht zur Mitwirkung an einer zahnprotetischen Korrekturbehandlung; Erste

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 U 2562/21
    Grundsätzlich gilt nämlich, dass die Eingliederung von Zahnersatz ein mehrstufiger Prozess ist, der es erforderlich macht, unter Umständen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, bei denen der Patient auch mitwirken muss (vgl. Senat, Beschluss vom 21.01.2008 - 4 W 28/08; OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.1997, 5 U 164/96; Senat, Urteil vom 06.12.2016, 4 U 1119/16).
  • OLG Dresden, 21.01.2008 - 4 W 28/08

    Zahnarzthaftung; Zurechnungszusammenhang; Planungsfehler; Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 U 2562/21
    Grundsätzlich gilt nämlich, dass die Eingliederung von Zahnersatz ein mehrstufiger Prozess ist, der es erforderlich macht, unter Umständen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, bei denen der Patient auch mitwirken muss (vgl. Senat, Beschluss vom 21.01.2008 - 4 W 28/08; OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.1997, 5 U 164/96; Senat, Urteil vom 06.12.2016, 4 U 1119/16).
  • OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16

    Ansprüche des Patienten bei Mängeln gelieferten Zahnersatzes und Austausch durch

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 U 2562/21
    Grundsätzlich gilt nämlich, dass die Eingliederung von Zahnersatz ein mehrstufiger Prozess ist, der es erforderlich macht, unter Umständen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, bei denen der Patient auch mitwirken muss (vgl. Senat, Beschluss vom 21.01.2008 - 4 W 28/08; OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.1997, 5 U 164/96; Senat, Urteil vom 06.12.2016, 4 U 1119/16).
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   OLG Dresden, 16.06.2022 - 4 U 2562/21   

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https://dejure.org/2022,17111
OLG Dresden, 16.06.2022 - 4 U 2562/21 (https://dejure.org/2022,17111)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.06.2022 - 4 U 2562/21 (https://dejure.org/2022,17111)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 4 U 2562/21 (https://dejure.org/2022,17111)
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  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de

    1. Bei einer zahnärztlichen Behandlung kann ein Behandlungsfehler nicht bereits dann angenommen werden, wenn Zahnersatz nicht auf Anhieb 'sitzt'; dem Zahnarzt ist vielmehr im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. 2. Findet sich in den ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen behaupteter Behandlungsfehler im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung Gelegenheit zur Nachbesserung Beweislast für die Überschreitung der Grenze des Zumutbaren für den Patienten

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