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   OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 4 U 258/00   

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https://dejure.org/2001,16745
OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 4 U 258/00 (https://dejure.org/2001,16745)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.09.2001 - 4 U 258/00 (https://dejure.org/2001,16745)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. September 2001 - 4 U 258/00 (https://dejure.org/2001,16745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall auf einer Heimfahrt von einer auswärtigen Baustelle als Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall; Abgrenzung des innerbetrieblichen Vorgangs von der Teilnahme am allgemeinen Verkehr; Bedingt vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls bzw. der Unfallfolgen bei einem ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall auf Montagerückfahrt mit einem vom Arbeitgeber gemieteten und gelenkten Kfz - Haftungsfreistellung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 8; SGB VII § 104 Abs. 1
    Arbeitsunfall auf Montagerückfahrt mit einem vom Arbeitgeber gemieteten und gelenkten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 71
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06

    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen

    Dies wird teilweise bejaht (z.B. OLG Nürnberg, VersR 1992, 623; MünchKomm-BGB/Oetker, aaO; Halm/Scheffler, aaO, S. 76), teilweise verneint (z.B. OLG Düsseldorf, ZfS 1986, 5; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 301; Diehl, ZfS 2002, 431).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    aa) Im Ansatz zutreffend zieht das Berufungsgericht für die Abgrenzung, ob der Versicherungsfall auf einem Betriebsweg oder einem von der Haftungsbeschränkung ausgenommenen versicherten Weg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII eingetreten ist, die Kriterien heran, die von der Rechtsprechung für das frühere Abgrenzungsmerkmal des § 637 RVO zwischen privilegierten und nicht privilegierten Wegen - nämlich die Teilnahme am allgemeinen Verkehr - entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 145, 311, 314 f. m.w.N.; OLG Stuttgart, VersR 2003, 71, 72 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 7. Mai 2002 - VI ZR 349/01 - LAG Niedersachsen, LAGE SGB VII § 105 Abs. 1 Nr. 5, S. 4 ff. m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3 - 2700 § 8 SGB VII Nr. 1 S. 2 und vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R - ZfS 2003, 241).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 348/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    aa) Im Ansatz zutreffend zieht das Berufungsgericht für die Abgrenzung, ob der Versicherungsfall auf einem Betriebsweg oder einem von der Haftungsbeschränkung ausgenommenen versicherten Weg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII eingetreten ist, die Kriterien heran, die von der Rechtsprechung für das frühere Abgrenzungsmerkmal des § 637 RVO zwischen privilegierten und nicht privilegierten Wegen - nämlich die Teilnahme am allgemeinen Verkehr - entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 145, 311, 314 f. m.w.N.; OLG Stuttgart, VersR 2003, 71, 72 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 7. Mai 2002 - VI ZR 349/01 - LAG Niedersachsen, LAGE SGB VII § 105 Abs. 1 Nr. 5, S. 4 ff. m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3 - 2700 § 8 SGB VII Nr. 1 S. 2 und vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R - ZfS 2003, 241).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06

    Haftungsprivilegierung für den Arbeitgeber: Betriebsweg eines Prospektverteilers

    In einer solchen Fahrgestaltung entspricht es der Ratio legis der §§ 104 ff SGB VII, den Unternehmer und die Arbeitskollegen von dem damit verbundenen Risiko freizustellen und dadurch den Betriebsfrieden zu wahren (vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BAG VersR 2005, 1439; BAG VersR 2004, 1047; OLG Stuttgart VersR 2003, 71 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2009 - 4 U 375/08

    Zum Regress der Unfallversicherung bei Abkommen von der Fahrbahn und zum

    Da der Beklagte zu 1) und sein Arbeitskollege ... sich mit einem auf Kosten der Arbeitgeberin angemieteten Fahrzeug in deren Auftrag auf dem Weg zu einer in ..., gelegenen Papierfabrik befanden, die mit der Arbeitgeberin Geschäftsbeziehungen unterhielt und wo beide im betrieblichen Auftrag technische Untersuchungen durchführen sollten soll, hat sich der Unfall auf einem sog. Betriebsweg i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII ereignet (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart VersR 2003, 71).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01

    Zum Haftungsausschluss gem. § 104 SGB VII - Unfall auf einem Betriebsweg

    Soweit die Beklagte sich für ihre gegenteilige Ansicht auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 311 ff) und des OLG Stuttgart vom 15. August 2001 (4 U 258/00) bezieht, verkennt sie, dass diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen.
  • OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 38/02

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Soweit die Beklagte sich für ihre gegenteilige Ansicht auf Entscheidungen des BGH (BGHZ 145, 311 ff) und des OLG Stuttgart vom 15.08.2001 (4 U 258/00) bezieht, verkennt sie, dass diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen.
  • BGH, 07.05.2002 - VI ZR 349/01
    OLG Stuttgart - Az. 4 U 258/00 vom 12.09.2001;.
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