Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 U 2591/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauträgervertrag - Freistellungserklärung: AGB-Recht anwendbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Freistellungserklärung: AGB-Recht anwendbar? (IBR 2009, 390)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 24.10.2005 - 12 O 13323/04
- OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 U 2591/05
- BGH, 16.04.2009 - VII ZR 240/06
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1340
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.1983 - V ZR 252/80
Einzahlung eines Betrages auf ein Sperrkonto als vom Gläubiger anerkannte …
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 U 2591/05
Die Auslegung der formularmäßig getroffenen Vereinbarung über die Voraussetzungen der Freistellung hat objektiv, d.h. nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner, unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise zu erfolgen (BGH NJW 1984, 169 (170) m.w.N.; NZ Bau 2005, 38 (39)).Dabei sind die Interessen der Erwerber auch dann zu berücksichtigen, wenn sie insoweit nicht als vertragsschließende, sondern nur als leistungsberechtigte Dritte (§ 328 Abs. 1 BGB) anzusehen sein sollten (BGH NJW 1984, 169 (170)).
- BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97
Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 U 2591/05
Das der Beklagten zustehende Leistungsverweigerungsrecht des § 320 Abs. 1 BGB hinderte den Eintritt des Schuldnerverzugs (BGH NJW 1999, 53 m.w.N.), so daß den Klägern der geltend gemachte Zinsanspruch nicht zusteht.
- LG München I, 05.05.2011 - 11 O 14092/10
Sicherung des Erwerbers im Bauträgerkaufvertrag: Wirksamkeit von Bürgschaften und …
Eine Klausel sei nicht automatisch deshalb AGB-rechtlich unwirksam, weil sie der MaBV widerspricht (Blatt 120/121, BGH VII ZR 240/06 zu OLG Nürnberg 22.2.2006, 4 U 2591/05).Dem hierzu angezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (VII ZR 240/06) ist hingegen schlicht folgendes zu entnehmen: Der BGH hatte das Urteil OLG Nürnberg 22.2.2006, 4 U 2591/05 vorliegen sowie eine Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen.
Und die Interessen der Erwerber wären selbst dann zu berücksichtigen, wenn sie insoweit nicht als vertragsschließende, sondern nur als leistungsberechtigte Dritte anzusehen sein sollten (so auch ausdrücklich die vom Kläger zitierte Entscheidung OLG Nürnberg 22.2.2006, 4 U 2591/05).
Das benachteiligt ihn (für sich genommen) nicht (OLG Nürnberg 22.2.2006, 4 U 2591/05).