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   OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 26/03   

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https://dejure.org/2004,16704
OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 26/03 (https://dejure.org/2004,16704)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 U 26/03 (https://dejure.org/2004,16704)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 U 26/03 (https://dejure.org/2004,16704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg ; Gründung eines Zweckverbandes ; Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben; Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses; Vergütung von Ingenieurleistungen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG § 6; ; GKG § 6 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 20 Abs. 2; ; BGB § 649 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsanspruch für nicht erbrachte Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung einer Kläranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 26/03
    Wenn sich indessen - wie hier - die Partei am Berufungsverfahren beteiligt, ist für die zuletzt erwähnte Ausnahme kein Raum (vgl. zum Ganzen BGHZ 49, 183 ff, 195 f m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 1582/11

    Möglichkeit einer Landesrundfunkanstalt zur Festsetzung einer

    OLG, Urteil vom 11. Februar 2004 4 U 26/03 , juris, Rdn. 43.
  • OLG Hamm, 27.04.2010 - 4 U 221/09

    Urheberrecht und Buy-out bei Werbe-Jingles

    In einem im Jahr 2003 geführten Vorprozess schlossen die Parteien am 03.04.2003 vor dem Senat in dem Verfahren 4 U 26/03 einen Vergleich, mit dem der Kläger der Beklagten sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte an der Gesamtmelodie des M2-Songs sowie sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte an der Schlüsselmelodie des Werkes übertragen und die Beklagte sich verpflichtet hat, bei künftigen Bearbeitungen zunächst dem Kläger die Möglichkeit zur Bearbeitung zu geben sowie ihm die Schalt- und Mediapläne aller Medien im In- und Ausland im ersten Quartal eines Jahres für das zurückliegende Jahr zukommen zu lassen.
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