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   OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14   

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https://dejure.org/2015,7291
OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14 (https://dejure.org/2015,7291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.02.2015 - 4 U 26/14 (https://dejure.org/2015,7291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 4 U 26/14 (https://dejure.org/2015,7291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes in Verkehrsunfallsachen bei grob fahrlässigem Verhalten des Schädigers und verzögerter Regulierung durch seine Haftpflichtversicherung

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall- Schmerzensgelderhöhung wegen grober Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Höhe des Schmerzensgeldes in Verkehrsunfallsachen bei grob fahrlässigem Verhalten des Schädigers und verzögerter Regulierung durch seine Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Berechnung eines Haushaltsführungsschadens

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Höheres Schmerzensgeld bei grober Fahrlässigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung grob verkehrswidrigen Fahrverhaltens bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung grob verkehrswidrigen Fahrverhaltens bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls sowie verzögerter Schadensregulierung durch gegnerische Haftpflichtversicherung - Verkehrsunfallopfer erhält 35.000 Euro Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1119
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935 m. w. Nachw.).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat NJW 2011, 933, 936 m. w. Nachw.; Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl. § 253 Rn. 17).

    Davon ist etwa dann auszugehen, wenn der Geschädigte unter der langen Dauer der Schadensregulierung leidet; aber auch dann, wenn der Gläubiger den Schadensersatz dazu verwenden kann, um die Auswirkungen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu lindern, ist es geboten, der Verzögerung der Schadensregulierung durch eine Anhebung des Schmerzensgeldes Ausdruck zu verleihen (Senat NJW 2011, 933, 936).

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    Nur soweit die Haushaltstätigkeit der eigenen Bedarfsdeckung des Leistenden dient, gehört ihr Ausfall zu der Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse im Sinne von § 843 Abs. 1 Fall 2 BGB, die auf die Rente des Sozialversicherungsträgers oder die Verletztenrente mangels sachlicher Kongruenz nicht anzurechnen ist (BGH NJW 1985, 735; Wessel ZfSch 2010, 242, 244 f.; vgl. auch BGH NZV 2003, 172).

    Diese Berechnungsmethode erscheint jedoch bei der nach § 843 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Aufteilung der Hausarbeit, die der Leistende für sich selbst erbringt, und derjenigen, die er für die Familienangehörigen leistet, ausnahmsweise sachgerecht, weil der personenunabhängige Zeitbedarf sowohl dem Verletzten selbst als auch seinen Familienangehörigen zu Gute kommt und damit beiden Zwecken dient (BGH NJW 1985, 735, 736; so auch Senatsurt. v. 31.01.2013 - 4 U 349/11 - 110, juris Rn. 49).

  • OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07

    Zum Beweismaß für die Kausalität eines Unfalls für dauerhafte psychische

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    Unter diesen Voraussetzungen ist der Haushaltsführungsschaden auch erstattungsfähig, wenn der Verletzte - wie hier offenbar geschehen - von der Anstellung einer Haushaltshilfe absieht (Senat, Urt. v. 21.10.2008 - 4 U 454/07 - 154, juris Rn. 49, insoweit in OLGR 2009, 126 ff. und Schaden-Praxis 2009, 182 ff. nicht abgedruckt).

    Der Senat hat bereits im Jahre 2008 einen Stundensatz von 9, 45 ? für einen Haushaltsführungsschaden von September 2002 bis Juli 2005 (noch) gebilligt (Senat, Urt. v. 21.10.2008 - 4 U 454/07 - 154, juris Rn. 52, insoweit in OLGR 2009, 126 ff. und Schaden-Praxis 2009, 182 ff. nicht abgedruckt).

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2007 - 4 U 276/07

    Schmerzensgeldanspruch wegen mehrerer anlässlich eines Verkehrsunfalls erlittener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    In diesem Fall entspricht es der materiellen Gerechtigkeit, dem Unfallopfer eine Genugtuung für das erlittene Unrecht zukommen zu lassen, ebenso wie bei Fällen der schweren Körperverletzung, die sich außerhalb des Straßenverkehrs ereignen (OLG Celle NJW 2004, 1185 f.; Senat NJW 2008, 1166, 1168; BeckOK BGB/Spindler, aaO).

    (1.2) Der Senat hat bislang offen lassen können, ob und inwieweit ein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers sich schmerzensgelderhöhend auswirkt (Senat NJW 2008, 1166, 1168).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    So mindert ein leichtes Verschulden das Schmerzensgeld, ein grobes erhöht es (BGHZ 128, 117, 121; BeckOK BGB/Spindler, Stand: 01.11.2013 § 253 Rn. 45).

    Die schmerzensgelderhöhende Berücksichtigung grober Fahrlässigkeit bedeutet selbstverständlich nicht, dass zwei getrennte Beträge ausgeworfen und sodann addiert werden müssten (Wagner NJW 2002, 2049, 2054 Fn. 55; vgl. BGHZ 128, 117, 121 ff.).

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    So wird in bei Pardey (Der Haushaltsführungsschaden 8. Aufl. (2013), 109), einem anerkannten Tabellenwerk (vgl. BGH NZV 2009, 278 Rn. 5 zur 6. Aufl. des als "Schulz-Borck/Hofmann" bekannten Vorgängerwerks) für einen Zwei-Personen-Haushalt ohne Kinder, in dem beide Ehegatten erwerbstätig sind, eine Arbeitszeit für den Ehemann von 19, 1 Stunden je Woche zu Grunde gelegt.

    Der BGH hat entschieden, dass in einem Ein-Personen-Haushalt während der Zeit einer stationären Behandlung der Haushaltsführungsschaden naturgemäß deutlich reduziert ist und sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen beschränkt (BGH NZV 2009, 278 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 29.08.2005 - 12 U 190/04

    Schmerzensgeld für durch Verkehrsunfall verursachten Bruch des Fersenbeines mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    Diese Frage ist nunmehr dahin zu beantworten, dass bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe auch der unstreitige oder erwiesene Unfallhergang nicht außer Betracht bleiben kann, wenn er ein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers belegt (so auch OLG Celle, Urt. v. 18.09.2013 - 14 U 167/12, juris Rn. 76; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 29.08.2005 - 12 U 190/04, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    Die geltend gemachten Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 1, 291 BGB) kann der Kläger auf Grund der maßgeblichen (§ 10 Abs. 5 AKB 1988 bzw. A.1.1.4 AKB 2008, dazu Palandt/Grüneberg, aaO § 425 Rn. 3) Klagezustellung an die Beklagte zu 2 am 15.12.2008 (Bd. I Bl. 50 d. A. Rücks.) gemäß §§ 291 Satz 1 Halbs. 1, 187 Abs. 1 BGB ab dem Folgetag (vgl. BGH NJW 2013, 2739, 2742 Rn. 29), also ab dem 16.12.2008 verlangen.
  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    Im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO soll das Gericht die Schadenshöhe allerdings gerade schätzen, wobei in Kauf genommen wird, dass das Ergebnis unter Umständen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH NJW 1964, 589; Zöller/Greger, aaO § 287 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03

    Schmerzensgeld: Höhe der Entschädigung bei schweren Verletzungen infolge eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
    (1) Auch der Grad des Verschuldens des Schädigers fließt in die Bemessung des Schmerzensgeldes ein (BGH NJW 1993, 1531, 1532; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 1167, 1168; Pauker VersR 2004, 1391, 1392 f.; Müller VersR 2008, 1141, 1151).
  • OLG Celle, 23.01.2004 - 14 W 51/03

    Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes; Ausgleichsfunktion des immateriellen

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 1750/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation und

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 349/11

    Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Ermittlung des

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 238/90

    Grob fahrlässiger Wechselerwerb bei Verdacht sittenwidriger Spieldarlehen

  • OLG Celle, 18.09.2013 - 14 U 167/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

  • OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzulässiges Teilurteil gegenüber einem nicht

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41; 2016, 1168, 1169 Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Bei Verkehrsunfällen - wie hier - tritt die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in der Regel zurück und steht die Ausgleichsfunktion im Hinblick auf die erlittenen Verletzungen und unfallbedingten Verletzungsfolgen im Vordergrund (Senat NJW-RR 2015, 1119, 1121 Rn. 45).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41).

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach Liegenbleiben

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Bei Verkehrsunfällen - wie hier - tritt die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in der Regel zurück und steht die Ausgleichsfunktion im Hinblick auf die erlittenen Verletzungen und unfallbedingten Verletzungsfolgen im Vordergrund (Senat NJW-RR 2015, 1119, 1121 Rn. 45).

  • OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21

    Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 47).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 48).

  • OLG Dresden, 13.07.2022 - 1 U 2039/21

    Dem Geschädigten steht gegenüber dem Schädiger kein Anspruch auf Schadenersatz

    Zwar kann durchaus auch der unstreitige oder erwiesene Unfallhergang nicht außer Betracht bleiben, wenn er ein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers belegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2015, Az.: 4 U 26/14, zfs 2015, 683, 684).

    (OLG Saarbrücken, zfs 2015, 683, OLG Brandenburg, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23

    Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls

    bb) Die verbleibende haushaltsspezifische MdE von 15 % liegt nach Auffassung des Senats oberhalb der Grenze, bei der die Möglichkeit der vollständigen Schadenskompensation vermutet werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 U 26/14 -, Rn. 85, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue

    Das Landgericht hat deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50.000 ? für angemessen und ausreichend erachtet und sich insoweit auf ein Urteil des OLG Saarbrücken (4 U 26/14, 26.2.2015) berufen.

    Deshalb erscheint vorliegend der Bezug des Landgerichts zur Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 26.2.2015 (4 U 26/14) nicht ausreichend, da nach den dortigen Feststellungen die dauerhaften Beeinträchtigungen deutlich geringer waren, eine dauerhafte MdE nicht festgestellt wurde und auch die vorliegend oben aufgeführten Dauer-Beeinträchtigungen und Risiken nicht dargestellt worden sind.

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Da einzelne Leistungen insoweit nicht trennbar nur dem eigenen Bedarf des Klägers dienen, ist eine Reduzierung des Aufwandes nach Kopfteilen vorzunehmen (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 31. März 2013 - 4 U 349/11 -, Rn. 49, juris; Saarländisches OLG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 U 26/14 -, Rn. 72, juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.12.2018 - 1 U 117/16

    Berufung im Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall mit Personenschaden: Verstoß

    Die unfallbedingten Primärverletzungen und dauerhaft verbleibenden Beeinträchtigungen der Klägerin rechtfertigen im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes ein Schmerzensgeld von 40.000,00 EUR (vgl. zu Schmerzensgeldern bei immateriellen Schäden mit einem im weitesten Sinn vergleichbaren Ausmaß die in Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 37. Auflage, 2019, unter den laufenden Nummern. 37.2881 (OLG Saarbrücken Urt. v. 26.02.2015 - 4 U 26/14, indexiert 36.545 EUR), 37.2896 (OLG Schleswig Urt. v. 28.11.2013 - 7 U 158/11, indexiert 52.403 EUR allerdings bei schwereren Primärschäden und einer länger währenden stationären Behandlung und Annahme eines Mitverschuldens des Geschädigten von 30 %) und 30.2239 (OLG Dresden Urt. v. 26.07.2002 - 11 U 556/02, indexiert 28.802 EUR allerdings bei erheblich geringeren Primärverletzungen und keinen verbleibenden Bewegungseinschränkungen und Schmerzen).

    Entgegen der Auffassung der Berufung hält der Senat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urt. v. 26.02.2015 - 4 U 26/14, Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 37. Auflage, 2019, Lfd. Nr. 37.2881) durchaus als Referenz für die Bemessung des Schmerzensgeldes geeignet.

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2022 - 4 U 51/21
    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41).

    In der vom Landgericht zitierten Senatsentscheidung (NJW-RR 2015, 1119, 1124 Rn. 68) war dementsprechend ein Stundensatz von 9 ? für den Zeitraum vom 25.08.2006 bis zum 31.12.2009 (erst recht) nicht beanstandet worden.

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 194/16

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Geltendmachung pauschaler

  • LG Darmstadt, 03.07.2019 - 27 O 146/18
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