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OLG Nürnberg, 31.05.2006 - 4 U 2611/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von Fußgängern in den Schutzbereich einer Räum- und Streupflicht für Radwege; Pflicht zur Kontrolle der durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragene Räum- und Streupflicht des Fußweges durch die Gemeinde
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Haftung der Gemeinde für Sturz von Fußgänger auf einem schneebedeckten Weg
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 839, GG Art. 34
Verpflichtung der Gemeinde, die Erfüllung einer auf die Anlieger übertragenen Räum- und Streupflicht zu überwachen - anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation)
Überwachung der Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde
- anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation)
Überwachung der Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 16.11.2005 - 2 O 2001/04
- OLG Nürnberg, 31.05.2006 - 4 U 2611/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91
Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2
Auszug aus OLG Nürnberg, 31.05.2006 - 4 U 2611/05
Entgegen der vom Landgericht vertretenen Meinung konnte der Kläger nicht nachweisen, daß die Beklagte die Verpflichtung verletzt hat, die auf die Straßenanlieger durch Satzung übertragene Räum- und Streupflicht des Gehweges durch die Anlieger im Unfallbereich zu überwachen (BGHZ 118, 368; OLGReport Karlsruhe 2002, 351; 2004, 540 m.w.N.).