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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01   

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https://dejure.org/2001,4699
OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Internet-Domain - Umfang des Eilverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2000 - 6 U 50/00

    Unterlassungsanspruch gegen die unbefugte Benutzung einer geschäftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01
    Ein solcher Anspruch auf Vornahme einer Handlung kann schon deswegen im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, weil damit die vollständige Erfüllung des Hauptsacheanspruchs verbunden wäre, die nicht Aufgabe des summarischen Sicherungsverfahrens sein kann (OLG Frankfurt MMR 2000, 752, 753).
  • LG Bielefeld, 21.11.2001 - 16 O 202/01

    Rückübertragung

    Auf die beschränkte Berufung der Klägerin hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 31. Mai 2001 4 U 27/01 dieses Urteil aufgehoben.

    Dies folgt aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Mai 2000 (4 U 27/01).

  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01
    Nach erfolgloser Aufforderung an die Beklagte zu 1), die genannten Änderungen rückgängig zu machen, keine weiteren Änderungen vorzunehmen und sich mit einer "Rückübertragung" einverstanden zu erklären (siehe Anlage K 9 zur Klageschrift), hat die Klägerin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (16 O 206/00 LG Bielefeld = 4 U 27/01 OLG Hamm).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 38/13

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Unabhängig davon, ob die Leistungsverfügung zudem eine existenzielle Gefährdung des Antragstellers voraussetzt (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.03.2012, 4 W 101/12; anders Senat im Urteil vom 12.11.2010, 10 U 126/10, juris Rz. 74, als nicht tragende Erwägung), muss der Verfügungsklägerin jedenfalls ein erheblicher bzw. unverhältnismäßiger Vermögens- oder sonstiger Nachteil drohen, wenn der Leistungsanspruch nicht sofort erfüllt wird (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2011, 8 W 44/11, OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2001 - 4 U 27/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2001, U (Kart) 20/01, alle zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 03.02.2004 - 312 O 448/03

    Keine Kennzeichnungskraft für erotikmarketing.de

    Zudem hätte dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch - zumindest im Hinblick auf die Begehungsvariante des "belegens" einer Domain - nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entsprochen werden dürfen, weil damit eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache verbunden ist (OLG Hamm MMR 2001, 695; OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 5 f.).
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   OLG Rostock, 25.02.2003 - 4 U 27/01   

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OLG Rostock, 25.02.2003 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2003,12907)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.02.2003 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2003,12907)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2003,12907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 346, 306; WohnFöG
    Auslegung der Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im

  • Wolters Kluwer

    Formularvertragliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen Rücktrittsrechts; Unklarheiten einer Formularklausel; Rücktrittsmöglichkeit bei positiver Vertragsverletzung (pVV); Vereinbarung einer pauschalierten Vergütung nach Rücktritt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 346; ; AGBG § 5; ; AGBG § 10 Nr. 7; ; ZPO § 264 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktrittsrecht vor Baubeginn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2003 - 4 U 27/01
    Die Klausel "Für den Fall des Rücktritts vor Baubeginn ..." ist bei Hinzutreten weiterer vertraglicher Regelungen unklar i.S.v. § 5 AGBG und kann den Besteller zum Rücktritt berechtigen, ohne dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Abgrenzung zu BGH NJW 1983, 1491).

    Die vorliegende Klausel unterscheidet sich von einer vom BGH (in NJW 1983, 1491) geprüften Klausel.

    Es kann unbeantwortet bleiben, ob die Pauschale unangemessen hoch i. S. d. § 10 Nr. 7a AGBG ist, also der Betrag bei Berücksichtigung der typischen Sachlage regelmäßig über den tatsächlich getätigten Aufwendungen liegt (vgl. BGH NJW 1983, 1491 [1492]).

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   OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01   

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https://dejure.org/2001,24616
OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,24616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,24616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 4 U 27/01 (https://dejure.org/2001,24616)
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  • OLG Frankfurt, 27.07.2000 - 6 U 50/00

    Unterlassungsanspruch gegen die unbefugte Benutzung einer geschäftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01
    Ein solcher Anspruch auf Vornahme einer Handlung kann schon deswegen im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, weil damit die vollständige Erfüllung des Hauptsacheanspruchs verbunden wäre, die nicht Aufgabe des summarischen Sicherungsverfahrens sein kann (OLG Frankfurt MMR 2000, 752, 753).
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