Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.04.1994 - 4 U 274/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1966
- MDR 1994, 560
- VersR 1994, 1227
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06
Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei …
Damit hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (OLG Karlsruhe, NJW 1994, 1966;… Löwisch, in: Staudinger, BGB, Bearbeitung 2004, Rdn. 6 zu § 277;… Grundmann, in: MünchKommBGB, 5. Auflage, Rn. 4 zu § 277 m.w.N.;… Palandt/Heinrichs, 66. Auflage, Rn. 3 zu § 277) die Beachtung der eigenen üblichen Sorgfalt nicht ausreichend dargelegt und bewiesen, sodass auch bei Anwendung von § 277 BGB die Pflicht zum Wertersatz aus § 346 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht entfällt. - LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit
aa) Wird die Aufbewahrung eines Gegenstandes nicht auf Grundlage einer rechtsgeschäftlichen unentgeltlichen Verwahrung, sondern im Rahmen einer bloßen Gefälligkeit übernommen, so kommt in diesem Fall dem Leistenden die Haftungserleichterung des § 690 BGB analog zugute (…Staudinger/Bieder, Neubearbeitung 2020, BGB § 690 Rn. 4;… BeckOGK/Schlinker, 01.01.2022, BGB § 688 Rn. 47 m.w.N.;… MüKoBGB/Henssler, 8. Aufl. 2020, BGB § 690 Rn. 3;… BeckOK BGB/Gehrlein, 61. Ed. 01.02.2022, BGB § 690 Rn. 2; siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.1994 - 4 U 274/93, juris Rn. 18;… a.A. Prütting/Wegen/Weinreich/Fehrenbacher, 16. Aufl. 2021, BGB § 690 Rn. 1 unter Verweis auf BGHZ 21, 102 = BGH…, Urteil vom 22.06.1956 - I ZR 198/54, juris Rn. 19, wobei nach dem dort zugrundeliegenden Sachverhalt ein Auftrags- und gerade kein Verwahrungsverhältnis streitgegenständlich war). - OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit …
Die insoweit darlegegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1994, 1966) hat nämlich bereits nicht dargetan, in eigenen Angelegenheiten die üblicherweise im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht zu lassen.