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   OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19   

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https://dejure.org/2020,33562
OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19 (https://dejure.org/2020,33562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.10.2020 - 4 U 2750/19 (https://dejure.org/2020,33562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 4 U 2750/19 (https://dejure.org/2020,33562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; VVG § 22; VVG § 28; VGB 08 § 20
    Arglistige Täuschung durch unwahre Angaben zur Abgabe der Vermögensauskunft und Mieteinnahmen sowie Vorlage fingierter Rechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 288
  • VersR 2021, 179
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Wenn jedoch - wie hier - feststeht, dass der Versicherungsnehmer objektiv die Unwahrheit gesagt hat, muss von ihm verlangt werden, plausible Gründe darzulegen, warum und wie es zu diesen Falschangaben gekommen ist (so OLG Hamm, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).

    Die Beklagte hat keine plausiblen Tatsachen vorgetragen, die den Täuschungswillen entfallen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Vielmehr genügt bereits das Bestreben, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09 - juris; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2015 - 20 U 9/15 - juris).

    Die Berufung der Klägerin auf vollständige Leistungsfreiheit stellt sich im vorliegenden Fall nicht als unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB dar (vgl. Senat, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09 - juris).

  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 43/19

    Prüfung des Vorliegens einer Tätigkeit als Rechtsanwalt im Rahmen des Eintritts

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - IV ZR 43/19; Senat, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18 - juris).

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klausel sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - IV ZR 43/19 - juris).

  • OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 93/05

    Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss einer Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Die Klägerin hat ihn damit auch mit der Entgegennahme von Antworten und Unterlagen betraut (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2005 - 20 U 93/05 - juris).
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Treu und Glauben beherrschen es stärker als viele andere Vertragsverhältnisse, so dass jede Erschütterung durch arglistige Täuschung seine Grundlagen in Frage stellt (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1991 - II ZR 65/90 - juris).
  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 1353/16

    Rückabwicklung einer auf Anweisung des Versicherungsnehmers an einen Dritten

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    d) Die arglistige Täuschung führt zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2016 - 4 U 1353/16 - juris).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    e) Eine Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG ist bei einer arglistigen Täuschung nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13, Rn. 16, 17 - juris).
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Er war im Rahmen der Regulierung des Schadensfalles Beauftragter und damit Wissensvertreter der Klägerin und zur Entgegennahme von Antworten und Unterlagen bevollmächtigt, die die beklagte Versicherungsnehmerin gegenüber der Klägerin abzugeben hatte (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.1989 - IVa ZR 269/88 - juris).
  • BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00

    Rückforderung von Versicherungsleistungen wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Der Gedanke, dass ein Vertragspartner eine empfangene Leistung, die ihm zum Zeitpunkt der Erfüllung auch zustand, wegen einer nachträglichen Pflichtverletzung herauszugeben hätte, ist dem bürgerlichen Recht fremd (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2001 - IV ZR 237/00; Urteil vom 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 juris).
  • OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18

    Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
    Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - IV ZR 43/19; Senat, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18 - juris).
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

  • OLG Hamm, 06.02.2015 - 20 U 9/15

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

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