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   OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04   

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https://dejure.org/2005,8074
OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04 (https://dejure.org/2005,8074)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.2005 - 4 U 276/04 (https://dejure.org/2005,8074)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 4 U 276/04 (https://dejure.org/2005,8074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Bauvertrages durch Verweigerung der Mängelbeseitigung; Frist zur Mangelbeseitigung; Erläuterung des Gutachtens im Beweissicherungsverfahren durch den Einzelrichter

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 485

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 1, 4 § 411 Abs. 4 § 485
    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens als verspätetes Vorbringen im Sinne des § 296 ZPO ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzögerung zwischen Beweis- und Hauptverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04
    Darüber hinaus hätte bereits der Einzelrichter im Beweissicherungsverfahren eine Erläuterung des Gutachtens anordnen müssen, was auch dort möglich ist (BGH Urteil vom 13. September 2005, AZ. VI ZB 84/04).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 224/01

    Prüfung der Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04
    Da der Pauschalvertrag gekündigt wurde, hat die Beklagte aber nur noch Anspruch auf Bezahlung eines Honorars im Wertverhältnis ihrer erbrachten Teilleistungen zur Gesamtleistung (BGH BauR 2003, 377; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 1206 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 12 U 56/08

    Verspätete Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

    Es kann dahinstehen, ob es einen Verstoß gegen § 296 Abs. 1 ZPO darstellt, wenn das zur Entscheidung der Hauptsache berufene Gericht eine Beweiserhebung durch Beauftragung eines Sachverständigen durchführt, nachdem gegen ein im Rahmen eines dem Rechtsstreit vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens eingeholtes Gutachten innerhalb einer dort nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Stellungnahmefrist keine Einwendungen erhoben wurden (vgl. dazu OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2006, 408 ff., bei juris zu Rdnrn. 20-22, a. A. OLG Brandenburg, Urteil v. 15. Mai 2008 -5 U 88/07-, bei juris zu Rdnr. 44).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12

    Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch

    Zwar mag es grundsätzlich möglich sein, in einem selbständigen Beweisverfahren nicht erhobene Einwände im Hauptsacheverfahren nach den §§ 411 Abs. 4 Satz 2, 296 Abs. 1 und Abs. 4 ZPO als verspätet zurückzuweisen (in diesem Sinne etwa BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2876; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2008 - 5 U 88/07, BeckRS 2008, 11684; a. A. jedoch OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 4 U 276/04, OLGR Zweibrücken 2006, 408, 409; OLG München, Beschluss vom 14.03.2007 - 28 W 1155/07, BeckRS 2008, 07140).
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