Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.07.2004 - 4 U 28/04   

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https://dejure.org/2004,10961
OLG Naumburg, 22.07.2004 - 4 U 28/04 (https://dejure.org/2004,10961)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 U 28/04 (https://dejure.org/2004,10961)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 U 28/04 (https://dejure.org/2004,10961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung aus einem Mietvertrag bei Schlechterfüllung der nach dem Ende der Mietzeit zu erfüllenden Rückgabepflicht; Ordnungsgemäße Rückgabe des Mietobjekts als Bringschuld des Mieters; Darlegungslast und Beweislast bei Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    AGB § 15 Nr. 1; ; BGB § 278; ; BGB § ... 280 n. F.; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 363; ; BGB § 546 Abs. 1; ; HGB § 438; ; HGB § 438 Abs. 1; ; HGB § 438 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast des Mieters für die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Rückgabe der beweglichen Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 200/79

    Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.07.2004 - 4 U 28/04
    Dem steht auch nicht entgegen, dass für die Bemessung des Schadensersatzes materiell-rechtlich der Zeitpunkt der Erfüllung, verfahrensrechtlich der der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich ist (BGHZ 79, 249, 258).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.07.2004 - 4 U 28/04
    Andererseits sind im Rahmen der Schadensberechnung vorteilhafte Umstände, die mit dem schädigenden Ereignis in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, zu berücksichtigen, soweit ihre Anrechnung dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspricht und weder den Geschädigten unzumutbar belastet, noch den Schädiger unbillig entlastet (BGH, NJW-RR 2001, 1450, 1451).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.07.2004 - 4 U 28/04
    Zusätzliche Schäden und eine Verteuerung der Wiederherstellungskosten gehen deshalb zu seinen Lasten (BGH, NJW 1987, 645, 646).
  • AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14

    Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!

    Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen des Rückgabe-Ortes war somit hier der Wohnsitz der Kläger/Vermieter der Rückgabe- bzw. Erfüllungsort, so dass es sich hier also bei der Herausgabeverpflichtung der Beklagten/Mieter um eine Bringschuld handelte und nicht um eine Hohlschuld der Kläger/Gläubiger (vgl. hierzu u. a.: BGH , Urteil vom 19.09.2001, Az.: I ZR 343/98, u. a. in: NJW-RR 2002, Seiten 1027 ff.; OLG Brandenburg , Urteil vom 21.02.2008, Az.: 12 U 132/07, u. a. in: IPRspr 2008, Nr. 121, Seiten 416 ff.; OLG Hamburg , Urteil vom 23.01.2008, Az.: 5 U 122/01, u. a. in: OLG-Report 2008, Seiten 706 ff.; OLG Düsseldorf , MDR 2007, Seiten 1421 f.; OLG München , Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 1 W 806/07, u. a. in: "juris"; OLG Naumburg , OLG-Report 2005, Seite 109; OLG Rostock , OLG-Report 2001, Seite 255; OLG Düsseldorf , NJW-RR 2000,Seiten 768 f.; KG Berlin , MDR 1986, Seite 933 ).

    Aus diesem Grunde trägt also hier die Beklagtenseite die Beweislast dafür, dass der streitbefangene Schlüssel bei den Klägern/Vermietern an deren (Wohn-)Sitz auch tatsächlich angekommen und insofern Erfüllung eingetreten ist ( OLG Naumburg , OLG-Report 2005,Seiten 109 f. ).

    Hier trägt aber die Beklagtenseite die Beweislast dafür, dass der streitbefangene Schlüssel tatsächlich auch bei den Klägern/Vermietern angekommen und insofern Erfüllung eingetreten ist ( OLG Naumburg , OLG-Report 2005,Seiten 109 f. ).

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - 24 U 226/06

    Rückgabepflicht eines gemieteten LKW am Ort der Überlassung - Ersatz von

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Rostock OLGR 2001, 255 [Leasing]; OLG Naumburg OLGR 2005, 109 [Miete]) und auch der erkennende Senat (ZMR 2001, 270 = OLGR Düsseldorf 2001, 220 [Leasing]) haben sich dem angeschlossen (ebs. auch BGH NJW-RR 2002, 1027 für die ähnliche Rückgabeverpflichtung des Entleihers aus § 604 Abs. 1 BGB sogar in einem Fall der Versendung der Leihsache durch den Verleiher an den Entleiher).
  • OLG Köln, 03.11.2015 - 15 U 93/15

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Leasingnehmers zur Rückgabe des

    Denn nach allgemeiner Meinung ist die im Leasingverhältnis geltende Rückgabepflicht aus § 546 Abs. 1 BGG eine Bringschuld, die am Sitz des Leasinggebers bzw. am Ort der Auslieferung der Leasingsache durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes zu erfüllen ist (Staudinger/Rolfs, § 546 BGB Rn. 30;  MünchKomm/Habersack, nach § 515 BGB Leasing Rn. 108; Erman/Jendrek, § 546 BGB Rn. 9; Blank/Börstinghaus, § 546 BGB Rn. 36; v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl. Rn. 969; OLG Rostock, Urt. v. 18.12.2000 - 3 U 152/00, OLGR 2001, 255; OLG Naumburg, Urt. v. 22.7.2004 - 4 U 28/04, OLGR 2005, 109; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.11.2000 - 24 U 22/00, ZMR 2001, 270; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.6.2007 - 24 U 226/06, juris Rn. 15).
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   OLG Hamm, 29.04.2004 - 4 U 28/04   

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OLG Hamm, 29.04.2004 - 4 U 28/04 (https://dejure.org/2004,25287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2004 - 4 U 28/04 (https://dejure.org/2004,25287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2004 - 4 U 28/04 (https://dejure.org/2004,25287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 4 U 28/04
    Denn es spielt wegen der im Vordergrund stehenden Funktionen, zukünftige Verstöße zu verhindern, insoweit keine Rolle, daß hier die Sicherung von Schadensersatzansprüchen nicht in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 1983, 127 ff, 128 - Vertragsstrafeversprechen).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 4 U 28/04
    Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann angenommen werden, daß der Verletzer die beanstandete Wettbewerbshandlung künftig auch ohne Unterlassungsurteil nicht mehr wiederholen wird (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 180 ff - Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 4 U 121/07

    Aus § 5 HWG abgeleitete vertragliche Unterlassungsverpflichtung zur Bewerbung

    Im Regelfall hält der erkennende Senat eine Vertragsstrafe für angemessen, wenn sie den Betrag von 5.001,00 EUR nicht unterschreitet (vgl. Senat, Urt. v. 29.4.2004 - 4 U 28/04).
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