Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9484
OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.04.2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. April 2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • online-und-recht.de

    Voraussetzungen zur Sperrung eines Twitter-Feeds

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung einer Unterlassungsverfügung im Parteibetrieb im Anwendungsbereich der EuZustVO; Auswirkungen einer fehlenden Belehrung über ein Annahmeverweigerungsrecht; Unwirksame Klausel in den AGB des Anbieters eines sozialen Netzwerks

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Twitter darf Accounts nicht ohne ausreichenden Grund sperren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Sperrung eines Twitter-Accounts

  • lto.de (Kurzinformation)

    #Twittersperrt: Twitter nimmt Berufungen zurück: Satire ist keine Wahlbeeinflussung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Twitter-Account darf nicht ohne ausreichenden Grund gesperrt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 782
  • MMR 2020, 626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Sie entfalten jedoch auch auf die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen Ausstrahlungswirkung und sind von den Fachgerichten, insbesondere über zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, bei der Auslegung des Fachrechtes zur Geltung zu bringen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.08.2018 - 4 W 577/18 - juris).

    Ebenso wenig wie eine Zeitung verpflichtet wäre, alle ihr eingesandten Leserbriefe abzudrucken, ist die Beklagte verpflichtet, die Nutzungsbedingungen für ihre Plattform so auszugestalten, dass alle Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle dort verarbeitet werden dürfen (Senat, Beschluss vom 08.08.2018 - 4 W 577/18 - juris).

    Es handelt sich auch bei der Beklagten um einen öffentlichen Kommunikationsraum, der dadurch charakterisiert wird, dass auf ihm eine Vielzahl von verschiedenen Tätigkeiten und Anliegen verfolgt werden kann, wodurch ein vielseitiges und offenes Kommunikationsgeflecht entsteht (vgl. Senat, Beschluss vom 08.08.2018, 4 W 577/18, Rn 24 - juris).

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 63/05

    Zeitliche Grenzen der Vollziehung des Haftbefehls

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Denn der Gläubiger hat mit der Antragstellung alles getan, was ihm möglich ist, und er soll keinen Nachteil wegen der Dauer des Verfahrens erleiden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - I ZB 63/05 - juris).

    Die Auffassung des OLG Frankfurt (im Beschluss vom 09.07.2013 - 6 U 120/13), das eine entsprechende Pflicht bejaht, lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht, nach der es ausreicht, wenn die Vollstreckung bei der zuständigen Stelle innerhalb der in § 929 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist beantragt worden ist (BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - I ZB 63/05).

  • OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 917/18

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    In I...... ist dies indes nicht der Fall (Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen, Zustellung von Schriftstücken "I......" abrufbar unter https://e-justice.europa.eu/content_serving_documents ie-de.do?member=1 Senat, Beschluss vom 06. November 2018 - 4 W 917/18 -, Rn. 6, juris).

    Nach dem ausdrücklich angeordneten Vorrang des Europäischen Zustellungsrechts (§ 183 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) ist vielmehr die Zustellung im Parteibetrieb durch eine Zustellung durch das Gericht auf Veranlassung der Partei nach §§ 191, 183, 1069 ZPO in Verbindung mit Art. 14 EuZustVO zu ersetzen (OLG Dresden, Beschluss vom 06. November 2018 - 4 W 917/18 -, Rn. 7, juris).

  • BVerfG, 22.05.2019 - 1 BvQ 42/19

    Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Die Folgen, die einträten, wenn dem Kläger die Nutzung seines XXX Accounts (zu Unrecht) verwehrt wäre, würden schwerer wiegen als die Folgen, die einträten, wenn die Beklagte (zu Unrecht) verpflichtet würde, die Sperrung aufzuheben (vgl. hierzu BverfG einstweilige Anordnung vom 22.05.2019 - 1 BvQ 42/19 - juris).
  • OLG Köln, 15.11.2019 - 6 U 125/19

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Heilung des Zustellungsmangels bei

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    So kann die Zusendung einer Ausfertigung einer einstweiligen Verfügung zur Vollziehung per Telefax an den Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerseite einen Zustellmangel heilen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.11.2019 - 6 U 125/19).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2018 - 4 W 63/18

    Facebook darf bei drohender Inanspruchnahme aufgrund NetzDG löschen und sperren

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Dabei kommt es auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittsrezipienten an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.09.2018 - 4 W 63/18 - juris).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13

    Vollziehung der im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Die Auffassung des OLG Frankfurt (im Beschluss vom 09.07.2013 - 6 U 120/13), das eine entsprechende Pflicht bejaht, lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht, nach der es ausreicht, wenn die Vollstreckung bei der zuständigen Stelle innerhalb der in § 929 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist beantragt worden ist (BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - I ZB 63/05).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Mit solchen Verhaltensregeln definiert der Plattformbetreiber zugleich seine eigenen Rechte, Rechtsgüter und Interessen, auf die der Nutzer gemäß § 241 Abs. 2 BGB bei der Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen seinerseits Rücksicht zu nehmen hat (vgl. OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Rdnr. 116 - juris).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2014 - 6 U 104/14

    Vollziehung einer im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Zur fristgerechten Vollziehung einer Unterlassungsverfügung gegenüber einem im Ausland ansässigen Titelschuldner reicht es aus, wenn der Gläubiger innerhalb der Vollziehungsfrist den Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht einreicht und die tatsächliche Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO, d. h. insbesondere ohne jede vom Gläubiger zu vertretende Verzögerung bewirkt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2014 - 6 U 104/14 - juris).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2013 - 1 U 23/12
    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
    Auch wenn es sich bei dem Einwand, die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO sei versäumt, um einen solchen handelt, der grundsätzlich im Wege eines Antrages nach §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO geltend zu machen ist, weil damit die Rechtmäßigkeit der Fortdauer der einstweiligen Verfügung, nicht aber die Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung in Frage gestellt wird, ist allgemein anerkannt, dass dieser Einwand auch mit der Berufung als dem weitergehenden Rechtsbehelf geltend gemacht werden kann (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Mai 2013 - 1 U 23/12 -, Rn. 26, juris; Zöller-Vollkommer, aaO. § 927 Rn 21 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1471/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

  • EuGH, 02.03.2017 - C-354/15

    Henderson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 7 VA 16/17

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Beifügung des Formblatts gem. Anh. II zu VO (EG)

  • OLG Dresden, 06.12.2019 - 4 U 2198/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

  • EuGH, 16.09.2015 - C-519/13

    Alpha Bank Cyprus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18

    Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer

  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

  • OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21

    Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen

    Mit den darin enthaltenen Verhaltensregeln definiert der Plattformbetreiber zugleich seine eigenen Rechte, Rechtsgüter und Interessen, auf die der Nutzer gemäß § 241 Abs. 2 BGB bei der Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen seinerseits Rücksicht zu nehmen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 07. April 2020, Az.: 4 U 2805/19 - juris).

    bb) Soweit die Beklagte sich auf die von ihr als Anlage AG 4 vorgelegte "Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19" in der aktuellen, jedoch - im Vergleich zur alten Fassung - erheblich geänderten sowie erweiterten Fassung der Richtlinie bezieht, die nunmehr unter dem Punkt "Inhalte, in denen die Existenz von COVID-19 geleugnet wird" ausdrücklich Inhalte anführt, die den Vergleich von Covid-19 mit einer saisonalen Grippe zum Gegenstand haben, hat sie im Verfahren nicht glaubhaft gemacht, diese Fassung wirksam in den Vertrag einbezogen zu haben (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 07. April 2020, Az. 4 U 2805/19 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. April 2020, Az. 3 U 4566/19).

  • OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 20/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Löschung eines Benutzerkontos in einem

    Zur Zustellung des Titels als Zwangsvollstreckungsvoraussetzung verweist der Senat (einmal mehr) im Übrigen ausdrücklich auf die auch vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senats v. 09.05.2019 - 15 W 70/18, EuZW 2019, 750; dem ist nichts hinzuzufügen (dem folgend auch KG v. 15.09.2020 - 19 W 40/20, BeckRS 2020, 34942 Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019 - I-7 W 66/19, MMR 2020, 182; siehe auch OLG Dresden v. 07.04.2020 - 4 U 2805/19, BeckRS 2020, 7500 zu Twitter).
  • OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
    Schon von daher kommt es nicht in Betracht, die Anforderungen an das Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Publikums bei dem Abruf eines Interviews aus einem Online-Angebot abzusenken und allein auf einen flüchtigen Betrachter abzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 07. April 2020 - 4 U 2805/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht