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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18   

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https://dejure.org/2019,4860
OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2019,4860)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2019 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2019,4860)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2019 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2019,4860)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 433 Abs. 1 BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB § 437 Nr. 2 BGB § 439 Abs. 1 Fall 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkauf - Längung der Steuerkette als Sachmangel

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB

  • der-rechtsberater.de

    Steuerkette als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen Sachmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug bei Vorliegen von Sachmängeln

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Defekte Steuerkette bei Gebrauchtwagen berechtigt zur Rückabwicklung - überdurchschnittlichen Verschleiß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 209/02

    Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen "Motormängeln"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    Es werden daher beim Gebrauchtwagenkauf der Ausfall von Verschleißteilen und eine größere Reparaturanfälligkeit hingenommen, wenn sie in einem normalen Verhältnis zur zurückliegenden Laufleistung stehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2003 - 1 U 209/02, juris Rn. 15 f.; MünchKommBGB/Westermann, 7. Auflage, § 434 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    (1) Zutreffend ist zwar, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Gebrauchtwagen, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, jedenfalls der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und hinzunehmen ist, wobei die übliche Beschaffenheit stets von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BGH, Urteile vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06, juris Rn. 19 und vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434 mwN).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 198/04

    Gebrauchtwagenkauf: Motorschaden bei 88.000 km Laufleistung als bei Übergabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    (2) Ein Sachmangel liegt demnach aber insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug insgesamt oder bauteilbezogen einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der - wie hier vom Sachverständigen ausgeführt - mit der konkreten Fahrzeugtechnik in Zusammenhang steht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2005 - 24 U 198/04, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06, juris Rn. 23).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    (1) Zutreffend ist zwar, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Gebrauchtwagen, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, jedenfalls der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und hinzunehmen ist, wobei die übliche Beschaffenheit stets von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BGH, Urteile vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06, juris Rn. 19 und vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434 mwN).
  • OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06

    Mangelhaftes Gebrauchtfahrzeug bei übermäßigem Verschleiß für die Funktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    (2) Ein Sachmangel liegt demnach aber insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug insgesamt oder bauteilbezogen einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der - wie hier vom Sachverständigen ausgeführt - mit der konkreten Fahrzeugtechnik in Zusammenhang steht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2005 - 24 U 198/04, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06, juris Rn. 23).
  • OLG Naumburg, 24.06.2010 - 2 U 77/09

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen eines durch den Riss des Zahnriemens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    (2) Ein Sachmangel liegt demnach aber insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug insgesamt oder bauteilbezogen einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der - wie hier vom Sachverständigen ausgeführt - mit der konkreten Fahrzeugtechnik in Zusammenhang steht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2005 - 24 U 198/04, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06, juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07

    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    Dass ein Fahrzeug, wenn es einen vom technischen Soll-Zustand abweichenden Ist-Zustand aufweist, nicht etwa deshalb frei von einem Sachmangel ist, weil der derselbe Fehler - wie der Sachverständige zur in Rede stehenden Steuerkette ausgeführt hat - bei anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs ebenfalls häufig(er) vorgekommen ist , liegt damit auf der Hand, ohne dass es hier insoweit bereits darauf ankommen würde, ob von diesem Sachmangel seinerzeit die ganze Fahrzeugserie betroffen war (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61).
  • BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 70/13

    Gewährleistung beim Kauf eines Pferdes: Beweislastverteilung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    Danach muss der Käufer beim Verbrauchsgüterkauf zunächst lediglich beweisen, dass binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand aufgetreten ist; gelingt ihm dieser Beweis oder ist der später aufgetretene Mangel als solcher - wie im Streitfall - unstreitig, greift die Vermutung des § 477 BGB ein, wonach dieser Mangel zumindest im Ansatz schon im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat (vgl. BGH, Urteile vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15, juris Rn. 36 und 46 und vom 15.01.2014 - VIII ZR 70/13, juris Rn. 20).
  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 196/14

    Gebrauchtwagenkauf: Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    Auf Grundlage der dazu vom Landgericht getroffenen Feststellungen ist mit einer rechnerisch vorausgesetzten Fahrzeuggesamtlaufleistung von 200.000 km und einer angenommenen - nicht reparaturversuchsbedingten - Laufleistung nach Kauferwerb von rund 1.800 km der auf 128, 57 EUR angesetzte Abzugsbetrag jedenfalls auch nicht zu niedrig bemessen (§ 287 Abs. 2 ZPO; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 09.12.2014 - VIII ZR 196/14, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018 - 17 U 4/18, juris Rn. 49 ff.).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18
    Danach muss der Käufer beim Verbrauchsgüterkauf zunächst lediglich beweisen, dass binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand aufgetreten ist; gelingt ihm dieser Beweis oder ist der später aufgetretene Mangel als solcher - wie im Streitfall - unstreitig, greift die Vermutung des § 477 BGB ein, wonach dieser Mangel zumindest im Ansatz schon im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat (vgl. BGH, Urteile vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15, juris Rn. 36 und 46 und vom 15.01.2014 - VIII ZR 70/13, juris Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2018 - 17 U 4/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Rücktritt

  • OLG Frankfurt, 11.07.2019 - 16 U 112/18

    Schadenersatz aufgrund Gewährleistung für Getriebeschaden an Pkw

    Ein Sachmangel liegt aber insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug insgesamt oder bauteilbezogen einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der mit der konkreten Fahrzeugtechnik in Zusammenhang steht (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2011, 64; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 920; OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06, veröffentl. in juris Rn. 23; OLG Brandenburg MDR 2019, 665).
  • LG Aachen, 18.03.2020 - 8 O 384/18
    Den Ausführungen der Sachverständigen lässt sich - anders, als dies bei denjenigen Sachverhalten, die Gegenstand der klägerseits zitierten Entscheidungen waren (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 1 U 141/07; OLG Brandenburg, Urteil vom 01.03.2019 - 4 U 30/18), der Fall war - nicht entnehmen, dass das in Rede stehende Fahrzeugmodell im Vergleich zu anderen Modellen über die Maßen verschleißanfällig ist - hierzu fehlen belastbare Angaben des Sachverständigen und auch substantiiertes Klägervorbringen - die entsprechende Behauptung ist nach Ansicht der Kammer ohne konkrete Anhaltspunkte und damit letztlich ins Blaue hinein erfolgt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 4 U 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51860
OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2018,51860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2018 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2018,51860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2018,51860)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 InsO, § 129 InsO, § 562 BGB
    Fehlende Gläubigerbenachteiligung bei Ablösung von Vermieterpfandrecht oder Ersatzabsonderungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Gläubigerbenachteiligung bei Ablösung von Vermieterpfandrecht oder Ersatzabsonderungsrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 48, 129; BGB § 562
    Fehlende Gläubigerbenachteiligung bei Ablösung von Vermieterpfandrecht oder Ersatzabsonderungsrecht des Vermieters

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fehlende Gläubigerbenachteiligung bei der Ablösung eines Vermieterpfandrechts oder eines Ersatzabsonderungsrechts

  • rechtsportal.de

    InsO § 48 ; InsO § 129 ; BGB § 562

  • rechtsportal.de

    InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2
    Insolvenzanfechtungen von Zahlungen des späteren Insolvenzschuldners an den Vermieter der von ihm angemieteten Gewerberäume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gläubigerbenachteiligung bei Vermieterpfandrecht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fehlende Gläubigerbenachteiligung bei Ablösung von Vermieterpfandrecht oder Ersatzabsonderungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1298
  • NZI 2019, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 67/09

    Insolvenzanfechtung: Weiterveräußerung eines sicherungsübereigneten Warenlagers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 4 U 30/18
    Maßgebend ist, dass nach der in der mündlichen Verhandlung erörterten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 26.04.2012, IX ZR 67/09, Rn. 22, zit. nach juris) eine Befriedigung, die ein Gläubiger aufgrund eines insolvenzfesten Absonderungsrechts erlangt, die Gesamtheit der Gläubiger nicht benachteiligt.

    Der Annahme eines anfechtungsrechtlich neutralen Tauschgeschäfts steht auch keine Zugriffsmöglichkeit der Gläubiger des Schuldners entgegen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.04.2012, IX ZR 67/09, Rn. 24), weil das Vermieterpfandrecht der Beklagten nach der oben dargelegten Auslegung der zwischen dem Schuldner und der Beklagten geschlossenen Aufhebungsvereinbarung nicht erloschen ist, bevor die Teilabtretung des Kaufpreisanspruchs gegen die Nachmieterin wirksam und werthaltig geworden ist.

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03

    Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 4 U 30/18
    Gerade in dieser Konstellation entstand aber - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - nach der Rechtsprechung des BGH ein Ersatzabsonderungsrecht der Beklagten an der in das Schuldnervermögen gelangten Gegenleistung der Nachmieterin, weil die ohne entsprechende Befugnis bewirkte Einziehung eines fremden Anspruchs als unberechtigte "Veräußerung" im Sinne des § 48 S. 1 InsO zu erfassen ist (BGH, Urteil vom 19.01.2006, IX ZR 154/03, Rn. 22 ff., zit. nach juris).
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https://dejure.org/2018,50685
OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2018,50685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2018 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2018,50685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2018 - 4 U 30/18 (https://dejure.org/2018,50685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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