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OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Berufung gegen ein Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen hat ; Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns; Nichtbestehen der titulierten Forderung in der Sache
- Judicialis
ZPO § 341; ; ZPO § 345; ; ZPO § 511; ; ZPO § 514; ; ZPO § 520 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung bei Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Berufung nach Verwerfung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 07.02.2003 - 6 O 495/02
- OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01
Ziel der Berufung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03
Wie bereits nach § 519 ZPO a.F. muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz in den angegebenen Punkten für unrichtig hält (vgl. etwa BGH NJW-RR 1997, 866; BGH NJW-RR 2002, 1073, 1074 m.w.N.). - BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 199/87
Zulässigkeit von Rechtsmitteln bei Änderung der Klage - Zulässigkeit von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03
Gerade dies wäre jedoch Voraussetzung eines zulässigen Rechtsmittels (vgl. BGHZ 85, 140, 142; BGH NJW-RR 1988, 959;… BGH NJW-RR 2002 aaO). - BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81
Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03
Gerade dies wäre jedoch Voraussetzung eines zulässigen Rechtsmittels (vgl. BGHZ 85, 140, 142; BGH NJW-RR 1988, 959;… BGH NJW-RR 2002 aaO). - BGH, 28.04.1997 - II ZB 25/96
Anforderungen an die Bestimmtheit der durch den Gesellschaftsvertrag festgelegten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03
Wie bereits nach § 519 ZPO a.F. muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz in den angegebenen Punkten für unrichtig hält (vgl. etwa BGH NJW-RR 1997, 866; BGH NJW-RR 2002, 1073, 1074 m.w.N.).